Ich akzeptiere natürlich gerne Deine Meinung, auch wenn ich sie nicht teile.
Selbst wenn man irrigerweise davon ausgeht, die potentielle Wehrhaftigkeit des Opfers würde den Täter nicht abschrecken, so wäre die Möglichkeit effektiver Nothilfe ein Segen für den unschuldigen Betroffenen. Man muß schlicht das Handlungsrisiko des Verbrechers steigern.
Eine Schußwaffe ist der Equalizer, der körperliche Unterschiede sofort ausgleicht.
Das Argument der Aufrüstung der Gegenseite ist deshalb dürftig, weil dieselbe nicht legal an Schußwaffen kommt und deshalb auch nicht trainieren kann, folglich kaum trifft. Wer je ungeübt versucht hat, mit einer Kurzwaffe auch nur ein statisches Ziel zu treffen, kann dem zustimmen.