Ich denke, daß eine vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung erlassene Verfassung nicht gewünscht ist und auch nicht umsetztbar wäre, zum jetzigen Zeitpunkt.
Der Knackpunkt ist doch hier die " Freiheit ".
Das müßte nämlich vorraussetzen, daß wir den Waffenstillstand aufheben und einen Friedensvertrag mit allen daran Beteiligten abschließen.
Die Konsequenzen die dieser wiederum hätte mag ich mir nicht mal ansatzweise ausmalen, denn so weit mir bekannt ist, haben lediglich die USA auf evtl. Reparationszahlungen verzichtet.
Und genau das ist es, was auch unsere Regierungen daran hindert und deswegen vermute ich mal sind Merkel &Co. auch so bemüht, daß die europäische Verfassung endgültig ratifiziert wird, quasi durch die Hintertür Tatsachen zu schaffen die uns von den Reparationszahlungen befreien.
Zumindest die Italiener und die Polen würden diese fordern, bei den Franzosen wäre ich mir auch nicht sicher, daß diese verzichten würden.
Und was dann da an Summen zusammen kommt ist unvorstellbar, da glaube ich, daß wir so schlecht nicht in der jetzigen Situation leben, wie sie gerade ist.
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Die Allierten wollten übrigens, dass die Deutschen nach dem Krieg über ihre Verfassung abstimmen. Die Ministerpräsideten haben sich geweigert.
...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...
Linksfraktion und Feminist
also, das GG gilt seit beitritt der DDR zum geltungsbereich des GG für das gesamt deustche volk, da dmait einheit udn frieheit hergestellt wurden.
das GG hört auf zu gelten, wenn es eine freie abstimmung über eine neue verfassung gegeben hat, diese angenommen wurde und in kraft tritt.
Wie oft eigentlich noch? 146 GG ist obsolet. Eine Bestimmung, die sich selbst überholt hat, insbesondere, da eine neue Verfassung sich nur per revolutionärem Akt aus den Wertentscheidungen des GG "befreien" könnte.
hier sind alle Änderungen aufgeführt, die mit der deutschen Wiedervereinigung zusammenhängen. Von Artikel 146 ist da nichts zu lesen!
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hier alle Änderungen des GG seit 1949! Auch hier ist der Artikel 146 weder verändert, noch als ungültig erklärt oder gar gestrichen:
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1. Wir haben die Wiedervereinigung nun schon fast 20 Jahre hinter uns, und immer das GG gehabt. Es hat sich bewährt.
2. Es gibt die grundsätzlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 20 GG, die über Art. 79 III GG absolut geschützt sind. Ohne revolutionären Akt kann auch das Volk diese Entscheidungen nicht aushebeln.
Wozu also eine neue Verfassung, wenn man die alte einfach ändern kann?
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