Auf Notwehr muss man kommen, voraugesetzt man kennt den § 32 StGB Notwehr, erforderliche Verteidung gegen einen gegenwärtigen Angriff. Gewalt ist zuerst mal der Angriff des radfahrenden Kindes, nämlich Nötigung und versuchte schwere Körpverletzung mittels gerfährlichem Werkzeug Fahrad. Der ängstliche Krabat hat sich halt so erschrocken, dass er vermutlich aus Reflex so reagiert hat. Lies einfach einen Kommentar nach oder frag einen Juristen. Im Übrigen werden Anzeigen wegen Beleidigungen oder Körperverletzung eh alle eingestellt, davon abgesehen dass du dafür eine Adresse brauchst. Hat der Krabat sein Name auf der Brust ?
Natürlich dufte der Krabat den Rad-angreifer nicht mit seinem Rad verprügeln, aber er durfte sich verteidigen und wehren. Der angegriffene Krabat muss nicht vor seinem Angreifer ausweichen oder zurück gehen, denn Recht braucht Unrecht nicht zu weichen. Natürlich reicht für einen gegenwärtigen Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht. Es braucht also keinswegs einen Körperkontakt.
Natürlich ist Notwehr auch gegen ein " Kind " erlaubt, denn auch ein Kind hat nicht das Recht, mit dem Rad Menschen zu bedrohen nötigen und terrorisieren, sie zu Tode erschrecken, mindestens aber zum Krüppel in den Rollstuhl zu rasen. Im ürbigen verstehen muslimische " Kinder " nur eine einzige Sprache. Gewalt .
Richtig Krabat. Wehr dich !