Zitat von
lupus_maximus
Dort bin ich weder verpflichtet meine Beschäftigten dem deutschen Fiskus zu nennen, noch Steuern und Abgaben für den Fiskus einzubehalten!
Der AN bekommt sein Geld Brutto für Netto und was er damit macht ist sein Problem!
Auch Pfändungsgesuche werden nicht gestattet.
Allerdings muß man bedenken, das man als Deutscher auch mit dem Einkommen im Ausland beim deutschen Fiskus blechen muß! Wenn also jemand seine Einkünfte im Ausland nicht angibt, guckt der Fiskus in die Röhre, von mir erfährt er jedenfalls nichts!