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Thema: Erbrecht

  1. #1
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard Erbrecht

    Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.

    Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?

  2. #2
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.

    Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?
    Selbstverständlich auf den gesamten Nachlaß.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  3. #3
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbrecht

    Auch wenn meine Ex in den Grundbüchern allein drin steht ?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Auch wenn meine Ex in den Grundbüchern allein drin steht ?
    Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.

  5. #5
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.
    Entschuldigung, sie steht noch nicht drin, ist aber als Alleinerbin festgestellt worden. Sie nimmt jetzt postalisch das Erbe an und dann wird der Name in den Grundbüchern geändert auf den Namen meiner Ex.

  6. #6
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Entschuldigung, sie steht noch nicht drin, ist aber als Alleinerbin festgestellt worden. Sie nimmt jetzt postalisch das Erbe an und dann wird der Name in den Grundbüchern geändert auf den Namen meiner Ex.
    Dann wird bei Ermittlung des Pflichtteilsanspruches natürlich auch die Immobilie (Verkehrswert) berücksichtigt.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  7. #7
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbrecht

    Ich frag dann doch lieber einen Fachanwalt für Erbrecht.


  8. #8
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.
    und zwar um erbschaftssteuer zu sparen. diese schenkung muß aber mind. 10 jahre zurückliegen, ansonst fällt diese schenkung in die erbmaße zurück.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  9. #9
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Erbrecht

    Ich verstand den Strangtitel als Imperativ. Sauerei hier.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  10. #10
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich verstand den Strangtitel als Imperativ. Sauerei hier.
    Das sollen die User lieber im Strang Asylanten.


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