"Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"
FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
Das man wegen Holocaustleugnung ins Gefängnis kommt verstehe ich besonders nicht. Man kann doch Menschen nicht für unfassbare Dummheit bestrafen. Sonst leben wir bald in einer Anarchie ohne Politiker.
Es geht ja nicht nur um den HC, sondern das man generell nichts am NS gutheißen darf, weder in Deutschland noch in Österreich. Und bei dem verbotsgesetz von 1947 wird sogar europäisches Recht gebeugt meiner Meinung nach, da der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskommision da beeinträchtigt wird.
Anwendbarkeit
In einem Urteil vom 29. November 1985 stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Verbotsgesetz nicht nur für Strafverfahren gilt, sondern auch von jedem Gericht und jeder Verwaltungsbehörde innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten zu berücksichtigen und zu vollstrecken ist. Folglich gelten alle Rechtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar auf die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes abzielen, als nichtig.
Also man muss nur irgendwie eine Verbindung zum NS herstellen und so kann man eine ungeliebte Person verknacken.
Da ich leider noch nicht in Österreich wohne habe ich mich noch nie so starke Erfahrungen am eigenen Leib gesammelt. Bei uns rennen mehr als genug Vögel mit Rechtsradikaler Kleidung herum und schreien auf offener Straße ihre Parolen. Bei uns herrscht in der Beziehung Narrenfreiheit.
Wie ich schon mal gesagt habe unsere Gesellschaft ist völlig gespalten. Die einen bezeichnen Personen schon wegen Springerstiefeln als Nazis, die anderen grüßen nach einem "Heil Hitler" noch freundlich zurück, oder erwidern es sogar. (Das hab ich mal erlebt: ein junger Neo Nazi schrie HH und eine ältere Frau streckte daraufhin recht glücklich den rechten Arm)
Komische Menschheit.
“Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
-Carl Schmitt-
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