kol-ut-shan
Das mit den Fakten ist im konkreten Fall ja der eigentliche Knackpunkt.
Das BAMF hat als fachlich zuständige Behörde den Asylantrag des Afghanen abgelehnt und damit dem Richter die grundlegenden Fakten für sein Urteil (zurecht abgelehnter Asylantrag) geliefert.
Der Richter hat somit aufgrund der durch eine offizielle Behörde ermittelten Fakten nichts weiter getan, als die korrekt ermittelten und begründeten Prüfungsergebnisse dieser Behörde bestätigt.
Hätte der Richter der abschließenden Absage des BAMF widersprochen, wäre er der Behörde in den Rücken gefallen und dadurch sehr wahrscheinlich eine Serie weiterer Anfechtungen losgetreten.
Die Frage muss doch lauten: Wie ist es möglich, dass ein von der zuständigen Behörde abgelehnter Asylantrag eines Afghanen überhaupt nochmals von einem Gericht verhandelt werden kann? Die zuständige Behörde hat doch schon festgestellt, dass der Asylantrag zu unrecht gestellt wurde.
Wenn jeder abgelehnte Asylbewerber mit dieser Masche anfinge, würden die deutschen Gerichte durch eine Revisionsflut kollabieren.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Ich nehme an, dass der Afghane kaum etwas mit der Sache zu tun hat. Üblicherweise kennt sich so'n Asylant nicht mit deutschem Recht aus.
Vermutlich sah ein aufstrebender Anwalt eine Chance sich zu profilieren und hat sich an den Afghanen gewendet. Dieser hat sich natürlich gefreut und zugesagt. Aber allein hätte er wohl nichts unternommen, sondern würde jetzt im Flieger Richtung Heimat hocken, oder die Taliban hätten ihn schon einen Kopf kürzer gemacht.
Alleine schon deine Unterstellung, ich sei "angepasst", ist eine unverschämte Frechheit.
Der Daschner-Fall war ganz anders gelagert und kann nicht mit diesem Fall vermischt oder verglichen werden.
Hier geht es jetzt ganz konkret darum, dass einem Richter von einem Asylbewerber Befangenheit vorgeworfen wurde, nur weil dieser Richter einen Beschluss einer deutschen Fachbehörde nicht kippen und dadurch einem afghanischen Invasor nicht zu Willen sein wollte.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Der Afghane kann wahrscheinlich nicht mal bis drei zählen; das waren spezialisierte, linke Anwaltskanzleien, die von Soros bezahlt werden.Den Richter, der darüber zu entscheiden hatte, hielt er für befangen.
Diese Masseninvasion ist doch ein Krieg gegen die Deutschen, der finanziert wird.
Natürlich hat jeder Richter seine persönlichen Meinungen, und das ist ja auch völlig in Ordnung. In welchem Umfang er aber eine durch Fakten nicht gedeckte Meinung zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat, kann man sicherlich im Urteil des BVerfG nachlesen. Das allerdings habe ich mir jetzt gespart.
Die Behörde hat offenbar einen kleinen Fehler gemacht, so dass der Beschluss angefechtet werden kann.
Oft sind das nur Kleinigkeiten wie Formfehler. Ein guter Jurist sieht sowas sofort.
Normalerweise kann nur bei Aussicht auf Erfolg geklagt werden. Die Zulässigkeit einer Klage muss vom Gericht festgestellt werden. Eben aus dem Grund, dass die Gerichte nicht mit Schwachsinn beschäftigt werden, der eh zu nichts führt.
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