Meine persoenlichen Erfahrungen mit dem Geraet waren nicht so ueberzeugend, was jedoch vielleicht auch an dem Alter der Schusswaffe lag. Als Halbautomat fuer den privaten Gebrauch ist eine aufschiessende Schusswaffe auch nicht so vorteilhaft.
Jedoch findet man sie haeufig in den USA noch als Kandidaten fuer Ausnahmeregelungen der Klasse III zum Kriegswaffengesetz, d.h. verbleibende Vollautomaten in privaten Haenden.