User in diesem Thread gebannt : Enkidu |
Frag ihn mal das:
(5) Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder 7 erhalten nur Leistungen entsprechend Absatz 2 Satz 2 bis 4, wenn sie
1.ihrer Mitwirkungspflicht nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 des Asylgesetzes nicht nachkommen,
2.ihre Mitwirkungspflicht nach § 15 Absatz 2 Nummer 5 des Asylgesetzes verletzen, indem sie erforderliche Unterlagen zu ihrer Identitätsklärung, die in ihrem Besitz sind, nicht vorlegen, aushändigen oder überlassen,
3.den gewährten Termin zur förmlichen Antragstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht wahrgenommen haben oder
4.den Tatbestand nach § 30 Absatz 3 Nummer 2 zweite Alternative des Asylgesetzes verwirklichen, indem sie Angaben über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit verweigern,
When the night is done the sun starts smiling
The ocean kisses the sky and the horizon
It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
Everywhere I go – I see children smilin‘
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