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Thema: GG Art. 20 Absatz 4

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Du weißt schon, dass EU-Recht vor nationalem Recht steht???
    Ubd das ist im höchsten Maße undemokratisch, weil die Souveränität eines Staates dadurch extrem in Mitleidenschaft gezogen wird. Es entscheidet eine Kommision über nationales Recht, auf angeblich demokratischer Basis.
    Das hinkt schon, da die EU schon per Definition keine Demokratie sein kann, da: Kein Staat.

    Unterhalt dich mal mit einem Italiener, wie oft und wie weitläufig die EU in nationale Rechte von Italien eingegriffen hat, und wieviel zig Millionen Strafzahlungen Italien zahlen musste, weil sie auf "nationales Recht" gepocht haben...
    Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #32
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.
    Das ist so nicht ganz richtig, denn das europäische Recht genießt prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Das europäische Recht steht zwar nicht über dem GG aber die Vereinbarkeit wird im Art. 23 aufgezeigt. Und die beiden wachenden Instanzen (BVerfG und EuGH) stehen in einem Kooperationsverhältnis gleichberechtigt nebeneinander. Aber so genau definieren kann man das eigentlich gar nicht, denn das EU-Recht hat schon dazu geführt, dass das GG geändert werden musste, weil einzelne Artikel nicht gemeinschaftsrechtskonform waren.

    Und dann noch

    Der Vorrang des EU-Rechts

    Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

    Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.
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    Das Verhältnis dieser beiden ist ziemlich tricky

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Circopolitico
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.
    Setzen, 6!

    Der Vorrang des EU-Rechts
    Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der [Links nur für registrierte Nutzer] ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.DefinitionDer EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteilvom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enelanerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Vorrang des EU-Rechts für alle nationalen Rechtsakte gilt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem EU-Rechtsakt angenommen wurden.Indem das EU-Recht mehr Gewicht erhält als das nationale Recht, gewährleistet der Grundsatz des Vorrangs einen einheitlichen Schutz der Bürger durch das EU-Recht im gesamten Hoheitsgebiet der EU.
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    Ich hoffe wirklich, dass du nicht tatsächlich Jura studierst. Wäre wirklich eine Zeitverschwendung für dich, da du eh durchfallen würdest...

  4. #34
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig, denn das europäische Recht genießt prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Das europäische Recht steht zwar nicht über dem GG aber die Vereinbarkeit wird im Art. 23 aufgezeigt. Und die beiden wachenden Instanzen (BVerfG und EuGH) stehen in einem Kooperationsverhältnis gleichberechtigt nebeneinander. Aber so genau definieren kann man das eigentlich gar nicht, denn das EU-Recht hat schon dazu geführt, dass das GG geändert werden musste, weil einzelne Artikel nicht gemeinschaftsrechtskonform waren.

    Und dann noch

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ohhh du warst schneller ...

  5. #35
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.
    Lernt man in der ersten Woche des Jurastudiums.

  6. #36
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Ohhh du warst schneller ...
    ´Tschuldigung, denn selbstverständlich hätte ich der Dame den Vortritt gewährt

  7. #37
    cornjung
    Gast

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Setzen, 6!Ich hoffe wirklich, dass du nicht tatsächlich Jura studierst. Wäre wirklich eine Zeitverschwendung für dich, da du eh durchfallen würdest...
    Gehirnnutzer ist gemäss eingener Aussage Buchhalter. Haarspalterisch, kleinlich, pedantisch, spitzfindig und querulatorisch.

  8. #38
    Mitglied
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Es gibt kein verfassungsmäßig zugesichertes Widerstandsrecht gegen die herrschende Ordnung. Das Recht zum Widerstand ist kein gesetzliches Recht sondern ein Recht, daß man sich nimmt. Statt eines gesetzlichen Widerstandsrecht gibt es das Naturgesetz, daß nur diejenigen, die erfolgreich Widerstand gegen ihre biologische Verdrängung leisten, überleben und ihre Gene in die Zukunft übertragen können.

  9. #39
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Buchenholz Beitrag anzeigen
    Es gibt kein verfassungsmäßig zugesichertes Widerstandsrecht gegen die herrschende Ordnung. Das Recht zum Widerstand ist kein gesetzliches Recht sondern ein Recht, daß man sich nimmt. Statt eines gesetzlichen Widerstandsrecht gibt es das Naturgesetz, daß nur diejenigen, die erfolgreich Widerstand gegen ihre biologische Verdrängung leisten, überleben und ihre Gene in die Zukunft übertragen können.
    Selbst die "revolutionäre" MLPD fleht beim Merkelregime praktisch erstmal um Genehmigung einer Revolution - siehe Aufkleber- und Wahlplakat-Text der MLPD:
    Revolution ist kein Verbrechen!
    Weg mit § § 129/a/b!
    Alles in bester volldemokratischer Ordnung also.
    Oder neudoitsch:
    Alles gut.
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  10. #40
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer ist gemäss eingener Aussage Buchhalter. Haarspalterisch, kleinlich, pedantisch, spitzfindig und querulatorisch.
    In seinem Innersten weiß er schon das das Gesetz hierarchisch gegliedert ist, also Gesetze über Verordnungen und Anweisungen stehen. Aber wie es so ist, entschieden wird nach der Verordnung und der Richter hält sich daran, was letztendlich aus der Pipe herauskommt. Oft ist es so, die Verfassung sagt ABSOLUT, das Gesetz sagt Ja, die Verordnung sagt JA ABER, die Einzelfallentscheidung sagt NIEMALS. Also im innersten ist das nur seine Rebellion gegen diese Verkehrung, indem er uns genau diese penetrant vorhält,,,bis wir es merken.

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