Einfach ausgedrückt, der Souverän hat versch....
„Oder der von allen bezahlte, subventionierte „Trachtenverein“ darf auf Dich schießen, da die „Bullerei“ da doch noch etwas zu zaghaft ist und versagt.“
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Die Gerichte koennen Urteile in laufenden Verfahre natuerlich weiter faellen. Die Urteile
haben keine Auswirkung auf die Entscheidungen und Handlungen der Bundesregierung
solange der Innere Notstand weiter besteht. Das gilt sogar fuer das hoechste Gericht.
Richter haben bei Innerem Notstand genausowenig in die Massnahmen der Regierung
einzumischen wie die Parlamente. Das ist gerade die Absicht der Notstandsbestimmung,
weil die vor der Regierung als notwendige erachtete Entscheidungen und Handlungen
weder durch Mandatstraeger der Parlamente noch Urteile der Richter verzoegert und
dadurch der Erfolg zur Bewaeltigung der Notstandslage gefaehrdet sein koennte.
Das Notstandsrecht mag " undemokratisch " wirken. Das ist es aber nicht, es plausibel
und laesst den Regierungen uneingeschraenkte Entscheidungs- und Handlungsfreiheit
zur effizienten, pragmatischen, erfolgreichen Bewaeltigung der Inneren Notstandslage.
Waere das nicht so gaebe es bereits laengst keine Laender mit " Demokratien " mehr
auf der Welt, weil die " Demokratie " durch ihren Traegheit und Unwehrhaftigkeit sich
als Bestattungsunternehmer des Volkes, der Regierungen und der Nation erwiese.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Du kannst meine gemachten Angaben gerne nachpruefen und recherchieren.
Das was ich geschrieben haben ist genau die Rechtslage und daher nicht meine
Meinungsaeusserung. Nur Meinungen koennen falsch oder richtig sein. Ich habe
aber die geltende Rechtslage beschrieben und das sind wahre Tatsachen.
Dir und anderen Usern passt nicht das die geltende Rechtslage dafuer sorgt
das die Vorwuerfe gegen die Bundesregierung sich als Luegen erweisen und
damit entkraeftet sind. Den lernresistenten und verstandbefreiten Querdenker
wird auch das Licht der Erkenntnis ueber die geltende Rechtslage aufleuchten.
Spaetestens wenn sie nach illegalen Demonstrationen von der Polizei abgefischt
und zu hohen Geld- oder sogar Haftstrafen verurteilt werden.
Es war schon immer wichtig sich im geltenden Recht auszukennen. Gerade bei
der Pandemielage ist das allerdings besonders wichtig. Unwissenheit, Ingnoranz
und Dummheit schuetzen nicht vor Bestrafung.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Da eine dezidierte Auseinandersetzung mit Deinem Eröffnungspost sehr lange dauern würde und ich dazu gerade keine Zeit habe nur soviel: ja, die Notstandsgesetze gibt es seit etwa 50 Jahren. Die Corona-Pandemie als konkreten Fall darunter zu subsumieren ist aber mehr als zweifelhaft. Die konkreten von Dir skizzierten Rechtsfolgen sind dazu höchst umstritten und alles andere als klar. Zunächst einmal muss klar sein, dass die Notstandsgesetze noch nie angewandt wurden und schon deswegen jedwede Erfahrungswerte fehlen. Es ist in der Wissenschaft, denn nur hier ist eine theoretische Auseinandersetzung damit erfolgt, höchst umstritten, wie weitreichend das Recht der Bundesregierung in einem konstruierten inneren Notstand gehen kann. Die herrschende Meinung sieht hier keinesfalls eine Unbeschränktheit an. Etwa könnten Bundesrat und Bundestag in den meisten Anwendungsfällen intervenieren. Das wichtigste ist jedoch, dass keinerlei Anlass dazu besteht zu glauben, Notstandsgesetze würden wegen der Corona-Pandemie angewendet werden. Das ist Humbug und wird als Schauermärchen erzählt. Dazu kommen wird es nicht.
Die Entscheidung ob eine Innere Notstandslage besteht oder nicht entscheidet
allein die Bundesregierung. Das ist so und daran gibt es nichts zu ruetteln oder
kritisieren. Wie lange die Innere Notstandslage besteht und wann sie bewaeltigt
ist entscheidet ebenfalls die Bundesregierung im Alleingang. Parlamente, Volk
und Gerichte bleiben bei Inneren Notstandslagen aussen vor.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
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