Ein recht interessanter Satz:
Wieso kommen die Sachbeschädigungen eigentlich nicht zur Anzeige?Richtig bleibt indes auch, dass das Tragen seiner Kleidungsstücke bis auf eine Ausnahme nie rechtskräftig zum Straftatbestand erklärt wurde. Juristische Ausnahme bildete ein bisher einmaliger Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je zehn Euro für eine 23-jährige Brandenburgerin im Thor-Steinar-Pullover - ein Urteil, das freilich in Justizkreisen nicht recht ernst genommen wird, solange es nicht zu einem ähnlichen Urteil mit Signalwirkung von einem Oberlandesgericht kommt.
Wie dumm sind diese linken Faschisten eigentlich? An den Klamotten ist doch dann der Gegner viel einfacher zu erkennen. Sollte denen doch recht sein.