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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

  1. #61
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Davon war in der zitierten Unterhaltung auch überhaupt nicht die Rede. Es ging da um den Einfluss von Politikern auf die Organsation der Rechtspflege und die Besetzung von Richterämtern. Die Krönung hierzulande ist, dass die kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen über ihre paar hundert armseligen parlamentarischen Dienstboten auch noch die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes per Parteibuchproporz und u. a. nach Meriten auf eigenen Parteibuchkarrierewegen der Richterkandaten in der Politik selbst vornehmen kann. Den Bundespräsidenten kungelt dieselbe kleine Truppe dann auch noch aus. Wenn da überhaupt ausserhalb des kleinen Kreises noch jemand Einfluss nehmen kann, dann bestimmt nicht der vorgebliche Volkssouverän, sondern allenfalls die Entscheidungsträger aus der Managerklasse, mit denen die kleine Führungstruppe hier personell verquickt ist.

    Wie werden denn oberste Richter in anderen Staaten bestimmt? Auch nicht in Volksabstimmungen, wie Du wohl weißt...

  2. #62
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    Gewiss. Glaub nur an die Propaganda.

    Was in Hinterzimmern über " Dienstlaufbahnen " bewegt wird , zählt ja nicht.


    Lies richtig. Ich sprach von der Rechtslage, was in der Praxis dann tatsächlich abläuft, ist natürlich eine andere Frage. Das ist aber nunmal überall so, und selbstredend gibt es auch z.Bsp. in Spanien Seilschaften und Versuche der Einflussnahme auf die Justiz. Spanien, Frankreich etc. als edle Sauberstaaten hinzustellen und Deutschland demgegenüber als tiefsten Korruptionssumpf, ist völlig albern.

  3. #63
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Wie werden denn oberste Richter in anderen Staaten bestimmt? Auch nicht in Volksabstimmungen, wie Du wohl weißt...
    Nur in den USA und wenigen anderen Staaten auf lokaler Ebene.

    Hierzulande hat aber ein ganz kleiner Kreis von Personen überall das lezte Wort, wer die Bundesverfassungsrichter aus politisch ihm nahestehenden Fachleuten auswählen kann, hat die ganze Justiz unter Kontrolle. Die angeblich so unabhängigen Abgeordneten machen auch, was die kleine Truppe will - sonst ist der Listenplatz weg - und der Wähler hat auch keinen Einfluss darauf, wer auf der Liste steht.

    Eine Pseudodemokratie.

    Und Du verkündest hier die typisch deutsche beste aller Welten. Ich finde das so armselig, dass ich das beim besten Willen nicht mehr in Worte fassen kann. Lassen wir es also dabei.

  4. #64
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Nur in den USA und wenigen anderen Staaten auf lokaler Ebene.

    Hierzulande hat aber ein ganz kleiner Kreis von Personen überall das lezte Wort, wer die Bundesverfassungsrichter aus politisch ihm nahestehenden Fachleuten auswählen kann, hat die ganze Justiz unter Kontrolle. Die angeblich so unabhängigen Abgeordneten machen auch, was die kleine Truppe will - sonst ist der Listenplatz weg - und der Wähler hat auch keinen Einfluss darauf, wer auf der Liste steht.

    Eine Pseudodemokratie.

    Und Du verkündest hier die typisch deutsche beste aller Welten. Ich finde das so armselig, dass ich das beim besten Willen nicht mehr in Worte fassen kann. Lassen wir es also dabei.


    Ich verkünde gar nichts, ich relativiere nur deine überzogene und unverhältnismäßige Kritik. Du verkündest hier forentypisch die schlechteste aller Welten, und das ist so nunmal faktisch unhaltbar.

    Dass man die Justiz kontrollieren könnte, indem man "seine" Favoriten z.Bsp. im BVerfG platziert, die dann immer so entscheiden, wie man es gerne hätte, ist erwiesenermaßen Unsinn. Oft genug entscheiden Richter schließlich anders als politisch gewünscht.

  5. #65
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Ich verkünde gar nichts, ich relativiere nur deine überzogene und unverhältnismäßige Kritik. Du verkündest hier forentypisch die schlechteste aller Welten, und das ist so nunmal faktisch unhaltbar.

    Dass man die Justiz kontrollieren könnte, indem man "seine" Favoriten z.Bsp. im BVerfG platziert, die dann immer so entscheiden, wie man es gerne hätte, ist erwiesenermaßen Unsinn. Oft genug entscheiden Richter schließlich anders als politisch gewünscht.
    warum gibt es eigentlich sooooooo wenig User, die dir mal recht geben?
    Mal darüber nachgedacht?

  6. #66
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    warum gibt es eigentlich sooooooo wenig User, die dir mal recht geben?
    Mal darüber nachgedacht?


    Warum wohl? Das liegt natürlich an der Klientel dieses Forums. In anderen Foren liege ich mit meinen Beiträgen voll im Mainstream...

  7. #67
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Ich verkünde gar nichts, ich relativiere nur deine überzogene und unverhältnismäßige Kritik. Du verkündest hier forentypisch die schlechteste aller Welten, und das ist so nunmal faktisch unhaltbar.

    Dass man die Justiz kontrollieren könnte, indem man "seine" Favoriten z.Bsp. im BVerfG platziert, die dann immer so entscheiden, wie man es gerne hätte, ist erwiesenermaßen Unsinn. Oft genug entscheiden Richter schließlich anders als politisch gewünscht.

    Sie entscheiden oft anders als ein Teil der politischen Klasse, der sie selbst zugehören, das wünscht. Das ist eine wichtige Funktion des BVerfG: ein internes Schiedsgericht, deswegen wird die Besetzung ja nach Parteibuchproporz austariert.

    Wenn aber die etablierten Parteien insgesamt oder jedenfalls fast alle einer Meinung sind, dann hält das Gericht immer mit den Politikern gegen das Volk und im Zweifel auch gegen den Wesenskern von Verfassungspostulaten zusammen.

    Ein Extrembeispiel ist das Urteil zu den Alteigentümern von Grundstücken und Unternehmen in den neuen Bundesländern, die die Kohlregierung unbedingt rasieren wollte und dafür die erbärmliche und abgrundtief peinliche Lügengeschichte mit dem sowjetischen Junktim erfunden hat. Dass sie damit beim BVerfG durchgekommen ist, hat dieses Gericht für mich endgültig entehrt. Die Begründung ist so hahnebüchend schlecht, dass die Konspiration gegen das Rechtsstaatsprinzip an der Stelle geradezu offenkundig wird. Bei ähnlicher Interessenlage läuft das aber genauso.

  8. #68
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Doch. Indirekt & direkt. Auf Zeit. Nennt sich D E M O K R A T I E.


    Aha. Und in welchem Staat werden oberste Richter direkt gewählt?

  9. #69
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Aha. Und in welchem Staat werden oberste Richter direkt gewählt?
    In den USA und der Schweiz werden wenigstens regional Richter vom Volk gewählt. Die präjudizierende Wirkung amerikanischer Urteile erzeugt dabei eine ähnliche demokratische Legitimation der judikativen Gewalt, wie es die Direktwahl von Bundesrichtern tun würde.


    Zu diesem Thema passend ein Aufsatz zur Richterwahl in den USA, der Schweiz und Deutschland:

    Auszug:

    Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und -anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwa unterscheiden können. Die gegenwärtigen Zustände Deutschlands bedeuten völligen Verlust der Rechtssicherheit, wie der Volksmund sagt: "Recht ist Glückssache", "Recht haben und bekommen sind zweierlei" "Wer einen Aal beim Schwanz und Richter faßt bei Worten, wie feste der gleich packt, hält nichts an beiden Orten“ oder Bärbel Bohley: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat". Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. Ein Rechtslehrer, soweit nicht PG, kann, wenn Art. 5(3)1 GG verwirklicht ist, selber bis zum 2/3-Rechts-Besitzer aufsteigen, aber nur die Verfahren zum Recht, nicht jedoch inhaltliches Recht, Rechtsempfinden oder Rechtssicherheit als solche weitergeben, so daß seine Zöglinge als PG mit Staatsgewalt den selben Null-Rechts-Staat weiter so betreiben, der gegen Belehrung oder gar Selbstumwälzung zum 2/3-Rechtsstaat gefeit ist.


    Quelle:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Im politischen Programm meines Vereins ist die Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter unabhängig von den Sachwaltern der legislativen und exekutiven Gewalt der Dreh- und Angelpunkt. Ohne saubere Gewaltenteilung wird es für dieses Land nur noch bergab gehen. Die bisherige "Konsensgesellschaft" hat sich nur für Zeiten des Wiederaufbaus und der äusseren Bedrohung im kalten Krieg bewährt. Eine dauerhafte Friedensordnung in Zeiten gesättigter Märkte und ständiger Umverteilung von unten nach oben ist so nicht möglich.

  10. #70
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    In den USA und der Schweiz werden wenigstens regional Richter vom Volk gewählt. Die präjudizierende Wirkung amerikanischer Urteile erzeugt dabei eine ähnliche demokratische Legitimation der judikativen Gewalt, wie es die Direktwahl von Bundesrichtern tun würde.


    Zu diesem Thema passend ein Aufsatz zur Richterwahl in den USA, der Schweiz und Deutschland:

    Auszug:

    Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und -anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwa unterscheiden können. Die gegenwärtigen Zustände Deutschlands bedeuten völligen Verlust der Rechtssicherheit, wie der Volksmund sagt: "Recht ist Glückssache", "Recht haben und bekommen sind zweierlei" "Wer einen Aal beim Schwanz und Richter faßt bei Worten, wie feste der gleich packt, hält nichts an beiden Orten“ oder Bärbel Bohley: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat". Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. Ein Rechtslehrer, soweit nicht PG, kann, wenn Art. 5(3)1 GG verwirklicht ist, selber bis zum 2/3-Rechts-Besitzer aufsteigen, aber nur die Verfahren zum Recht, nicht jedoch inhaltliches Recht, Rechtsempfinden oder Rechtssicherheit als solche weitergeben, so daß seine Zöglinge als PG mit Staatsgewalt den selben Null-Rechts-Staat weiter so betreiben, der gegen Belehrung oder gar Selbstumwälzung zum 2/3-Rechtsstaat gefeit ist.


    Quelle:

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    Im politischen Programm meines Vereins ist die Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter unabhängig von den Sachwaltern der legislativen und exekutiven Gewalt der Dreh- und Angelpunkt. Ohne saubere Gewaltenteilung wird es für dieses Land nur noch bergab gehen. Die bisherige "Konsensgesellschaft" hat sich nur für Zeiten des Wiederaufbaus und der äusseren Bedrohung im kalten Krieg bewährt. Eine dauerhafte Friedensordnung in Zeiten gesättigter Märkte und ständiger Umverteilung von unten nach oben ist so nicht möglich.



    Eine Direktwahl von Richtern ist mit deren Unabhängigkeit allerdings kaum zu vereinbaren. Ich verzichte lieber auf direkte demokratische Legitimation als auf Kompetenz und Unabhängigkeit.

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