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Thema: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    So wird üblicherweise von Systemschranzen argumentiert.

    Originalwortlaut:

    „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

    Womit genau wurde es in Kraft gesetzt? Der Artikel wurde gestrichen. Nix wurde da in Kraft gesetzt.

    Stattdessen haben wir nun Folgendes:

    Art. 23

    (1) 1Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. 2Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. 3Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2 und 3.
    (1a) 1Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. 2Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. 3Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2 Satz 1 und Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
    (2) 1In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. 2Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.....
    Grün geht gerade nicht.
    Ich frage mich, ob GSch und Gehirnnutzer es nicht besser wissen, oder uns auf den Arm nehmen wollen. Ich hätte dazu mehr schreiben können, aber ich bin es langsam leid, immer und immer wieder die Fakten zu wiederholen.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  2. #22
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Grün geht gerade nicht.
    Ich frage mich, ob GSch und Gehirnnutzer es nicht besser wissen, oder uns auf den Arm nehmen wollen.
    Sie wissen es vielleicht, vielleicht auch nicht, aber aber sie vertreten mit Vehemenz das Narrativ des Systems. Sie vertreten vermutlich auch, dass die UN Feindstaatklausel nicht mehr gilt, weil man irgendwann einmal erwähnte sie sei ja "obsolet". Oder dass wir keinen Friedensvertrag benötigen, weil Baum. Unbeachtet von der westlichen medienlanschaft verhandeln Russland und Japan seit geraumer Zeit zäh um einen Friedensvertrag. Warum ist das für das BRD-System eine "No go area"?"

    Das ganze System ist auf Lügen gegründet, sein Gründungsmythos ist eine Lüge, bzw ein gordischer Knoten von Geschichtslügen, die in ihrer Perfidie einmalig in der Geschichte der zivilisierten Menschheit dastehen, man kann es also auch nur verteidigen, wenn man, guten Gewissens, wie ich bei den beiden Benutzern voraussetze, oder aus schierer antideutscher Bosheit, was ich ihnen nicht unterstellen möchte, lügt.

  3. #23
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    So wird üblicherweise von Systemschranzen argumentiert.

    Originalwortlaut:

    „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

    Womit genau wurde es in Kraft gesetzt? Der Artikel wurde gestrichen. Nix wurde da in Kraft gesetzt.
    Pfui, böse Systemschranzen, die können doch tatsächlich lesen und verstehen auch noch, was gemeint ist. Wie verwerflich.

    Das Grundgesetz wurde im Mai 1949 in den westlichen Ländern in Kraft gesetzt, indem es von deren Landtagen in hinreichender Anzahl ratifiziert und danach vom Parlamentarischen Rat verkündet wurde.

    Ist dir eigentlich mal aufgefallen, dass im Artikel 23 (1) GG aF nirgends von Baden-Württemberg und vom Saarland die Rede ist? Da hat es dann wohl nicht gegolten. Au weia. Aber keine Sorge, es wurde auch da in Kraft gesetzt.

    In den neuen Bundesländern geschah das durch die Zustimmung der Volkskammer zum Einigungsvertrag im September 1990 mit Wirkung ab dem 3. Oktober 1990.

    Da es keine noch weiteren deutschen Länder gibt, die von der Beitrittsmöglichkeit Gebrauch machen könnten, konnte Artikel 23 (2) aF wegen Überflüssigkeit gestrichen werden. Da sich Absatz 1 historisch erledigt hatte und nicht mehr den Gebietszustand der Bundesrepublik widerspiegelte, wurde gleich der ganze Absatz gestrichen. Die Präambel wurde geändert, so dass die Länderliste dort stimmt.

  4. #24
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    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Ich hätte dazu mehr schreiben können, aber ich bin es langsam leid, immer und immer wieder die Fakten zu wiederholen.
    Kann ich verstehen. Geht mir auch so.

  5. #25
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Kann ich verstehen. Geht mir auch so.
    Na dann ist ja alles gut. Dir ist schon klar, dass das Grundgesetz niemals eine Verfassung war und auch heute keine ist? Und dass Deutschland - nicht die BRD -sehr wohl eine Verfassung hat? Nun gibt es im Leben, wie weiland Jakobowsky sagte, immer zwei Meeglichkeiten.

    Ich überlasse es Dir, die auszubaldowern. Ich bin es nämlich auch leid. Lange schon.

  6. #26
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    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    Na dann ist ja alles gut. Dir ist schon klar, dass das Grundgesetz niemals eine Verfassung war und auch heute keine ist?
    Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.

  7. #27
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.
    Kenne ich. Ändert nur nichts daran, dass wir bereits eine Verfassung haben und also keine neue benötigen, niemals benötigt haben. Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde. Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger. Und selbst dann bleibt die ganze Geschichte höchst anrüchig.

  8. #28
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    ... eine Verfassung ... Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde.
    Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger.
    Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.

  9. #29
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.



    Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.
    Es existiert, indessen nur als welthistorische Anomalie. Und es wird sein wohlverdientes Ende finden. Die BRD ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich, wie selbst Dein vielgerühmtesd BVerfG MEHRFACH festgestellt hat. Verbreite also keinen Unsinn.

  10. #30
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.



    Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.
    Das Grundgesetz, das es nach der Wiedervereinigung gar nicht geben dürfte, hätte man sich an das Grundgesetz gehalten. Das deutsche Volk hat sich bis heute keine Verfassung gegeben und damit wurde genaugenommen das Grundgesetz gebrochen. Und das hat den Legitimitätsverlust der Regierenden eingeleitet.

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