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Thema: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

  1. #17361
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    Standard AW: Impfpflicht

    Sumpf-ZWANG aus juristischer Sicht, inkl. jeder Menge Fakten, warum der Sumpf-ZWANG nicht verfassungsmäßig ist, bzw. sein kann!

    Kurze Zusammenfassung:

    IMPFPFLICHT ? VERFASSUNGSWIDRIG!


    ▪️ Eine direkte wie auch eine indirekte Impfpflicht wären verfassungswidrig, da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wäre. Die COV19-Impfstoffe schützen nicht vor Weitergabe des Virus SARS-CoV-2.

    ▪️▪️Eine Impfpflicht ist auch nicht erforderlich, da das Vorliegen einer epidemischen (Not-)Lage äußerst zweifelhaft ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist lt. gerichtl. Gutachten von Prof. Dr. Schrappe nicht aussagekräftig hinsichtlich des Vorliegens eines Infektionsgeschehens. Impfungen sind nicht erforderlich, da Studien eine bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 in Form von Antikörpern oder T-Zellen belegen. Darüber hinaus ist eine Durchimpfung der Bevölkerung nicht erforderlich, da ein bereits seit 30 J. zugelassenes Medikament (Ivermectin) existiert, mit dem eine COVID-19-Erkrankung wirksam behandelt werden kann.

    ▪️▪️▪️Schließlich ist eine Impfpflicht auch nicht angemessen, da die COVID-19-Impfstoffe zwölfmal so viele Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle aufweisen als bei den bisherigen Impfstoffen. Ferner sind die Langzeitwirkungen der COVID-19-Impfstoffe nicht bekannt. Geimpfte sind zudem dem Risiko eines Überschießens des Immunsystems (ADE) ausgesetzt, was nicht selten zum Tod führt.

    ▪️▪️▪️▪️Der Staat kann darüber hinaus eine Impfpflicht nicht mit dem Schutz des Einzelnen vor einer COVID-19-Erkrankung rechtfertigen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nach Art. 2 Abs. 1 GG reicht so weit, dass dieser sogar etwaig medizinisch notwendige Behandlung ablehnen kann.

    Der Staat trägt die Beweislast für die Verhältnismäßigkeit einer angedachten Impfpflicht ebenso wie aller anderen Maßnahmen.

    Quelle:
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    Sep 05
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    Von Hans unter Allgemein, Slider, Startseite
    39 Minuten Lesedauer

    ...

    Darf der Staat anordnen, dass sich Menschen gegen COVID-19 impfen lassen und die Impfung zwangsweise mit hohen Bußgeldern oder sogar mit körperlicher Gewalt durchsetzen? Darf der Staat das Einkaufen im Supermarkt, den Besuch des Theaters oder gar das Aufsuchen des Krankenhauses von einer vorherigen Impfung abhängig machen? Der nachfolgende Aufsatz geht diesen – sich derzeit dringlich stellenden –Fragen nach.


    I. Einleitung

    Von einer direkten Impfpflicht spricht man, wenn per Gesetz oder Verordnung eine Pflicht zur COVID-19-Impfung bestünde, die gegebenenfalls auch mit staatlichem Zwang, beispielsweise mittels Bußgeldern oder körperlicher Gewalt, durchgesetzt werden könnte. Sie würde einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) darstellen. Sie wäre auch dann anzunehmen, wenn durch Gesetz oder Verordnung verlangt würde, dass bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Berufe des Gesundheitswesens, für die weitere Ausübung ihres Berufes einen Impfnachweis benötigen, so wie es in Frankreich und Italien bereits der Fall ist. In den Fällen, in denen die weitere Ausübung des Berufs von einer COVID-19-Impfung abhängig ist, liegt auch ein Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vor. Das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes (Art. 6 Abs. 2 GG) wäre tangiert, wenn der Schulbesuch von dem Nachweis einer COVID-19-Impfung abhängig gemacht würde. Da in Deutschland Schulpflicht besteht, wäre – infolge dieses Normbruchdilemmas nach hier vertretener Auffassung – insoweit ebenfalls eine direkte Impfpflicht anzunehmen. Für das schulpflichtige Kind würde diese Impfpflicht einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG darstellen.

    Eine indirekte Impfpflicht hingegen liegt dann vor, wenn per Gesetz oder Verordnung zwar keine Impfpflicht angeordnet wird, aber rein faktisch ein Impfzwang begründet wird: Eine entsprechende Regelung durch Verordnung oder Gesetz, wonach der Zutritt zum Bahnverkehr nur mit Impfnachweis gegen COVID-19 möglich ist, würde insbesondere ungeimpften und auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesenen Pendlern nicht mehr ermöglichen, zur Arbeit zu kommen. Die Beschränkung des Bahnverkehrs auf Geimpfte würde einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG darstellen, da ungeimpfte Pendler ihrem Beruf nicht mehr nachgehen könnten. Auch eine Regelung durch Gesetz oder Verordnung, wonach der Zutritt insbesondere zu Geschäften, Supermärkten, Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern nur mit Nachweis über eine COVID-19-Impfung möglich wäre, stellte eine indirekte Impfpflicht dar. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen der Daseinsvorsorge, auf die jeder angewiesen ist. Durch eine derartige Regelung wären Ungeimpfte hiervon abgeschnitten, was faktisch einem direkten Impfzwang gleichkommt. Darüber hinaus wären aber auch derartige Regelungen für Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und dergleichen wegen ihres faktischen Drucks und des Bedürfnisses nach sozialer Teilhabe im weiteren Sinne unter eine indirekte Impfpflicht zu fassen. Von einer indirekten Impfpflicht ist zudem auszugehen, wenn zwar der Zutritt neben Geimpften auch Getesteten gewährt wird, aber der Test – so wohl ab Oktober 2021 – kostenpflichtig sein wird. Gerade Geringverdiener und Studenten können die teilweise täglich anfallenden Kosten für einen Selbsttest nicht erbringen.

    Um nur beispielhaft einige weitere beeinträchtige Grundrechte zu nennen: Solche Regelungen stellen einen Eingriff in Art. 3 Abs. 1 GG dar, da Ungeimpfte gegenüber Geimpften benachteiligt werden. Ferner läge ein Eingriff in das Recht auf Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 2 GG vor, würde der Zutritt zu Kirchen, Synagogen, Moscheen oder sonstigen Religionsstätten vom Nachweis einer COVID-19-Impfung abhängig gemacht. Wird ungeimpften Studenten der Zutritt zur Hochschule verwehrt, so liegt darin ein Eingriff in das Recht auf freie Wahl einer Ausbildung nach Art. 12 Abs. 1 GG. Letztlich liegt stets ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG vor.

    Ein Eingriff in die beispielhaft genannten Grundrechte ist nur dann verfassungsgemäß, wenn er verhältnismäßig ist. Der zentrale Begriff der Verhältnismäßigkeit setzt voraus, dass mit einem Grundrechtseingriff ein legitimes Ziel verfolgt wird, der Eingriff geeignet ist, die Zielerreichung zu fördern, er erforderlich ist, weil es kein milderes, gleichermaßen geeignetes Mittel gibt, und der Eingriff schließlich auch angemessen ist, d.h. verhältnismäßig im engeren Sinne.

    Die Impfung gegen COVID-19 wird als einziges Mittel im Kampf gegen COVID-19 beworben. Ist dem wirklich so? Die Bundesregierung und die Landesregierungen argumentieren, dass nur mit einer Durchimpfung der Bevölkerung die COVID-19-Pandemie bekämpft werden könne. Nur mit den Impfungen könne Herdenimmunität hergestellt werden und damit die Ausbreitung von SARS-COV-2 verhindert werden. Gleichzeitig werde dadurch die COVID-19-Pandemie beendet und eine Rückkehr zum normalen Leben möglich. Das legitime Ziel einer Impfpflicht ist das Erreichen von Herdenimmunität, die Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 und eine Beendigung der Pandemie.


    II. Geeignetheit der Impfpflicht – Wirksamkeit der Impfstoffe

    ...


    III. Erforderlichkeit der Impfpflicht

    Ist eine Durchimpfung der Bevölkerung erforderlich, um die COVID-19-Pandemie zu beenden?

    1. Hierbei ist zunächst zu klären, ob wir es in Deutschland mit einer epidemischen (Not-)Lage bzw. pandemischen Lage zu tun haben.

    ...

    2. Im Weiteren stellt sich die Frage, ob von der 7-Tage-Inzidenz auf ein Infektionsgeschehen bzw. eine epidemische Lage geschlossen werden kann.

    ...

    3. Impfung wegen möglicherweise bestehender Herdenimmunität in Form von Antikörpern oder einer robusten T-Zell-Immunität nicht erforderlich

    ...

    4. Impfung ist möglicherweise dann nicht erforderlich, wenn bereits ein zugelassenes Heilmittel existiert, mit dem COVID-19 wirksam behandelt werden kann.

    ...


    IV. Angemessenheit der Impfpflicht

    ...

    Individualschutz kein legitimes Ziel zur Rechtfertigung einer Impfpflicht

    ...


    Fazit

    ...


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    Hier wären noch, da der Artikel bereits aus Anfang September ist, noch die neuerlichen Fakten zu bewerten, wie z. B. die massenhaften sog. Sumpf-Durchbrücke (Sumpf-Versagen) auf ganzer Linie!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #17362
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    Standard AW: Impfpflicht

    Fortsetzung:


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    ...


    Fazit

    Eine direkte wie auch eine indirekte Impfpflicht wären verfassungswidrig, da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wäre.

    Die COVID-19-Impfstoffe schützen nicht vor Weitergabe des Virus SARS-CoV-2. Wie sich aus den Zulassungsdokumenten der EMA, aus den Berichten der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC und der englischen Gesundheitsbehörde Public Health England und aus drei Studien ergibt, sind Geimpfte genauso ansteckend wie Ungeimpfte. Die Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann mit Durchimpfung der Bevölkerung nicht gestoppt werden. Das mit den Impfungen verfolgte Ziel einer Herdenimmunität und eines Endes der COVID-19-Pandemie kann mit den COVID-19-Impfungen nicht erreicht werden, was Länder mit einer hohen Impfquote von 80 % wie Island und der US-Bundesstaat Hawaii zeigen. Die Lage auf Island und Hawaii hat sich nach den Impfungen eher verschlimmert als verbessert.

    Eine Impfpflicht ist auch nicht erforderlich, da das Vorliegen einer epidemischen (Not-)Lage äußerst zweifelhaft ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist laut dem gerichtlichen Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Schrappe nicht aussagekräftig hinsichtlich des Vorliegens eines Infektionsgeschehens. Impfungen sind nicht erforderlich, da Studien eine bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 in Form von Antikörpern oder T-Zellen belegen. Darüber hinaus ist eine Durchimpfung der Bevölkerung nicht erforderlich, da ein bereits seit 30 Jahren zugelassenes Medikament (Ivermectin) existiert, mit dem eine COVID-19-Erkrankung wirksam behandelt werden kann.

    Schließlich ist eine Impfpflicht auch nicht angemessen, da die COVID-19-Impfstoffe zwölfmal so viele Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle aufweisen als bei den bisherigen Impfstoffen. Ferner sind die Langzeitwirkungen der COVID-19-Impfstoffe nicht bekannt. Geimpfte sind zudem dem Risiko eines Überschießens des Immunsystems (ADE) ausgesetzt, was nicht selten zum Tod führt.

    Dass die COVID-19-Impfstoffe vor einer COVID-19-Erkrankung wirksam schützen, erscheint zweifelhaft, da vermehrt doppelt Geimpfte hospitalisiert werden müssen, und nach einer israelischen Studie Geimpfte ein 27-fach höheres Risiko einer symptomatischen COVID-19-Erkrankung haben als Genesene.

    Der Staat kann darüber hinaus eine Impfpflicht nicht mit dem Schutz des Einzelnen vor einer COVID-19-Erkrankung rechtfertigen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nach Art. 2 Abs. 1 GG reicht so weit, dass dieser sogar etwaig medizinisch notwendige Behandlung ablehnen kann. Ungeimpfte werden auch nicht die Krankenhäuser unnötig belasten, da im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 und Erkrankung mit COVD-19 eines Ungeimpften durch eine frühzeitige Behandlung mit dem Medikament Ivermectin eine Hospitalisierung um 75 – 85 % reduziert werden kann.

    Die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebietet es, die COVID-19-Impfkampagne für Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen sofort zu beenden, da diese keinen Nutzen aus der Impfung haben, aber erhebliche und angesichts der unbekannten Langzeitwirkungen unabsehbare Risiken tragen müssen.

    Der Staat trägt die Beweislast für die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Dabei muss er sich mit den hier angeführten Studien intensiv auseinandersetzen und kann nicht einfach andere Studien heranziehen, die für seine Position sprechen. Widersprüchliche Ergebnisse unterschiedlicher Studien sind aufzuklären. Sollten sich die Widersprüche nicht aufklären lassen, geht dies zu Lasten des Staates und der Einführung einer Impfpflicht. Soweit der bisherige Parameter einer 7-Tages-Inzidenz geändert wird in die Krankenhausbelegung, muss sich auch der neue Parameter auf belastbare Daten stützen. Insofern ist vorab zu klären, ob aufgrund finanzieller Fehlanreize die Kliniken in der Vergangenheit weniger Betten an das DIVI-Intensivregister gemeldet haben als tatsächlich vorhanden waren. Darüber hinaus ist zu prüfen, warum von Mai 2020 bis April 2021 7.000 Intensivbetten abgebaut wurden. Da der Staat den Beweis für eine Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Impfpflicht angesichts der Datenlage nicht führen kann, kommt es auf die Frage, ob die COVID-19-Impfstoffe gegen eine COVID-19-Erkrankung schützen, nicht mehr an.


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  3. #17363
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Impfpflicht

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Du weisst ganz genau , dass das patenter Unsinn ist.

    Weil es dir nicht gefällt? 5 Mio. Tote bei 8 Mrd. Weltbevölkerung und dafür eine unfassbare Mobilisierung und Kostenexplosion.

    Aber bleiben wir mal in einem verrückten Denken stecken. Wenn man "Hunger" als eine Pandemie ansehen würde, wieviele Menschen würden dann gerettet werden? 30-40 Mio. Denkst du, dass 5 Mio. Tote durch einen Virus schlimmer wiegen als 30-40 Mio. jährlich durch Hunger (oder dessen Auswirkungen) ? Und den Hunger, den gibt es schon seit JAHREN. Nur klar, der Hunger, was interessiert UNS das denn? Ist doch nicht unser lokales Problem. Also: Weiterhin 30-40 Mio. jedes Jahr verrecken lassen, und eine unfassbare geldliche Summe in das Bewahren von "richtigem Leben" hineinstecken.

    Es ist logistisch möglich, die Welt mit Impfstoffen zu versorgen, aber logistisch unmöglich die Welt mit Snickers zu versorgen....

  4. #17364
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Impfpflicht

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Weil es dir nicht gefällt? 5 Mio. Tote bei 8 Mrd. Weltbevölkerung und dafür eine unfassbare Mobilisierung und Kostenexplosion.

    Aber bleiben wir mal in einem verrückten Denken stecken. Wenn man "Hunger" als eine Pandemie ansehen würde, wieviele Menschen würden dann gerettet werden? 30-40 Mio. Denkst du, dass 5 Mio. Tote durch einen Virus schlimmer wiegen als 30-40 Mio. jährlich durch Hunger (oder dessen Auswirkungen) ? Und den Hunger, den gibt es schon seit JAHREN. Nur klar, der Hunger, was interessiert UNS das denn? Ist doch nicht unser lokales Problem. Also: Weiterhin 30-40 Mio. jedes Jahr verrecken lassen, und eine unfassbare geldliche Summe in das Bewahren von "richtigem Leben" hineinstecken.

    Es ist logistisch möglich, die Welt mit Impfstoffen zu versorgen, aber logistisch unmöglich die Welt mit Snickers zu versorgen....



    so verrückt ist diese denke nicht, sie findet halt nicht in einem geistigen käfig statt.

    ein schöner beitrag ist das
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  5. #17365
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Mit richtigen Worten: Du kapierst Deine eigenen Texte nicht. Es ging um Soldaten. Aber schon da hast Du nicht eine meiner drei Fragen kapiert.

    Nachhilfe ab 12 Euro/h, aber nur am schwarzen Freitag
    Impfärzte bekommen in Österr. 150 Euro pro Stunde, auch für Beratungsgespräche.
    EVENT 201 - Beweist die PLandemie. - Geplante Wirklichkeit. Lernt die Fakten über EVENT 201 !

  6. #17366
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .
    .. warum schreibst du nicht , was sie gesagt hatte ??
    .
    *** ***
    da kommt doch sowieso nichts bei raus.
    Die Justiz ist in großen Teilen in einen Machthaber-hörigen Dauerschlaf verfallen.
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
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  7. #17367
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Seligman Beitrag anzeigen
    Impfärzte bekommen in Österr. 150 Euro pro Stunde, auch für Beratungsgespräche.


    das hat ein chirurg in op bei kassenpatienten nicht. rechne das mal hoch auf 21 arbeitstage, dann die hälfte an abzüge weg, da bleibt jede menge für stressfreies arbeiten.

    kein wunder, dass...
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  8. #17368
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    Standard AW: Impfpflicht

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Weil es dir nicht gefällt? 5 Mio. Tote bei 8 Mrd. Weltbevölkerung und dafür eine unfassbare Mobilisierung und Kostenexplosion.

    Aber bleiben wir mal in einem verrückten Denken stecken. Wenn man "Hunger" als eine Pandemie ansehen würde, wieviele Menschen würden dann gerettet werden? 30-40 Mio. Denkst du, dass 5 Mio. Tote durch einen Virus schlimmer wiegen als 30-40 Mio. jährlich durch Hunger (oder dessen Auswirkungen) ? Und den Hunger, den gibt es schon seit JAHREN. Nur klar, der Hunger, was interessiert UNS das denn? Ist doch nicht unser lokales Problem. Also: Weiterhin 30-40 Mio. jedes Jahr verrecken lassen, und eine unfassbare geldliche Summe in das Bewahren von "richtigem Leben" hineinstecken.

    Es ist logistisch möglich, die Welt mit Impfstoffen zu versorgen, aber logistisch unmöglich die Welt mit Snickers zu versorgen....
    Da gebe ich dir grundsätzlich recht, muß dir aber gleichzeitig widersprechen. Richtig ist, daß mit dem Aufwand, der rund um Corona betrieben wurde und wird, jeder Tote durch Hunger vermieden werden könnte. Was aber - und das ist der Widerspruch - mittelfristig in den Hungergebieten zu einer derartigen Bevölkerungsexplosion führen würde, daß das Problem nicht gelöst, sondern sogar verschärft würde.

    Ohne begleitende Maßnahmen, wie z.B. einer rigorosen Geburtenkontrolle wäre das ein Faß ohne Boden. Und eine solche ist wohl kaum durchsetzbar, da sie in etlichen souveränen Staaten durchgeführt werden müsste, denen wohl einerseits die Mittel, andererseits der Wille zur Durchsetzung fehlt.
    Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma

  9. #17369
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    Standard AW: Impfpflicht

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Du weisst ganz genau , dass das patenter Unsinn ist.

    Stimmt. Die Boosterei frischt nicht so richtig auf. Daher kommt nächstes Jahr der Totimpfstoff. Mal sehen, wie gut der sich mit dem Genkram verträgt.

  10. #17370
    Feldschlangen-Kommando Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Alle Soldaten müssen Impfungen zulassen, ob diese im Rahmen ihrer Offiizierausbildung studieren oder nicht.
    Da gibt es keinen rechtlichen Fehler, sonst würdest du nicht so dümmlich um den heißen Brei herumreden. Aber gut, von dir erwartet man auch nicht den minimalen Schneid, Fehler zuzugeben.
    Ich kann dir bestätigen, Empirist, dass alle Offiziere sich mit Unterschrift auch verpflichten, an allen angeordneten Impfungen teilzunehmen sowie auch an Auslandseinsätzen, sofern diese befohlen werden. Das war sowohl bei mir so und - da ich mich gerade bezüglich unserer Tochter über die aktuellen Bestimmungen für Offiziere im Sanitätsdienst eingelesen habe - das gilt auch heute noch genau so!

    Wie das allerdings damals mit den Wehrpflichtigen aussah, weiß ich nicht mehr genau. In meinen Einheiten dienten ausnahmslos nur Freiwillige (Sprungdienst!), die zwar gezogen wurden, aber eben auch diesen Zusatz unterschrieben haben. Unsere Einheiten gehörten zur sogenannten ACE Mobile Force (NATO-Eingreiftruppe) und wir unterstanden direkt dem alliierten Oberkommando Europa. Selbstverständlich mussten da auch alle Wehrpflichtigen komplett durchgeimpft sein. Wie gesagt: Wir waren eine reine Freiwilligentruppe: Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Wehrpflichtige.
    Solange der russische imperiale Staat in seiner jetzigen Form existiert, wird die Bedrohung, die er für Europa darstellt, nicht verschwinden. Und unabhängig davon, ob Russland in der Ukraine letztlich gewinnt oder verliert wird es eine chronische Bedrohung für den Frieden bleiben, bis Moskaus revanchistischer Drang gebrochen ist. Andrew A. Michta

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