Zitat von
Stanley_Beamish
Sie müssen nicht jeden Artikel unterschreiben, aber die grundsätzlichen Werte, bzw. das, was man so schön verquast freiheitlich-demokratische Grundordnung nennt, müssen sie schon vertreten.
Sonst gibt es Ärger mir dem Verfassungsschutz.
Das BVerfG hat im KPD-Urteil festgestellt, dass eine Partei nicht aktiv agressiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen darf. Sie doof finden darf sie durchaus!
Heisst es in BVerfGE 5, 85 - KPD-Verbot:
2. Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. [...]