Nee, es wird gezahlt bis 2021, es ist nur der erleichterte Zugang bis Ende Juni möglich:
[Links nur für registrierte Nutzer]Bisher galten die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld nur für Betriebe, die Kurzarbeit bis zum 31. März 2021 eingeführt haben. Diese Frist wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Bisher mussten Unternehmen die Kurzarbeit bis zum 31. März 2021 eingeführt haben, um von den erleichterten Kurzarbeitergeldregeln zu profitieren. Nun gelten die erleichterten Bedingungen auch für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Dadurch sollen Arbeitgeber und Beschäftigte laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine bessere Planungssicherheit und Klarheit erhalten.
Die erleichterten Bedingungen selbst gelten bis zum 31. Dezember 2021.
=> Vor der BTW werden die wohl kaum zulassen, dass die 3 Mio. Kurzarbeiter in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.