Zitat von
Murmillo
Mord setzt aber eine konkrete Tat voraus, welche unmittelbar zum Tod führt, Beihilfe zum Mord muss in unmittelbarem Zusammenhang dazu stehen.Für die Beihilfe soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.
Das dazu auch das Wegräumen von Koffern und die buchhalterische Erfassung zählen, wage ich mal zu bezweifeln. Sonst könnte man ja auch den Automobilhersteller, welcher den Dienstwagen des Lagerkommandanten hergestellt hatte, der Beihilfe bezichtigen. Schließlich hatte er ja damit dafür gesorgt, dass der Lagerkommandant täglich zum Dienst erschien.
Im übrigen haben rennomierte Strafrechtswissenschaftler, wie der Niederländer Prof. Christiaan F. Rüter, ein international anerkannter Experte für die Aufarbeitung von NS-Prozessen, schon beim Demjanjuk-Prozeß bemängelt, dass es bei einer solchen Beweislage überhaupt zur Anklage kommt. Und Demjanjuk war Aufseher- nicht bloß simpler Koffer-Wegräumer und Buchhalter !