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Thema: Weissrussland wählt

  1. #1411
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das gilt wohl nur, wenn das Flugzeug hoheitliche Aufgaben erfüllt, und nicht, wie in diesem Fall, wirtschaftlichen Zwecken dient. In diesem Fall darf die Polizei des Landes, in dessen Hoheitsgebiet oder Luftraum sich das Flugzeug befindet, einschreiten.

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    Nein, normalerweise müssen sie den Captain fragen ob sie an Bord dürfen. Aber zum Bombensuchen wird das betreffende Flugzeug geräumt.
    Und der Verhaftete war Inländer. Normalerweise bleiben die Passagiere aber im Transitbereich, nicht dem Zugriff der Polizei unterworfen.
    Ist etwas im Graubereich.

  2. #1412
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von Panther Beitrag anzeigen
    Rußland denkt bestimmt schon über ein Lande- und Überflugverbot gegen EU Fluggesellschaften nach.
    Was die EU kann , das kann auch Russland.

    Wenn sich die EU wie ein Feind benimmt, dann wird sie auch wie ein Feind bekämpft.
    Überflugverbote wären sehr wirksam. Bis jetzt haben alle diese erfunden Geschichten, Sanktionen, nur Russland gestärkt, die Deutschen und EU Deppen in den Abgrund geführt. Aber gelernt haben die korrupten Voll Idioten absolut Nichts bis heute, und das Völkerrecht ist schon lange in der Tonne, Medien Freiheit unbekannt

  3. #1413
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Mein Hinweis auf die Mitgliedschaft Weissrusslands in der ICAO war nicht irrelevant, denn nach deren vereinbarten Regeln hat ein Staat das Flugzeug eines Drittstaates als ausländisches Territorium zu behandeln und kann nicht einfach seine Polizei das (zwischen)gelandete Flugzeug stürmen und Personen festnehmen lassen.

    Dazu braucht es meines Wissens schon einen internationalen Haftbefehl.
    Ich kann mich irren, aber das kann die ICAO zwar wünschen, jedoch nicht verbindlich vorschreiben. Sie ist kein regulatory body im Sinn internationalen Rechts, eher ein "Club", aus dem Mitglieder auch wieder austreten können. Das ist zwar einem gewissen Wandel unterworfen, aber mein letzter Stand ist, dass der Staat, auf dessen Gebiet sich ein Flughafen befindet, auch die volle Jurisdiktion ausübt. Zumindest, soweit wir vom zivilen Luftverkehr sprechen, und unter diesen Fällt das hier ganz klar. Sonst entstünde auch eine enorme Unsicherheit, welches Recht nun eigentlich anzuwenden ist, es stünden hier mindestens das Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist zur Wahl, das Recht des Staates mit dem Hauptsitz der Fluglinie, das Recht des Staates, aus dem ein Flug gerade kommt, das Recht des Staates, dessen Angehöriger von einer rechtlichen Maßnahme betroffen ist, und, und und, die Liste ist noch lang. Darüber hinaus üben Staaten letztlich auch die uneingeschränkte Kontrolle über ihren Luftraum aus, können also Maschinen, die sich in ihrem Luftraum befinden, im Zweifel auch dazu zwingen, ihn entweder schnellstmöglich zu verlassen, zu landen oder sonst etwas zu tun, zu dem man sie billiger Weise auffordern kann. Im Fall der Zuwiderhandlung durch den Piloten darf sogar "Gewalt" angewendet, mit anderen Worten, das Flugzeug im Zweifel auch abgeschossen werden. Multilaterale Vereinbarungen regeln nur das, was im internationalen Luftraum passiert.

    Ich habe auch noch nirgendwo gehört, dass jemand Weißrussland konkret einen Bruch internationalen Rechts vorgeworfen hat, allenfalls werden Töne laut, die Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung anmelden, aufgrund derer man den Flieger auf den Boden gelotst hat. Aber aus der Nummer kommt jeder Staat zu jeder Zeit mit dem Hinweis auf den notwendigen Schutz nachrichtendienstlicher Quellen wieder raus.

  4. #1414
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Nein, normalerweise müssen sie den Captain fragen ob sie an Bord dürfen. Aber zum Bombensuchen wird das betreffende Flugzeug geräumt.
    Und der Verhaftete war Inländer. Normalerweise bleiben die Passagiere aber im Transitbereich, nicht dem Zugriff der Polizei unterworfen.
    Ist etwas im Graubereich.
    Nein, ist es eigentlich nicht. Der Transitbereich ist kein "rechtsfreier Raum", auch dort gilt die Jurisdiktion des Landes, in dem sich der Flughafen befindet. Man kann also durchaus im rechtlichen Sinn auf weißrussischem Boden sein, oder im aufenthaltsrechtlichen Sinn eingereist zu sein, das eine hat mit dem anderen hier nichts zu tun.

  5. #1415
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Nein, ist es eigentlich nicht. Der Transitbereich ist kein "rechtsfreier Raum", auch dort gilt die Jurisdiktion des Landes, in dem sich der Flughafen befindet. Man kann also durchaus im rechtlichen Sinn auf weißrussischem Boden sein, oder im aufenthaltsrechtlichen Sinn eingereist zu sein, das eine hat mit dem anderen hier nichts zu tun.
    Warum gibts dann einen Transitbereich ? Nur um billige Kippen und Schnaps verkaufen zu können ? Das kann ich auch später im Flugzeug tätigen.

  6. #1416
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Warum gibts dann einen Transitbereich ? Nur um billige Kippen und Schnaps verkaufen zu können ? Das kann ich auch später im Flugzeug tätigen.
    Den gibt es aus unterschiedlichen Gründen. Aus Sicht des Staates bist du im Transitbereich nicht rechtswirksam eingereist, kannst dich also auch nicht auf eventuell bestehende Ansprüche rechtlicher oder materieller Art berufen. Aus Sicht eines Reisenden erspart es ihm z.B. beim Umsteigen in einem Drittland die Mühe der Ein- und Ausreise und der damit verbundenen Verwaltungsakte. Aber du unterliegst natürlich den jeweils gültigen Gesetzen des Landes, auf dessen Boden du dich faktisch ja trotzdem befindest.

  7. #1417
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Habeck will der Ukraine Waffen liefern, dieser Mann ist überhaupt nicht politfähig, eine Ukraine die ihre SS Helden verehrt, viele dieser Ostvölker waren im Partisanenkrieg verstrickt und kämpften wie es in ihrer Kultur üblich ist, auf keinen Fall was für Schöngeister. In Weißrussland war es die Brigade Kaminsky, dieser Kaminsky war SS General und er war Ukrainer polnischer Volkszugehörigkeit.
    Grüne Kriege / Waffenlieferungen sind "gut", so glauben sie.
    Bereits im Balkankrieg in den 1990er-Jahren haben die Grünen gezeigt wie "friedliebend" sie doch sind...

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  8. #1418
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    1) Belarus/Luschenko ist ja auch bereit Gewalt einzusetzen oder Verträge bezüglich des internationalen Flugverkehres zu brechen usw.usw.
    Da ist also nicht zu befürchten, das Lukaschenko so schnell abtritt.
    Der Maidan-schock sitzt zu tief für Ru und Belarus.

    2) Auch das ist nicht zu vergleichen, denn 1979 hatte ja der "grosse Bruder" das Sagen und der hatte auch bis 1990 Truppen in der CZ.
    Man hätte ja ein Spion sein können, da musste man doch wissen, ob der Besucher vielleicht in die Nähe der Standorte des "grossen Bruders" will......
    Ich finde Belarus hat - nicht wie zu Sowjetzeiten, lieber RU als Partner als Brüssel trotz EU Hilfen.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  9. #1419
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    So, es gibt neue Sanktionen der EU
    gegen Weißrussland.

    Im Radio gestern wurde berichtet,
    daß die EU-Außenminister sich treffen wollen,
    und das eigentliche Thema wäre Afrika gewesen.
    Nun ist es Weißrussland.
    Die ärmsten Afrikaner.

    Putin-Rußland scheint die dt. Lufthansa zu mögen,
    deren Tochter Austrian Airlines nicht so sehr:
    Lufthansa hätte keine Probleme mit Umfliegen
    des Belaruss. Luftraumes, aber bei AUA zicken sie 'rum.

    Hat wahrscheinlich nichts mit 88 zu tun,
    sondern mit den ganzen internationalen Organisationen
    in Wien, wie die OPEC.

    Vielleicht ist AUA im Gegensatz zu LHA
    aber auch nur umsatzmäßig unbedeutend.

    suedkurier.de :
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  10. #1420
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    Standard AW: Weissrussland wählt

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ich kann mich irren, aber das kann die ICAO zwar wünschen, jedoch nicht verbindlich vorschreiben. Sie ist kein regulatory body im Sinn internationalen Rechts, eher ein "Club", aus dem Mitglieder auch wieder austreten können. Das ist zwar einem gewissen Wandel unterworfen, aber mein letzter Stand ist, dass der Staat, auf dessen Gebiet sich ein Flughafen befindet, auch die volle Jurisdiktion ausübt. Zumindest, soweit wir vom zivilen Luftverkehr sprechen, und unter diesen Fällt das hier ganz klar. Sonst entstünde auch eine enorme Unsicherheit, welches Recht nun eigentlich anzuwenden ist, es stünden hier mindestens das Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist zur Wahl, das Recht des Staates mit dem Hauptsitz der Fluglinie, das Recht des Staates, aus dem ein Flug gerade kommt, das Recht des Staates, dessen Angehöriger von einer rechtlichen Maßnahme betroffen ist, und, und und, die Liste ist noch lang. Darüber hinaus üben Staaten letztlich auch die uneingeschränkte Kontrolle über ihren Luftraum aus, können also Maschinen, die sich in ihrem Luftraum befinden, im Zweifel auch dazu zwingen, ihn entweder schnellstmöglich zu verlassen, zu landen oder sonst etwas zu tun, zu dem man sie billiger Weise auffordern kann. Im Fall der Zuwiderhandlung durch den Piloten darf sogar "Gewalt" angewendet, mit anderen Worten, das Flugzeug im Zweifel auch abgeschossen werden. Multilaterale Vereinbarungen regeln nur das, was im internationalen Luftraum passiert.

    Ich habe auch noch nirgendwo gehört, dass jemand Weißrussland konkret einen Bruch internationalen Rechts vorgeworfen hat, allenfalls werden Töne laut, die Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung anmelden, aufgrund derer man den Flieger auf den Boden gelotst hat. Aber aus der Nummer kommt jeder Staat zu jeder Zeit mit dem Hinweis auf den notwendigen Schutz nachrichtendienstlicher Quellen wieder raus.
    Ein kniffliges Thema, das man ohne profunde Kenntnisse des Staatsrecht vermutlich nicht in seiner vollen Breite beurteilen kann.

    Mir war nur noch etwas davon in Erinnerung, dass ein Flugzeug (auch der Zivilluftfahrt) quasi das Territorium des Heimat-Standortes der Fluglinie repräsentiere und staatliche Eingriffe anderer Länder bei dortigen Aufenthalten besonderer juristischer Genehmigungen bedürften.

    Wenn dem nicht so ist, war eben meine Erinnerung nicht zutreffend.

    Es gibt bei diesem Thema jedoch einige grundsätzliche Rechtsauffassungen, wie beispielsweise auch die, dass die Polizei nicht ohne einen wirklich dringenden Anlass ein Auto durchsuchen darf. Die Polizei darf sich zwar den technischen Zustand des Fahrzeugs anschauen und sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zeigen lassen, aber für eine penible Durchsuchung muss schon ein triftiger Grund vorliegen.

    So zumindest mein Kenntnisstand, aber auch dies ohne Gewähr.

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