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Thema: Rechtliches

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Stanley_Beamish
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Stanley Beamisch, schon aufgefallen, der Artikel 146 GG unterliegt nicht dem Artikel 79 Absatz 3 GG, der Ewigkeitsklausel. Er kann jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, geändert, ersetzt oder gestrichen werden.

    Wenn wir mal annehmen, der Artikel 146 wird gestrichen, was wird aus deinem Argument?
    Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
    Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
    Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #2
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
    Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
    Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.
    Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

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    1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

    1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
    Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

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    Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.
    Im 2+4 Vertrag war es eben nicht "Das Deutsche Volk" welches........

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Im 2+4 Vertrag war es eben nicht "Das Deutsche Volk" welches........
    Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

    Machen wir es mal ganz einfach, weil hier Dinge vermischt werden.

    Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

    Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

    Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
    Des weiteren verweise ich auf GSch.

    Es gibt Argumente für eine neue Verfassung, Bolle, nur dass das GG keine Verfassung sei, ist kein Argument.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

    Machen wir es mal ganz einfach, weil hier Dinge vermischt werden.

    Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

    Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

    Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
    Des weiteren verweise ich auf GSch.

    Es gibt Argumente für eine neue Verfassung, Bolle, nur dass das GG keine Verfassung sei, ist kein Argument.
    Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?

  6. #6
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?
    Der Artikel 146 gibt kein Verfahren vor, wie eine neue Verfassung in Kraft gesetzt werden soll. Nur eine freie Entscheidung des gesamten deutschen Volkes muss es sein. Aber ob man dazu eine Nationalversammlung wählt wie 1919, ob es das Parlament nach der alten Verfassung tun kann oder wie es auch immer laufen soll, müsste geklärt werden, wenn es so weit ist.

    Ähnlich sagte ja auch der Artikel 23 (2) a. F., dass das Grundgesetz in Ländern, die nach 1949 dem Bund beitreten würden, in Kraft gesetzt werden sollte. Das geschah zweimal. Jedes Mal wurden die Regeln dafür nach den Erfordernissen des Falles geschaffen.

    Sollte das Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst werden, fallen natürlich die "Ewigkeitsklauseln" auch weg. Ewiger als das Gesetz selbst, in dem sie stehen, sind sie nicht.

  7. #7
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?
    Das Parlament kann das GG nicht ablösen, es kann aber verfassungsgebende Maßnahmen einleiten, aus denen dann eine neue Verfassung entsteht, die dann der Zustimmung des Volkes Bedarf. Hierbei sei angemerkt, dass man in diesem Fall wohl eher den Weg der Volksabstimmung nehmen würde als die Ratifizierung in den Parlamenten. Wie haben es ja mit anderen Umständen zu tun.
    Hinsichtlich der Ewigkeitsklausel verweise ich auf den link von Swesda in #15.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

    ###edit###
    Auf Grund der Klauseln des 2+4 Vertrages wurde (nicht nur) die Präambel geändert!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Auf Grund der Klauseln des 2+4 Vertrages wurde (nicht nur) die Präambel geändert!
    Irrtum, nicht auf Grund des 2+4 Vertrages wurde des GG geändert, sondern auf Grund des Einigungsvertrages.

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    Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

    Der Einigungsvertrag wurde mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und DDR Volkskammer ratifiziert.

    Hinsichtlich der GG-Änderungen verweise ich auf Artikel 4 und Artikel 5 des Vertrages.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Irrtum, nicht auf Grund des 2+4 Vertrages wurde des GG geändert, sondern auf Grund des Einigungsvertrages.

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    Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

    Der Einigungsvertrag wurde mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und DDR Volkskammer ratifiziert.

    Hinsichtlich der GG-Änderungen verweise ich auf Artikel 4 und Artikel 5 des Vertrages.
    Das ist jetzt nicht dein Ernst!

    Voraussetzung für das [Links nur für registrierte Nutzer] des Einigungsvertrages war der Abschluss des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, kurz [Links nur für registrierte Nutzer], in dem die [Links nur für registrierte Nutzer] auf ihr [Links nur für registrierte Nutzer] verzichteten. Beide Vertragsparteien waren sich daher einig, dass die Festlegungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und [Links nur für registrierte Nutzer] als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen wurden.[Links nur für registrierte Nutzer]
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