Hatte vor einigen Jahren ein Verfahren wegen "Notwehr-Exzess" am Hals, ist für mich letzten Endes aber gut ausgegangen. Wurde mit einem Messer attackiert, das gegen mein Hals gerichtet war. Konnte es mit dem Arm abwehren und habe davon eine schöne, lange Narbe zurückbehalten. Der Angreifer kam mit einem Kiefer-Trümmerbruch davon und war so frech, Schmerzensgeld einzufordern. Ich hatte Glück, dass die Richterin mit gesundem Menschenverstand gesegnet war, der Staatsanwalt war aber ein heuchlerisches Arschloch erster Güte. Hat sich noch furchtbar aufgeregt, als ich freimütig sagte, dass ich,
wenn ich in dieser Situation selbst ein Messer in der Hand gehabt hätte, dieses auch benutzt und den Tod meines Angreifers in Kauf genommen hätte. Schließlich war es seine Entscheidung, mich anzugreifen, also muss er auch die Konsequenzen tragen.
Als Jugendlicher war ich das typische Opfer, trotz meiner Physis, oder vielleicht gerade deswegen. Der "sanfte Riese", der sich nicht wehrt, weil Mutti ihm eingebläut hat, dass das furchtbar böse ist.
Mittlerweile vertrete ich die Ansicht dass man sogar die moralische Verpflichtung hat, sich zu wehren, wenn man in der Lage ist, den Angreifer auszuschalten. Daher nix mit "andere Wange hinhalten". Wer mir auf die Wange schlägt kriegt mindestens ein volles, zentriertes Pfund zurück.