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Thema: Krieg in Israel ab 7.10.2023

  1. #501
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Jony Beitrag anzeigen
    Kann auch sehr gut gespielte Schwäche sein, um einen Vorwand für einen außergewöhnlich harten Gegenschlag zu haben. Solche Bilder kann man auch zurückhalten oder als gegnerische Fake-Propaganda abtun, wenn man will.
    Normalerweise achtet Israel bzw. der Westen sehr darauf, dass Israel nicht schwächer dargestellt wird als es ist. eher im Gegenteil, weil die systematische Einschüchterung bereits in der israelischen Sicherheitsdoktrin begründet ist. Deshalb kokettiert man ja auch so mit dem Geheimnis um die Atombomben.
    Also muss es ein politisches und somit wohl auch militärisches Interesse seitens Israel geben, dass Israel direkt am Anfang so vorgeführt wird und es auch die Welt wissen lässt...
    War beim Libanonkrieg 2006 ja auch ähnlich. Da sollen Hisbollahkämpfer einfach so über den Zaun gehüpft sein, sich ein paar IDF-Soldaten abgepflückt haben und mit ihnen wieder zurückgehüpft sein. Wenn das so einfach wäre, würde das nicht nur öfter passieren, sondern wohl Israel nicht mehr existieren. Wie Beirut kurz nach dem Krieg aussah, kann man ja erguggeln.
    Jeder Staat braucht mal ab und zu einen Aufwecker, um wieder in die Spur zu kommen, sich am Riemen zu reißen und sich über seine Ziele und Methoden klar zu werden.
    Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
    am Ende fällt der König!

  2. #502
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Sheharazade Beitrag anzeigen
    Die unterstützen doch nur die Hisbollah und ihre Ableger?! Die Hamas wird doch eher von sunnitischen Ländern unterstützt?
    Schon, aber die wenigsten haben dieses Know-How, würde ich denken.

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  3. #503
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Als Anhaenger der sozialistischen israelischen Taubenparteien haben ich mir mal die Muehe gemacht die von der UN und dem UN Sicherheitsrat im Laufe der Jahrzehnte festgestellten Verstoesse der israelischen Likudbandenregimes durch Aufteilung der UN Resolution 66/78 in zwei Kapitel aufzuteilen:

    UN Resolution 66/78 Kapital A

    66/78. Israelische Siedlungen in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und in dem besetzten syrischen Golan. Die Generalversammlung, geleitet von den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und in Bekräftigung der Unzulässigkeit des gewaltsamen Gebietserwerbs, unter Hinweis auf ihre einschlägigen Resolutionen, namentlich Resolution 65/104 vom 10. Dezember 2010, sowie die auf ihrer zehnten Notstandssondertagung verabschiedeten Resolutionen, sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, namentlich die Resolutionen 242 (1967) vom 22. November 1967, 446 (1979) vom 22. März 1979, 465 (1980) vom 1. März 1980, 476 (1980) vom 30. Juni 1980, 478 (1980) vom 20. August 1980, 497 (1981) vom 17. Dezember 1981 und 904 (1994) vom 18. März 1994, erneut erklärend, dass das Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten 85 auf das besetzte palästinensische Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und den besetzten syrischen Golan Anwendung findet, erklärend, dass die von der Besatzungsmacht vorgenommene Umsiedlung eines Teils ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet einen Verstoß gegen das Vierte Genfer Abkommen 85 und die einschlägigen Bestimmungen des Gewohnheitsrechts darstellt, namentlich die in dem Zusatzprotokoll I 86 zu den vier Genfer Abkommen 87 kodifizierten Bestimmungen, unter Hinweis auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004 über die Rechtsfolgen des Baus einer Mauer in dem besetzten palästinensischen Gebiet 88 sowie unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung ES-10/15 vom 20. Juli 2004 und ES-10/17 vom 15. Dezember 2006, feststellend, dass der Internationale Gerichtshof zu dem Schluss kam, dass die israelischen Siedlungen in dem besetzten palästinensischen Gebiet (einschließlich in Ost-Jerusalem) unter Verstoß gegen das Völkerrecht errichtet wurden 89, Kenntnis nehmend von dem jüngsten Bericht des Sonderberichterstatters des Menschenrechtsrats über die Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten 90, unter Hinweis auf die Prinzipienerklärung vom 13. September 1993 über vorübergehende Selbstverwaltung 91 und die darauf folgenden Durchführungsabkommen zwischen der palästinensischen und der israelischen Seite, sowie unter Hinweis auf den Fahrplan des Quartetts für eine dauerhafte Zwei-Staaten-Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts 92 und insbesondere betonend, dass darin das Einfrieren jeglicher Siedlungstätigkeit, einschließlich des sogenannten „natürlichen Wachstums“, und der Abbau aller seit März 2001 errichteten Siedlungsaußenposten gefordert wird und dass Israel seine diesbezüglichen Verpflichtungen und Zusagen einhalten muss, sich dessen bewusst, dass die israelische Siedlungstätigkeit unter anderem mit der Umsiedlung von Staatsangehörigen der Besatzungsmacht in die besetzten Gebiete, der Beschlagnahme von Land, der Vertreibung palästinensischer Familien, der Ausbeutung natürlicher Ressourcen und sonstigen völkerrechtswidrigen Maßnahmen gegen die palästinensische Zivilbevölkerung und die Zivilbevölkerung in dem besetzten syrischen Golan einhergeht,
    eingedenk der äußerst schädlichen Auswirkungen der israelischen Siedlungspolitik, -beschlüsse und -aktivitäten auf die Bemühungen, den Friedensprozess wiederaufzunehmen und voranzubringen, auf die Glaubwürdigkeit des Friedensprozesses und auf die Aussichten auf die Herbeiführung des Friedens im Nahen Osten im Einklang mit der Zwei-Staaten Lösung für Israel und Palästina, die vorsieht, dass sie innerhalb anerkannter Grenzen, unter Zugrundelegung des Grenzverlaufs von vor 1967, Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, mit dem Ausdruck ihrer ernsten Besorgnis darüber, dass die Besatzungsmacht Israel die Siedlungstätigkeit in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht, die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen, die zwischen den Parteien erzielten Übereinkünfte und die Verpflichtungen aus dem Fahrplan des Quartetts sowie unter Missachtung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft, alle Siedlungstätigkeiten einzustellen, fortsetzt, insbesondere mit dem Ausdruck ihrer ernsten Besorgnis über den Bau und die Ausweitung der Siedlungen im besetzten Ost-Jerusalem und seiner Umgebung durch Israel, namentlich über seinen sogenannten E-1-Plan, der darauf abzielt, seine unrechtmäßigen Siedlungen rund um das besetzte Ost-Jerusalem miteinander zu verbinden und dieses weiter zu isolieren, die fortdauernde Zerstörung palästinensischer Wohnhäuser und die Vertreibung palästinensischer Familien aus der Stadt, den Entzug palästinensischer Wohnsitzrechte in der Stadt und die anhaltende Siedlungstätigkeit im Jordantal, mit dem Ausdruck ihrer ernsten Besorgnis über die Weiterführung des rechtswidrigen Mauerbaus durch Israel innerhalb des besetzten palästinensischen Gebiets, einschließlich in Ost-Jerusalem und seiner Umgebung, und insbesondere besorgt über den Verlauf der Mauer, der von der Waffenstillstandslinie von 1949 abweicht, was humanitäres Leid und eine gravierende Verschlechterung der sozioökonomischen Bedingungen für das palästinensische Volk zur Folge hat, den Zusammenhang des Gebiets zerstört und seine Lebensfähigkeit untergräbt und die künftigen Verhandlungen beeinträchtigen und die Durchführung der Zwei-Staaten-Lösung physisch unmöglich machen könnte, tief besorgt darüber, dass der Mauerverlauf so festgelegt wurde, dass er die überwiegende Mehrheit der israelischen Siedlungen in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, mit einschließt, unter Missbilligung der Siedlungstätigkeit in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und in dem besetzten syrischen Golan sowie aller Aktivitäten, die die Beschlagnahme von Land, die Beeinträchtigung der Existenzgrundlagen geschützter Personen und die De-facto-Annexion von Land zum Inhalt haben, daran erinnernd, dass alle Gewalthandlungen, namentlich alle Akte des Terrors, der Provokation, der Aufwiegelung und der Zerstörung, eingestellt werden müssen, in ernster Besorgnis über die zunehmenden Gewalthandlungen, Belästigungen, Provokationen und Aufwiegelungen seitens illegaler bewaffneter israelischer Siedler in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost Jerusalems, gegen palästinensische Zivilpersonen, einschließlich Kindern, und ihr Eigentum, einschließlich historischer und religiöser Stätten, und Agrarland, Kenntnis nehmend von dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen und Teilen des nördlichen Westjordanlands, feststellend, wie wichtig der Abriss der dort vorhandenen Siedlungen als Schritt zur Umsetzung des Fahrplans ist, und in dieser Hinsicht fordernd, dass Israel die Verpflichtung aus dem Fahrplan zum Einfrieren der Siedlungstätigkeit, einschließlich des sogenannten „natürlichen Wachstums“, und zum Abbau aller seit März 2001 errichteten Siedlungsaußenposten einhält, Kenntnis nehmend von den einschlägigen Berichten des Generalsekretärs 93, sowie Kenntnis nehmend von der am 26. September 2008 einberufenen Sondersitzung des Sicherheitsrats sowie von der Ratssitzung am 18. Februar 2011,

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  4. #504
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Biden sagt Israel Unterstützung zu. "Israel habe das Recht, sich selbst zu verteidigen". (ORF)

    Ah, Ja, das sind bekannte Klänge; wie bzgl. Ukraine. Ein neuer Herd für die USA (und damit auch für die am Rockzipfel hängende BRD).
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  5. #505
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    UN Resolution 66/78 Kapital B

    1. erklärt erneut, dass die israelischen Siedlungen in dem palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und in dem besetzten syrischen Golan unrechtmäßig sind und ein Hindernis für den Frieden und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellen;

    2. fordert Israel auf, die De-jure-Anwendbarkeit des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten 85 auf das besetzte palästinensische Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und den besetzten syrischen Golan zu akzeptieren und sich genauestens an diene gravierende Verschlechterung der sozioökonomischen Bedingungen für das palästinensische Volk zur Folge hat, den Zusammenhang des Gebiets zerstört und seine Lebensfähigkeit untergräbt und die künftigen Verhandlungen beeinträchtigen und die Durchführung der Zwei-Staaten-Lösung physisch unmöglich machen könnte, tief besorgt darüber, dass der Mauerverlauf so festgelegt wurde, dass er die überwiegende Mehrheit der israelischen Siedlungen in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, mit einschließt, unter Missbilligung der Siedlungstätigkeit in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und in dem besetzten syrischen Golan sowie aller Aktivitäten, die die Beschlagnahme von Land, die Beeinträchtigung der Existenzgrundlagen geschützter Personen und die De-facto-Annexion von Land zum Inhalt haben, daran erinnernd, dass alle Gewalthandlungen, namentlich alle Akte des Terrors, der Provokation, der Aufwiegelung und der Zerstörung, eingestellt werden müssen, in ernster Besorgnis über die zunehmenden Gewalthandlungen, Belästigungen, Provokationen und Aufwiegelungen seitens illegaler bewaffneter israelischer Siedler in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich OstJerusalems, gegen palästinensische Zivilpersonen, einschließlich Kindern, und ihr Eigentum, einschließlich historischer und religiöser Stätten, und Agrarland, Kenntnis nehmend von dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen und Teilen des nördlichen Westjordanlands, feststellend, wie wichtig der Abriss der dort vorhandenen Siedlungen als Schritt zur Umsetzung des Fahrplans ist, und in dieser Hinsicht fordernd, dass Israel die Verpflichtung aus dem Fahrplan zum Einfrieren der Siedlungstätigkeit, einschließlich des sogenannten „natürlichen Wachstums“, und zum Abbau aller seit März 2001 errichteten Siedlungsaußenposten einhält, Kenntnis nehmend von den einschlägigen Berichten des Generalsekretärs 93, sowie Kenntnis nehmend von der am 26. September 2008 einberufenen Sondersitzung des Sicherheitsrats sowie von der Ratssitzung am 18. Februar 2011, 1. erklärt erneut, dass die israelischen Siedlungen in dem palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und in dem besetzten syrischen Golan unrechtmäßig sind und ein Hindernis für den Frieden und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellen;

    2. fordert Israel auf, die De-jure-Anwendbarkeit des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten 85 auf das besetzte palästinensische Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und den besetzten syrischen Golan zu akzeptieren und sich genauestens an die Bestimmungen des Abkommens, insbesondere des Artikels 49, zu halten;

    3. fordert die Besatzungsmacht Israel außerdem auf, sich im Hinblick auf die Änderung des Charakters, des Status und der demografischen Zusammensetzung des besetzten palästinensischen Gebiets, einschließlich Ost-Jerusalems, genauestens an ihre Verpflichtungen aufgrund des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, zu halten;

    4. verlangt abermals die sofortige und vollständige Einstellung aller israelischen Siedlungstätigkeiten im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost Jerusalems, und in dem besetzten syrischen Golan und fordert in dieser Hinsicht die vollständige Durchführung aller einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, so unter anderem der Resolutionen 446 (1979) vom 22. März 1979, 452 (1979) vom 20. Juli 1979, 465 (1980) vom 1. März 1980, 476 (1980) vom 30. Juni 1980 und 1515 (2003) vom 19. November 2003;

    5. verlangt, dass die Besatzungsmacht Israel ihre in dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004 88 genannten rechtlichen Verpflichtungen erfüllt;

    6. fordert erneut dazu auf, alle Gewalthandlungen und Belästigungen seitens israelischer Siedler, vor allem gegen palästinensische Zivilpersonen und ihr Eigentum, einschließlich historischer und religiöser Stätten, und Agrarland, zu verhindern, und unterstreicht die Notwendigkeit der Durchführung der Resolution 904 (1994) des Sicherheitsrats, in der der Rat die Besatzungsmacht Israel aufforderte, auch weiterhin Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen, so unter anderem auch die Beschlagnahme von Waffen, mit dem Ziel, rechtswidrige Gewalthandlungen seitens israelischer Siedler zu verhindern, und in der er forderte, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und den Schutz der palästinensischen Zivilpersonen in dem besetzten Gebiet zu gewährleisten;

    7. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer siebenundsechzigsten Tagung über die Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten.

    ...

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  6. #506
    Mitglied Benutzerbild von Sheharazade
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Der Mythos der angeblichen israelischen Unbesiegbarkeit ist auf jeden Fall jetzt schon zerstört.
    Der Nimbus der Unbesiegbarkeit, hat bereits 2006 heftig gelitten. Jetzt ist es vollkommen dahin

  7. #507
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Der Gazastreifen wird doch wohl 24/7 von israelischen Drohnen überwacht und so gut wie jedes Telefongespräch abgehört.
    Die Palis müssen das doch auch geübt haben, z.B. diesen Einsatz mit den Gleitfliegern.
    Das ist schwer vorstellbar, dass die Israelis davon nichts mitbekommen haben.
    Die wissen doch auch, dass sie abgehört haben und haben andere Kommunikationsmethoden. Ich erinnere nur mal an den IS/Taliban.
    In Online Shootern sollen die sich getroffen haben und mit Maschinenpistolen in die Wand (Decals) Botschaften geschrieben haben. Das bekommt man unmöglich automatisch herausgefiltert.
    Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
    am Ende fällt der König!

  8. #508
    Mitglied Benutzerbild von Sheharazade
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Schon, aber die wenigsten haben dieses Know-How, würde ich denken.
    Ich kann nicht glauben, dass dort schiitische Quds Soldaten sind. Das ist unvorstellbar.

    Die Hamas hat auch gelernt und hat diesen Angriff von langer Hand geplant.

  9. #509
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Sheharazade Beitrag anzeigen
    Wenn die IDF hier nicht schnell das Zepter in die Hand nimmt und die Hamas aus Israel rauswirft, dann befürchte ich, dass die Hisbollah sich ermutigt und vom Norden her angreift.
    Dann wird es ein langer und blutiger Krieg.

    Aber was wir auf jeden Fall festhalten können: Es ist ein Komplettversagen der isr. Sicherheitsbehörden!

    Ich erwarte, dass dort Köpfe rollen, denn so ein Fiasko ist eine Blamage für Israel.
    Es kann auch Absicht sein, dass also ganz gezielt weggeschaut wurde ?

    Oder es ist Hochverrat, um Israel zu vernichten.

    NWO-Zellen von Soros und Klaus Schwab traue ich so etwas schon zu.

    Nicht nur die Nationalstaaten in Europa sollen aufgeloest werden. Auch Israel und die USA stehen auf der Speisekarte der NWO.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  10. #510
    Mitglied Benutzerbild von Sheharazade
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Hitman Beitrag anzeigen
    Schicken die Israeli nun keine Panzer mehr nach Ukraine?
    Die nächsten die dampfen, sind die Abrams. Was schickt die NATO als nächstes? Lastenräder?

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