Es ist doch mit (nicht nur, aber mit) Sinn und Zweck einer Kapitalgesellschaft (und eine GmbH Ist eine Kapitalgesellschaft) das monetäre Risiko im Falle einer Insolvenz zu minimieren bzw. zu deckeln (eine GmbH kann ja sehr wohl nur aus einer Person bestehen - für was also bräuchtest Du einen Gesellschaftervertrag).
Dies kannst Du - in Teilen -. auch bei Personengesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaft, wo der - nenne ich ihn jetzt einmal Chef - voll haftet, während seine Kommanditen nur mit ihrer Einlage haften) - bei einer Personengesellschaft hast Du aber IMMER Einen, welche voll mit Hund, Haus, Hof, Katze, Ehefrau haften muss - bei einer Kapitalgesellschaft ist es, wie gesagt, mit Sinn und Zwecke diese Hund, Haus, Hof, Katze, Ehefrau-Haftung auszuschließen.
Anders ist es allerdings, wenn Du eine Mischform wählst und ich denke daher könnte Deine irrige Annahme kommen - sprich eine Personengesellschsft mit einer Kapitelgesellschaft vermischst - z.B. eine GmbH & Co. KG - da wird es am Ende dann wohl auf den Gesellschaftervertrag ankommen wie die Haftung geregellt ist und da kann es wohl ganz schön tricky werden.
Es mag sein, dass ich mich irre...ich denke aber eher nicht