Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Vom Landkreis Böblingen habe ich vor langer, langer Zeit ´mal einen ordnungswidrigkeitbescheid bekommen - gefahren lt. Radar 74 abzgl. 3 Kilometer = 71 Kilometer und damit 1 Kilometer zu schnell - 10 D-Mark an Verwarnungsgebühr. Ich habe dem notleidenden Landkreis dann anstatt 10 DM dann ein 5 DM-Schein + 3 x 2 DM-Münzen in einem Kuvert in den Briefkasten geworfen - ich denke ich muss jetzt nicht erläutern was dann gefolgt ist und bleibt wohl mein Leben lang in Erinnerung
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
Aus der Erinnerung (kann also sein dass nicht alles korrekt wiedergegeben. Mit Landratsamt hast Du im Falle von Böblingen recht.
Erst einmal ein Schreiben der Behörde bekommen, dass es ja so nicht geht, dass ich meine Geldbuße in Bar in den Briefkasten werfen und dass ich mich dann geirrt habe, denn ich hätte ja 11 DM in den Umschlag gesteckt, hätte aber nur 10 DM bezahlen müssen - ich soll doch eine Bankverbindung mitteilen um die 1 DM rückzuüberweisen.
Nun ja, ich bin zu der Zeit auf dem Arbeitsweg eh am Landratsamt vorbeigefahren bin also Brief eingeworfen mit der Aufforderungen mit Darzulegen nach welchem §, Gesetztestext und -auslegung sowie Verwaltungsanordnung es verboten wäre eine Geldbuße in bar zu begleichen (das sich "zuviel" gezahlt habe, habe ich vergessen zu erwähnen ).
Daraufhin hat die Behörde den Eingang der Zahlung dann doch bestätigt - hatte aber immer noch das Problem mit der 1 DM. Ich sollte also doch bitte meine Kontonummer angeben, damit man mir die zuviel bezahlte DM überweisen könne.
Wieder Brief - wenn ich 1 DM zuviel bezahlt hätte würde ich darum bitten mir diese 1 DM per Post zukommen zu lassen - Adresse hätte man ja und ich wäre so großzügig, dass man das Porto abziehen könnte, weil man den notleidenden Landkreis dies ja nicht zumuten könne.
Antwort dann - das ginge nicht (also Porto abziehen), man könne dies nicht verbuchen und vor allem - man hätte also Landratsamt kein Geld vorrätig zum versenden.
Brief von mir - nun haben wir dann aber ein Problem, was machen wir nun mit der DM - ob ich denn diese für die Kaffeekasse des entsprechenden Sachbearbeiters "spenden" könnte, ich wolle mich aber nicht der Bestechung schuldig machen.
Antwort - nein geht auch, wäre Bestechung.
Ich wieder - kann man als als Gratifikation wegen aussergewlhnklicher Arbeitsleistungen laufen lassen
Antwort - nein, ginge nicht, ob ich das Landratsamt verarschen wolle und ich solle nun wegen der Mark in die Puschen kommen
Ich wieder - ich höre mich nicht nein sagen (nein, habe ich nicht geschrieben - habe dies sogar voller Überzugung abgestritten) und meines wissen war danach dann Schlu0 - was das Landratsamt dann mit dieser Mark gemacht hat, keine Ahnung und wenn jetzt Einer sagt - ich bin ein Volldepp, was macht man sich auch die Arbeit - richtig, aber der Spaßfaktor eine Behörde wegen 1 Mark Arbeit zu machen und Kosten zu verursachen, welche die 10 DM wohl um ein vielfaches üverstiegen haben war es mir wert und wäre es mir heute noch wert wenn da auf Strafzettel stehen würde ich wäre 1 Kilometer zu schnell gefahren....
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
Danke für die ausführliche Erklärung.
Die Methode werde ich beim nächsten Zeigerbreite-darüber-Knöllchen auch anwenden, aber noch etwas verfeinern.
Statt des Geldscheins und einigen 2-Euro-Münzen werde ich den genauen Betrag auf 10er, 20er und 50er-Münzen herunterbrechen und einen schweren Briefumschlag bei meinem Landratsamt abliefern. Vielleicht sogar noch einige Kupfermünzen drunter mischen.
Mal sehen, wie die dann reagieren werden....
Geändert von Chronos (15.02.2021 um 11:50 Uhr)
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