Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.
Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?