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Meine Rede seit anno Erbsenreisig.
Dieser Föderalismus ist eine systemimmanente Bremse für jedwede politische Effizienz.
Fiktives Beispiel Polizei: In Berlin tönt der Bundesinnenminister, dass man die Polizeikräfte aufstocken werde. Schön. Das Volk freut sich und denkt "endlich wird etwas für unsere Sicherheit unternommen".
Pustekuchen.
Für die Polizei-Personalbestände sind jedoch die Landesinnenminister zuständig. Die sagen dann "kein Geld da" und damit ist die Sache abgehakt.
Der Bundesinnenminister steht als der große Macher da und in Wirklichkeit geht gar nichts.
Ein dreifaches Hoch auf den Föderalismus....
Das ist alles möglich, wenn man den Notstand ausruft und die entsprechenden Gesetze Anwendung finden:
Und wie es aussieht, wird das DIE TAGE KOMMEN![Links nur für registrierte Nutzer]
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Innerer Notstand[[Links nur für registrierte Nutzer] | [Links nur für registrierte Nutzer]]
Gegen den jahrelangen Widerstand von Gewerkschaften und SPD fand der sogenannte [Links nur für registrierte Nutzer] Eingang in das Grundgesetz. Die Ergänzung des [Links nur für registrierte Nutzer] GG ermöglichte es der [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer] für die Niederschlagung eines Aufstands oder innerer Unruhen anzufordern und die Landesbehörden ihren Weisungen zu unterstellen. Darüber hinaus ermöglichte [Links nur für registrierte Nutzer] GG den Einsatz des [Links nur für registrierte Nutzer] sowie der [Links nur für registrierte Nutzer] im Innern. Auch bedurfte es für den Zustand des inneren Notstands keiner formellen Verkündung.
Letztlich bedeutete der ergänzte [Links nur für registrierte Nutzer] GG die ursprünglich von Bundesinnenminister [Links nur für registrierte Nutzer] gewollte und von Notstandsgegnern heftig angegriffene „Stunde der Exekutive“.[Links nur für registrierte Nutzer] Im Gegensatz zum Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall unterstand der innere Notstand keinerlei parlamentarischen Kontrolle. Lediglich der Bundesrat konnte auf [Links nur für registrierte Nutzer] GG beruhende Maßnahmen der Bundesregierung jederzeit aufheben lassen.
Naturkatastrophen; besonders schwere Unglücksfälle[[Links nur für registrierte Nutzer] | [Links nur für registrierte Nutzer]]
Bei [Links nur für registrierte Nutzer] und besonders schweren Unglücksfällen können nach [Links nur für registrierte Nutzer] GG neben der [Links nur für registrierte Nutzer] auch die [Links nur für registrierte Nutzer] und die Bundeswehr eingesetzt werden. Bei länderübergreifenden Katastrophen kann die Bundesregierung den Ländern Weisungen erteilen.
Nach [Links nur für registrierte Nutzer] GG darf die [Links nur für registrierte Nutzer] von der Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen auch eingesetzt werden „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines [Links nur für registrierte Nutzer]“. Auf Verlangen des Bundestages oder Bundesrates ist der Einsatz einzustellen. [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 3 GG ([Links nur für registrierte Nutzer]) bestimmt, dass sich eine solche Maßnahme „nicht gegen [Links nur für registrierte Nutzer] richten“ darf.
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Ja schon, aber da ist sicher auch der Grund, daß China rigoros agiert und ganze Städte unter strengste Quarantänebestimmungen gestellt hat. Sowas lässt sich bei uns kaum durchsetzen, bzw. ist die Politik nicht gewillt, derart strenge Maßnahmen zu verordnen.
Bei uns in Österreich ist es so, daß man die Leute damit beruhigen will, daß in den Krankenhäusern 700 Intensivbetten zur Verfügung stehen. Davon sind aber 80% belegt durch Grippe-Patienten und andere Kranke. Man hofft nun, daß man die Spitze der Ansteckungen bis über das Ende der Grippesaison hinausschieben kann, um Intensivbetten in den Spitälern frei zu bekommen. Klappt das nicht, wird die Todesrate (bisher erst 1 bestätigter Todesfall) sehr schnell und massiv nach oben gehen.
Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma
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