„Ich bin damals in der DDR nicht froh gewesen, daß das Volk was zu sagen hatte, nachdem es das viele Jahrzehnte nicht hatte ...“
Zitat von
Stanley_Beamish
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Lieber Stanley_Beamish!
Nur eine Vorbemerkung zu diesem Beitrag sei mir erlaubt: Ich bin eine Schreiberin, die die deutsche Sprache als Fremdsprache erlernte und keinen einzigen Tag ihres Lebens Germanistik studierte.
Angela Merkels Wort („Ich bin damals in der DDR nicht froh gewesen, daß das Volk was zu sagen hatte, nachdem es das viele Jahrzehnte nicht hatte“) ist unbestreitbar erwiesen.
Nun trennen wir ihr Wort, bzw. ihren Satz, in seine Bestandteile auf und ergründen die Einzelteile ihres Wortes.
„Ich bin damals in der DDR nicht froh gewesen, daß das Volk was zu sagen hatte“: In Umkehrschluß bedeutet dieser Satzteil, daß sie froh darüber gewesen war, daß das Volk nichts zu sagen hatte.
Unabhängig vom Empfinden und dem Gefühl der derzeitigen deutschen Bundeskanzlerin halte ich fest, daß selbst in der [Links nur für registrierte Nutzer] unter Artikel 27 geschrieben und zu lesen stand:
„(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. (2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“
An dieser Stelle bestreite ich um der Sachlichkeit willen sämtliche mir zugeschriebenen Eigenschaften „ironisch“, „sarkastisch“ und „ironisch“, indem ich den Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes zitiere:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Was für Angela Merkel spricht: Die wiedervereinigten Deutschen haben im Unterschied zu den ehemaligen „Ossis“ keine Verfassung, sondern bloß ein Grundgesetz; also ein undemokratisches Schriftstück vorzuzeigen, dessen Verteidiger von der dreckigsten politisch agierenden Berufsgruppe, den Journalisten, als „Aluhutträger“, „Antisemiten“, „Asoziale“. „Coroaleugner“, „Demokratiefeinde“, „Klimaleugner“, „Nationalsozialisten“, „Querdenker“, „Rassisten“ und „Verschwörer“ tagtäglich verleumdet werden.
Nun zum ersten Teilsatz des Zitates, der angeblich verschwiegen wurde (obschon er leicht aufzufinden ist):
„Aber was nicht sein kann, ist, daß die, die bestimmten Gruppen zugeordnet werden, sagen: Wir sind jetzt das Volk und der Rest ist nicht das Volk.“
Nirgendwo im Internet oder in der Presse befindet sich eine solche Aussage. Hiermit wäre die deutsche Bundeskanzlerin zwar nicht der Lüge zu bezichtigen, sondern ihrer verlogenen Rhetorik wegen zu tadeln.
Womit ich bei der Begriffsbestimmung des verallgemeinernden und vereinnahmenden Wörtchens „wir“ angelangt bin, nämlich beim Wörtchen wir, welches nach dem ‚Duktus‘ der Lehrerin der deutschen Sprache nicht verallgemeinernd verstanden werden sollte.
Angela Merkel: „Wir schaffen das.“[/indent]
Wer ist „wir“ und was ist „das“?
Gruß von Leila