Es wäre mir nun neu, dass der Status bei den betrieblichen Abschreibungen eine Rolle spielen sollte. Abschreibbare Betriebsausgabe bleibt doch abschreibbare Betriebsausgabe - auch für einen Kleinunternehmer. Der einzige Unterschied ist, dass ein Kleinunternehmer, wenn Umsatzsteuerbefreit, auch die Umsatzsteuer mit abschreiben kann (so zumindest mein Kenntnisstand aus meiner Steuererklärung in 2020)...es mag sich was geändert haben - dies würde aber erst für die Zukunft gelten.