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Thema: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Hört doch endlich mit der Mär auf, dass Fachkräfte (und damit meine ich Menschen mit entsprechend guter beruflichen Ausbildung und Qualifikation), welche Zuwandern, zum Lohndumping beitragen werden. Hier steht Deutschland und die deutsche Wirtschaft im direkten Wettbewerb mit der internationalen Wirtschaft und diese Menschen können in der Regel sehr gut rechnen. Die werden nicht nach Deutschland kommen um für ein Apfel und ein Ei zu arbeiten - die suchen sich aus wohin man wandert und allgemein dorthin wo das beste Lohn- / Kosten-Verhältnis herrscht.

    Wenn man also derlei Fachkräfte dauerhaft an sich binden will, dann muss man diese gut bis sehr gut bezahlen, sonst kommt da Keiner und dies führt dann ggf. sogar dazu, dass die Entlohnung einheimischer Arbeitnehmer in diesem Segment steigt.

    Anders, fanz anders sieht es aus - aber das ist mit oder ohne Gesetz schon heute die Realität - wenn es um Zuwanderung in die Sozialsystem geht. Dies sind fast ausschließlich gering bis gar nicht qualifizierte Menschen und die werden selbstverständlich in diesem Bereich noch mehr Lohndruck aufbauen und damit wird es dort weiterhin zum einem absinken der Löhne bis auf das Mindestlohnniveau kommen.

    Die Frage ist bei dem Gesetz - wie wird es umgesetzt. Als Beispiel:
    Richtig ist, dass man 6 Monate sich in diesem Lande aufhalten kann und darf ohne einen Arbeitsplatz nachweisen zu müssen - allerdings muss(?) man seinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können. Wie lange dies Bestand haben wird, wenn der Erste sich soziale Transferleistung einklagt, lassen wir uns überraschen.

    Ich harre jetzt einmal der Dinge bis wann das Gesetz veröffentlich wird (so lange es ja nicht im Bundesanzeiger steht ist es nicht gültig) und dann habe ich ein wenig Lesestoff
    Dein letzter Passus wurde schon geändert. Der ins Land kommende Facharbeiter, der sich ein halbes Jahr zur Arbeitssuche (!!) in Deutschland aufhalten darf, muss nun nicht mehr nachweisen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist, er erhält lediglich (falls es keine Schlupflöcher gibt, von denen wir noch nichts wissen bzw. wissen sollen) für diesen Zeitraum keine Sozialleistungen. Das ist ein kleiner, feiner Unterschied.
    Wenn er einen Job findet - vielleicht in der Dönerbude seines Cousins - darf er dann aber wiederum aufstocken. Ist doch ganz einfach: 20 Stunden in der Woche zum Mindestlohn, den Rest zahlt der Staat.

  2. #52
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das findest Du aber auch in der freien Wirtschaft ohne dass dies näher definiert wird.

    Ich übe aktuell einen Job aus, welcher ich nach - neudeutsch Anforderungscluster - gar nicht ausüben dürfte, könnte oder sollte, da ich dieses Anforderungscluster eigentlich nicht erfülle - sprich mir fehlt die entsprechende Ausbildung und der damit verbundene Titel.

    Dafür habe ich aber praktische Berufserfahrung und weiß um was es in dem Job geht und was Sache ist - ich habe also eine "gleiche Qualifikation" und die nennt sich Berufserfahrung. Dies kannst Du aber schwerlich definieren, weil Du damit bei einer Stellenausschreibung Dich angreifbar machst - also bleibt man da mehr oder weniger nebulös.
    Nicht unbedingt bei Einstellungen in der privaten Wirtschaft wird doch etwas mehr hinterfragt, während im öffentlichen Dienst der Bewerber sehr oft von einem Bekannten empfohlen wird, um so höher der Posten datiert ist um so wahrscheinlicher wird er durch Empfehlungen vergeben..
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  3. #53
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das stimmt einfach nicht:

    (10.04.2018) Die Inanspruchnahme von Hartz IV für Auszubildende, Schüler und Studenten kommt grundsätzlich deshalb nicht in Betracht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und somit nicht vermittelbar sind. Die Vermittelbarkeit des Hartz IV-Empfängers ist aber anspruchsbegründende Voraussetzung für den Leistungsbezug nach dem SGB II.

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    Lese insbesondere Absatz 3 - ob Du das Ding nun ALGII nennst, Aufstockleistungen oder Berufsbeihilfe - bleibt sich gleich. Gut, ich korrigiere mich in der Hinsicht - es gibt eventuell kein ALGII, sondern eventuell Berufsbeihilfe. Da in der Regel aber die Ausbildungsvergütungen heute schon deutlich höher liegen als das über ALGII-definierte Existenzminimum (sind ja für einen Minderjährigen keine 300 €) stellt sich die Frage eigentlich auch nur in einem überschaubaren Kreis.

  4. #54
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Lese insbesondere Absatz 3 - ob Du das Ding nun ALGII nennst, Aufstockleistungen oder Berufsbeihilfe - bleibt sich gleich. Gut, ich korrigiere mich in der Hinsicht - es gibt eventuell kein ALGII, sondern eventuell Berufsbeihilfe. Da in der Regel aber die Ausbildungsvergütungen heute schon deutlich höher liegen als das über ALGII-definierte Existenzminimum (sind ja für einen Minderjährigen keine 300 €) stellt sich die Frage eigentlich auch nur in einem überschaubaren Kreis.
    Kommt auf die Ausbildung an. Bei den gut bezahlten Ausbildungsberufen wirst Du keine "Flüchtlinge" finden. Jedenfalls nicht mehr im 2. Lehrjahr.

    Übrigens ist das mit dem nicht vorhandenen Lohndumping ein schöner Traum. Es geht nämlich nicht um Fachkräfte, sondern um Billiglöhner.

    Hatten wir in einem Projekt.
    Anbieter 1, mit 100 % deutschen Mitarbeitern: Angebotssumme 245.000 €
    Anbieter 2, mit 99 % "Flüchtlingen": Angebotssumme 51.000 €

    Noch Fragen?

  5. #55
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Nicht unbedingt bei Einstellungen in der privaten Wirtschaft wird doch etwas mehr hinterfragt, während im öffentlichen Dienst der Bewerber sehr oft von einem Bekannten empfohlen wird, um so höher der Posten datiert ist um so wahrscheinlicher wird er durch Empfehlungen vergeben..
    Ist das in der freien Wirtschaft anders? Ein "Vetterle im Himmel" hat noch nie geschadet...nennt sich auch Vitamin B. Da unterscheidet sich der öffentliche Dienst doch nicht von der Privatwirtschaft. Gut, wenn Du dann - bei Bewerbung in den öffentlichen Dienst - noch das richtige "Parteibuch" besitzt, dann steigen die Chancen überproportional an.

    In Tübingen würde es also nicht schaden Mitglied von B90/DIEGRÜNEN zu sein - bei uns im Dorf wäre wohl ein CDU-Parteibuch "einstellungsfördernd", während eine Mitgliedschaft bei B90/DIEGRÜNEN wohl eher ein Hinderungsgrund wäre.

  6. #56
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ist das in der freien Wirtschaft anders? Ein "Vetterle im Himmel" hat noch nie geschadet...nennt sich auch Vitamin B. Da unterscheidet sich der öffentliche Dienst doch nicht von der Privatwirtschaft. Gut, wenn Du dann - bei Bewerbung in den öffentlichen Dienst - noch das richtige "Parteibuch" besitzt, dann steigen die Chancen überproportional an.

    In Tübingen würde es also nicht schaden Mitglied von B90/DIEGRÜNEN zu sein - bei uns im Dorf wäre wohl ein CDU-Parteibuch "einstellungsfördernd", während eine Mitgliedschaft bei B90/DIEGRÜNEN wohl eher ein Hinderungsgrund wäre.
    Das geht vielleicht in großen Unternehmen aber in kleinen Unternehmen fällt jede Fehlbesetzung sofort auf, da kann es dann um große Verlust in Euros kommen..
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  7. #57
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Kommt auf die Ausbildung an. Bei den gut bezahlten Ausbildungsberufen wirst Du keine "Flüchtlinge" finden. Jedenfalls nicht mehr im 2. Lehrjahr.

    Übrigens ist das mit dem nicht vorhandenen Lohndumping ein schöner Traum. Es geht nämlich nicht um Fachkräfte, sondern um Billiglöhner.

    Hatten wir in einem Projekt.
    Anbieter 1, mit 100 % deutschen Mitarbeitern: Angebotssumme 245.000 €
    Anbieter 2, mit 99 % "Flüchtlingen": Angebotssumme 51.000 €

    Noch Fragen?
    Da widerspreche ich Dir ja nicht - was aber nützt Dir ein unqualifizierter Billiglöhner, wenn Du einen Elektriker brauchst - oder einen Maschinenschlosser - einen Kfz-Mechatroniker...oder, oder, oder.

    Ich habe oft genug erlebt . Ihr seid zu teuer und man ist als Kunde abgesprungen - ein halbes Jahr, ein Jahr später stand man dann als Kunde wieder auf der Matte, weil der "Günstiganbieter" doch nicht das Gelbe vom Ei war, weil eben das eingesetzte Personal alles war - nur nicht qualifiziert.

  8. #58
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Lese insbesondere Absatz 3 - ob Du das Ding nun ALGII nennst, Aufstockleistungen oder Berufsbeihilfe - bleibt sich gleich. Gut, ich korrigiere mich in der Hinsicht - es gibt eventuell kein ALGII, sondern eventuell Berufsbeihilfe. Da in der Regel aber die Ausbildungsvergütungen heute schon deutlich höher liegen als das über ALGII-definierte Existenzminimum (sind ja für einen Minderjährigen keine 300 €) stellt sich die Frage eigentlich auch nur in einem überschaubaren Kreis.
    Maßgebend ist aber nur, ob die Berufsausbildung dem Grundsatz nach BAFÖG-fähig war oder ist. Also nicht, ob du tatsächlich BAFÖG-Leistungen generieren kannst. Wenn ein Azubi dann eine eigene Wohnung benötigt (um deiner Einlassung, er könne auch bei den Eltern wohnen, zuvorzukommen: Falls er eine Ausbildungsstelle außerhalb seines Wohnorts annimmt), wird es schon etwas schwierig für den ausbildungswilligen Nachwuchs, gell?

    Auch Aufstockungen sind Hartz IV, die Einnahmen werden in solchen Fällen gegengerechnet, es findet also keine Anwendung eines anderen Sozialgesetzbuches statt, auch nicht die Betreuung einer anderen Behörde. Azubis und Studenten sind von Aufstockung ausgeschlossen.
    Und ob die meisten Ausbildungsvergütungen darüber liegen, sei geschenkt, es gibt nämlich auch Ausbildungsvergütungen, die darunter liegen, erst recht, wenn eine eigene Wohnung zu bezahlen ist. Es gibt sogar Ausbildungen, für die es gar keine Ausbildungsvergütungen gibt, zum Beispiel die zum Erzieher.

  9. #59
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Das geht vielleicht in großen Unternehmen aber in kleinen Unternehmen fällt jede Fehlbesetzung sofort auf, da kann es dann um große Verlust in Euros kommen..
    Wenn wir von "Fehlbesetzung" reden ja - aber sind wir ehrlich - würdest Du einem kleinen Unternehmer einen Bekannten empfehlen, wo Du weißt der kann den Job nicht? Ich zumindest nicht - denn man begegnet sich im Leben immer zweimal...

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wenn wir von "Fehlbesetzung" reden ja - aber sind wir ehrlich - würdest Du einem kleinen Unternehmer einen Bekannten empfehlen, wo Du weißt der kann den Job nicht? Ich zumindest nicht - denn man begegnet sich im Leben immer zweimal...
    Generell nicht, egal wie gut so einer ist.

    Auch in großen Konzernen gibt es so etwas wie eine Verbeamtung.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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