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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16 - 19

  1. #31
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16a

    Zitat Zitat von Das ZUGRUNDEGEHENDE Land Beitrag anzeigen
    so weit ich weiß sind die alle mitglied der EU
    ja, danke, jetzt bin ich erleichtert, ich dachte schon, wieder mal die Österreicher........

  2. #32
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 19

    [Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. ...
    Und deswegen werden die Grundrechte der 22 jährigen Jung- Mutti mit Baby ebenso wie die des 72jährigen Rentners in seiner Gartnlaube eingeschränkt, obwohl eigentlich nur die des 42jährigen Hass- Mohammedaner eingeschränkt werden müßten.

    Dieser Artikel/ Absatz gehört auf den Prüfstand!

  3. #33
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 17

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 17
    [Petitionsrecht]
    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
    Welchen wert hat ein "Grundgesetz",das je nach Laune und gut Dünken von den
    Herrschenden ihren Wünschen angepasst wird.
    Ein Grundgesetz ist für mich gleichbedeutend wie das Fundament eines Hauses.
    Welcher gescheite Hausbesitzer würde es zulassen,das da jeder daher gelaufene
    Möchtegernhandwerker ohne auf die Statik zu achten einfach das Fundament
    verändert.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 17

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Welchen wert hat ein "Grundgesetz",das je nach Laune und gut Dünken von den
    Herrschenden ihren Wünschen angepasst wird.
    Ein Grundgesetz ist für mich gleichbedeutend wie das Fundament eines Hauses.
    Welcher gescheite Hausbesitzer würde es zulassen,das da jeder daher gelaufene
    Möchtegernhandwerker ohne auf die Statik zu achten einfach das Fundament
    verändert.
    So einfach nach Gutdünken ist es eben nicht anpassbar. Die dazu notwendige 2/3 Mehrheit in beiden Häusern ist nicht so leich zu erreichen. Die große Koalition macht zwar die qualifizierte
    Mehrheit im Bundestag im Moment relativ einfach, aber durch die Zusammensetzungen der Landesregierungen ist dies im Bundesrat nicht so einfach der Fall.
    Wenn du auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr hinsichtlich Artikel 26 und Artikel 87b hinaus willst, das ist nicht eine Frage der Verfassung selber, sondern eine Frage der Rechtsauslegung, die im Endeffekt durch die Entscheidungen des BVerfG geschieht.
    Im übrigen sind Verfassungen eben doch nicht statische Gebilde, denn die meisten sehen Änderungen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. erschwerten Bedingungen vor. Was sich unterscheidet ist die Form wie die beschlossene Änderung vorgenommen wird, ob nun durch direkte Veränderung des Verfassungstextes (siehe Grundgesetz) oder durch Zusätze (siehe USA).
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von autonom_69
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 17

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Welchen wert hat ein "Grundgesetz",das je nach Laune und gut Dünken von den
    Herrschenden ihren Wünschen angepasst wird.
    Ein Grundgesetz ist für mich gleichbedeutend wie das Fundament eines Hauses.
    Welcher gescheite Hausbesitzer würde es zulassen,das da jeder daher gelaufene
    Möchtegernhandwerker ohne auf die Statik zu achten einfach das Fundament
    verändert.

    es ist ja auch das gute Recht des Bürgers kritik vorzunehmen am Staat. Denn ohne Kritik kann auch keine Verbesserung geschehen. Ob die Kritik jetzt glich zu einer Änderung des ganzen Fundaments führt oder nur zu nem tapetenwechsel und ob man Möchtegernhandwerker nicht von richtigen Handwerkern unterscheiden kann das sei dahingestellt, aber ich denke was unterm strich rauskommt ist dann besser als vorher

  6. #36
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 17

    von der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es einen Grundgesetzkommentar.
    Kostenlos! Besser geht es nicht.

  7. #37
    Entarthet Benutzerbild von EinDachs
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 17

    Richtig.

    Und weil ich diesen Thread grad wieder seh: Kann man die nicht endlich zu normalen Threads machen, damit die wie alle anderen auch nach unten wandern, wenn sie keiner mehr beachtet. Oder ist eine Debatte der einzelnen Artikel des GG wirkliich so "wichtig"?
    Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage »was ist deutsch?« niemals ausstirbt.
    Friedrich Nietzsche

  8. #38
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 17

    So wie ich es verstanden habe, "bernhard" will einige ewige Jammerlappen hier in Forum wachrütteln. Ich hoffe, dass diese Message an den richtigen Stellen ankommen wird.

  9. #39
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 19

    Wer bist du?
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  10. #40
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 19

    Oh nein, bitte nicht schon wieder die alte Krascher-History-Leier......

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