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Thema: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

  1. #31
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Mit deinem Beitrag zeigst du, dass du die Unterschiede nicht begriffen hast.
    Die Frage, wieso ein weiteres Gesetz über die Ausgestaltung von angeblich garantierten Grundrechten nötig ist....keine Antwort.
    Die Definition eines Grundrechtes und seine Grenzen gehören explizit in das GG, wenn es wirksam werden soll.
    Das sollte an sich jeder begreifen....ist wohl aber für manche zu schwer.
    Denn die jetzige Praxis hat gezeigt, dass die sogenannten Grundrechte nur auf dem Papier existieren, so wie auch die Rechtsschutzgarantie, denn für einen Deutschen heisst es...ohne Moos nichts los.
    Und Beschwerden...da setzen sich drei Rotkäppchen zusammen und beschließen, dass sie keine Lust haben...ohne Begründung.
    Naja, das sind sie doch schon. Die Grundrechte mit Schranken sind doch normiert. Und die schrankenlosen Grundrechte finden ihre Begrenzung im kollidierenden Verfassungsrecht (wie bereits gesagt). Was soll es da noch groß an Ausführungen geben? Oder möchtest Du, dass alle erdenklichen Fälle einer rechtmäßgen Beschränkung im GG normiert werden sollen? Das wäre unmöglich.
    Wenn zB als Schranke da steht, dass das Grundrecht durch ein Bundesgesetz beschränkt werden kann. Dann geht es nicht konkreter. Klar könnte man jetzt anfangen, darunter zu listen: StGB, VersG usw. Aber welchen Sinn hätte das?

    Und ein sog. "Common Law" wie in den USA, in dem das Rechtssystem auf Präzedenzfällen aufbaut, gibt es hier nicht.

  2. #32
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Naja, das sind sie doch schon. Die Grundrechte mit Schranken sind doch normiert. Und die schrankenlosen Grundrechte finden ihre Begrenzung im kollidierenden Verfassungsrecht (wie bereits gesagt). Was soll es da noch groß an Ausführungen geben? Oder möchtest Du, dass alle erdenklichen Fälle einer rechtmäßgen Beschränkung im GG normiert werden sollen? Das wäre unmöglich.
    Wenn zB als Schranke da steht, dass das Grundrecht durch ein Bundesgesetz beschränkt werden kann. Dann geht es nicht konkreter. Klar könnte man jetzt anfangen, darunter zu listen: StGB, VersG usw. Aber welchen Sinn hätte das?

    Und ein sog. "Common Law" wie in den USA, in dem das Rechtssystem auf Präzedenzfällen aufbaut, gibt es hier nicht.
    Stichwort Versammlungsfreiheit....Beschränkung nur, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit. zu erwarten ist. Diese muß explizit nachgewiesen werden.
    Dieser Zusatz würde reichen. Ein Bundesgesetz gibt dem Staat unendlich viele Möglichkeiten, die Freiheit einzuschränken.
    Der schwarze Block ist keine Gefahr, z.B. , da er durch massive Polizeigewalt aufgelöst werden könnte.....
    Denn dazu hat der Staat das Gewaltmonopol.
    Das GG ist aus bestimmten Gründen unkonkret, denn dadurch kann der Staat in alle Grundrechte eingreifen, scheinbar rechtmäßig.
    Merke dir, eine Verfassung oder ein GG sollte den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht umgekehrt.
    Das aber war von der Siegermächten nicht gewollt, un deswegen hat Carlo Schmidt auch festgestellt, das GG ist keine Verfassung.

  3. #33
    aufrechter Demokrat Benutzerbild von Mr.Smith
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Um die Versammlungsfreiheit auszuhebeln brauchst du nur ein paar Linke-Nazis von der Antifa-SA oder einer anderen kriminellen Gruppierung, die mit Gewalt droht. Schon ist "Gefahr im Verzug" und das Grundgesetz hinfällig.
    Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
    Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.

  4. #34
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Stichwort Versammlungsfreiheit....Beschränkung nur, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit. zu erwarten ist. Diese muß explizit nachgewiesen werden.
    Dieser Zusatz würde reichen. Ein Bundesgesetz gibt dem Staat unendlich viele Möglichkeiten, die Freiheit einzuschränken.
    Der schwarze Block ist keine Gefahr, z.B. , da er durch massive Polizeigewalt aufgelöst werden könnte.....
    Denn dazu hat der Staat das Gewaltmonopol.
    Das GG ist aus bestimmten Gründen unkonkret, denn dadurch kann der Staat in alle Grundrechte eingreifen, scheinbar rechtmäßig.
    Merke dir, eine Verfassung oder ein GG sollte den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht umgekehrt.
    Das aber war von der Siegermächten nicht gewollt, un deswegen hat Carlo Schmidt auch festgestellt, das GG ist keine Verfassung.
    Es geht dabei ja nicht nur um die nationale Sicherheit. Eine Versammlung kann auch aus ganz anderen Gründen, als "Gefahr" aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen werden. Dass diese Gefahr konkret sein muss und nicht völlig aus der Luft gegriffen ist im PolizeiGesetz geregelt. Dort sind die Anforderungen für zB eine Auflösung normiert. Also keine, wie Du annimst, Willkür. Das Auflösen oder Verbieten einer Versammlung ist eine verwaltungsrechtliche Sache.

    Die Gründe, warum das GG allgemeine Grundsätze enthält ist nicht der, dass der Bürger so der Willkür des Staates ausgesetzt ist. Das ist einfach falsch und ergibt überhaupt keinen Sinn. Selbst wenn, und natürlich kommt dies vor, der Staat einen Bürger seiner Meinung nach zu Unrecht in seinem Grundrecht einschränkt, steht ihm der Weg einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offen. Das BVerfG entscheidet dann. Wie ich jetzt schon gefühlte 100 Mal geschrieben habe: Deine/eure Ausführungen und Behauptungen fußen auf gar nichts. Denn ihr könnt sie nicht einmal anhand eines konkreten Beispiels unterstreichen. Bitte, zeig' mir einen einzigen Fall in den letzten 60 Jahren, in dem Bürger XY in einem seiner Grundrechte eingeschränkt wurde (gerne auch in seiner Versammlungsfreiheit, Fälle mit dem Gegenstand sollte es ja zuhauf geben), und das BVerfG einen verfassungswidrigen Eingriff nicht angenommen hat bzw diesen abgelehnt hat, ohne eine stichhalte Urteilsbegründung abzugeben. Los. Irgendwelche abstrusen Dinge behaupten ohne auch nur ein einziges Argument parat zu haben ist einfach schwach.

  5. #35
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    .
    Wegen der besetzten "Flüchtlingsschule" wurden mehrere Strafanzeigen gegen den Bezirksbürgermeister Schulz und seine Nachfolgerin Herrmann mit dem Vorwurf der Untreue und zweckwidriger Verwendung von Steuermitteln gestellt, u.a. von der Zeitung "B.Z.", dem ehemaligen Schulleiter der Schule und dem CDU-Abgordneten Wasner.

    Auf die Anzeige der "B.Z." wurde nach drei Monaten Stillschweigens mit einer Einstellung des Verfahrens reagiert.

    Begründung wie folgt:

    "Die ermittelnde Staatsanwältin teilte mit, dass kein Anfangsverdacht einer Untreue vorliegt. Denn bei der Besetzung des Schulgebäudes handele es sich um eine Demonstration, die unter dem Schutz des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) stehe."

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Für Nichtdeutsche ist die Versammlungsfreiheit - staatlich beglaubigt - demnach grenzenlos
    und schließt auch das Recht auf die Begehung von Straftaten ein, wie sie von den Besetzern der Schule in "vielfältiger" Form begangen wurden, inklusive des Werfens großer Steinbrocken vom Dach und der Drohung mit dem Inbrandstecken der Schule oder dem Verwenden einer Propangasflasche als Sprengkörper.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Es geht dabei ja nicht nur um die nationale Sicherheit. Eine Versammlung kann auch aus ganz anderen Gründen, als "Gefahr" aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen werden. Dass diese Gefahr konkret sein muss und nicht völlig aus der Luft gegriffen ist im PolizeiGesetz geregelt. Dort sind die Anforderungen für zB eine Auflösung normiert. Also keine, wie Du annimst, Willkür. Das Auflösen oder Verbieten einer Versammlung ist eine verwaltungsrechtliche Sache.

    Die Gründe, warum das GG allgemeine Grundsätze enthält ist nicht der, dass der Bürger so der Willkür des Staates ausgesetzt ist. Das ist einfach falsch und ergibt überhaupt keinen Sinn. Selbst wenn, und natürlich kommt dies vor, der Staat einen Bürger seiner Meinung nach zu Unrecht in seinem Grundrecht einschränkt, steht ihm der Weg einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offen. Das BVerfG entscheidet dann. Wie ich jetzt schon gefühlte 100 Mal geschrieben habe: Deine/eure Ausführungen und Behauptungen fußen auf gar nichts. Denn ihr könnt sie nicht einmal anhand eines konkreten Beispiels unterstreichen. Bitte, zeig' mir einen einzigen Fall in den letzten 60 Jahren, in dem Bürger XY in einem seiner Grundrechte eingeschränkt wurde (gerne auch in seiner Versammlungsfreiheit, Fälle mit dem Gegenstand sollte es ja zuhauf geben), und das BVerfG einen verfassungswidrigen Eingriff nicht angenommen hat bzw diesen abgelehnt hat, ohne eine stichhalte Urteilsbegründung abzugeben. Los. Irgendwelche abstrusen Dinge behaupten ohne auch nur ein einziges Argument parat zu haben ist einfach schwach.
    Das BVerG lehnt fast alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ab...das ist Fakt. Lies mal nach, wie viele Beschwerden so ohne Begründung abgelehnt werden....
    Die Nichtannahme ist schon ein bemerkenswerter Umstand, die nicht erfolgten Begründungen ein Skandal.
    Das betrifft in besonderen Maße die Rechtsschutzgarantie des GG, die nicht dadurch nicht mehr vorhanden ist.
    Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, wo das BVerG Beschwerden nicht angenommen hat, weil sie offensichtlich den Gesetzgeber, bzw. die zuständigen Beamten, vor den Konsequenzen schützen wollten.
    Bevor du nun wirklich Blödsinn postest, begründe mal, warum das BVerG keine auch noch so kurze Begründung abgeben muß.
    Ganz einfach zu erklären....wenn sie es täten, und ein europäisches Gericht anders urteilen würde, wären sie diskreditiert.
    So aber sagen sie einfach, wir haben ja nichts entschieden, also nichts falsch gemacht.
    Das BVerG ist zu einem Wurmfortsatz der Politik verkommen, kein Wunder, das es auch von denen mit willfährigen Gestalten besetzt wird.

  7. #37
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das BVerG lehnt fast alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ab...das ist Fakt. Lies mal nach, wie viele Beschwerden so ohne Begründung abgelehnt werden....
    Die Nichtannahme ist schon ein bemerkenswerter Umstand, die nicht erfolgten Begründungen ein Skandal.
    Das betrifft in besonderen Maße die Rechtsschutzgarantie des GG, die nicht dadurch nicht mehr vorhanden ist.
    Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, wo das BVerG Beschwerden nicht angenommen hat, weil sie offensichtlich den Gesetzgeber, bzw. die zuständigen Beamten, vor den Konsequenzen schützen wollten.
    Bevor du nun wirklich Blödsinn postest, begründe mal, warum das BVerG keine auch noch so kurze Begründung abgeben muß.
    Ganz einfach zu erklären....wenn sie es täten, und ein europäisches Gericht anders urteilen würde, wären sie diskreditiert.
    So aber sagen sie einfach, wir haben ja nichts entschieden, also nichts falsch gemacht.
    Das BVerG ist zu einem Wurmfortsatz der Politik verkommen, kein Wunder, das es auch von denen mit willfährigen Gestalten besetzt wird.
    Ist das Gerade ironisch gemeint und ich verstehe es nicht?
    In welchem Universum gibt es keine Urteilsbegründungen? Das BVerfG schreibt zu jedem noch so kleinen Urteil bzw. Ablehnung weil die Klage nicht zulässig ist, eine Urteilsbegründung über mehrere, manchmal zig Seiten. Wovon redest Du eigentlich?

  8. #38
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das BVerG lehnt fast alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ab...das ist Fakt. Lies mal nach, wie viele Beschwerden so ohne Begründung abgelehnt werden....
    Die Nichtannahme ist schon ein bemerkenswerter Umstand, die nicht erfolgten Begründungen ein Skandal.
    Das betrifft in besonderen Maße die Rechtsschutzgarantie des GG, die nicht dadurch nicht mehr vorhanden ist.
    Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, wo das BVerG Beschwerden nicht angenommen hat, weil sie offensichtlich den Gesetzgeber, bzw. die zuständigen Beamten, vor den Konsequenzen schützen wollten.
    Bevor du nun wirklich Blödsinn postest, begründe mal, warum das BVerG keine auch noch so kurze Begründung abgeben muß.
    Ganz einfach zu erklären....wenn sie es täten, und ein europäisches Gericht anders urteilen würde, wären sie diskreditiert.
    So aber sagen sie einfach, wir haben ja nichts entschieden, also nichts falsch gemacht.
    Das BVerG ist zu einem Wurmfortsatz der Politik verkommen, kein Wunder, das es auch von denen mit willfährigen Gestalten besetzt wird.
    Kann es sein, dass Du Dir teilweise Dinge ausdenkst, so wie sie Dir gut passen? Du sprichst von "Fakten" die oft falsch sind oder nicht einmal existieren.. Das verwirrt mich etwas, wenn ich ehrlich bin.

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Kann es sein, dass Du Dir teilweise Dinge ausdenkst, so wie sie Dir gut passen? Du sprichst von "Fakten" die oft falsch sind oder nicht einmal existieren.. Das verwirrt mich etwas, wenn ich ehrlich bin.
    Ich denke, das du noch nie eine Verfasssungsbeschwerde formuliert hast....klar, dann würde ich auch so naiv schreiben.
    Googel mal nach den Bedingungen für Beschwerden und dann wirst du entdecken, dass 90 % der Beschwerden nicht angenommen werden...ohne Begründung.
    Offiziell kann ich dir mitteilen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, dass das BVerG Rechtsbeugung schon begangen hat.
    Allein die Nichtannahme ohne Begründung sieht des GG überhaupt nicht vor. Das regelt nämlich ein Bundesgesetz
    So schließt sich der Kreis....falls du einen richtigen Anwalt kennst, frag ihn mal.
    Ps. Auch nach dem ausgesetzten Staatshaftungsgesetz

  10. #40
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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