Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, daß es dafür einen Straftatbestand gibt. Das ist nicht im öffentlichen Interesse, einen Schwarzleser oder einen Schwarzseher, der für 90 cent eine Zeitung vorab liest oder im Internet vorab sieht, zu bestrafen. Es wäre doch ganz einfach, der Herausgeber der Nachricht sollte einfach seine Publikationen besser schützen.
Es wird am Ende wie beim Thema Streaming bei Anbietern wie Netflix und Amazon Prime sein. Es gibt Software mit der man sich die Inhalte unverschlüsselt auf Festplatte speichern kann. Netflix und Amazon selbst wird das nicht stören, wenn man mit dem Stichwort Eigenbedarf argumentieren kann. Sofern man den Content allerdings im Netz breit veröffentlicht steht man im Fokus der Behörden.