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Thema: Trigema-Chef haftet persönlich

  1. #91
    Quo vadis? Benutzerbild von heide
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    Kool AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Meinst Du, dass die Buchführung gegenüber der Haftungsfrage ernsthaft in`s Gewicht fällt?
    Die laufende Buchhaltung ist ganz normal. Bei der Bilanzierung allerdings gibt es gravierende Unterschiede.
    Ja, vergiss nur, dass es Menschen gibt...

    Hölderlin



  2. #92
    Quo vadis? Benutzerbild von heide
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    Kool AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Staber Beitrag anzeigen
    Charakter hin oder her!
    "Grupp haftet immer persönlich, denn Grupp ist der Gründer, Inhaber der sich nicht hinter einer juristischen Person verstecken kann."
    ----
    Daraus ergibt sich nur eine persönliche Haftung in einer Personengesellschaft.
    Grupp unterscheidet sich natürlich von angestellten Top-Managern, die in einer "Nach mir die Sintflut"-Verfahrensweise ein Unternehmen leiten, sich mit einem Millionengehalt, Aktienoptionen und Pensionsansprüchen( siehe Dr.NO ) nach ein, oder 2 Vertragslaufzeiten aus dem Staub machen. Es ist ja seine Firma (und auch die der Kommanditisten), wenn sie bankrott geht, nicht die eines anderen. Er begrenzt allerdings hier die Haftung, in dem nicht er persönlich haftender Gesellschafter ist, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die an seine Stelle tritt.
    Vieleicht können Juristen hier im Forum das besser erklären..


    staber
    GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Mindesteinlage 25.000€). Eine Co ist ein Compagnon(der möglicherweise stilles Geld in die Firma eingelegt haben könnte) und eine KG ist eine Komandit-Gesellschaft.
    Eine GmbH, Co und KG ist eine Verschachtelung, um u.a. auch Steuern zu sparen.
    Kompliziertes Geflecht, durch die wohl nur wirklich ein Steuerberater durchblickt.
    Ja, vergiss nur, dass es Menschen gibt...

    Hölderlin



  3. #93
    Quo vadis? Benutzerbild von heide
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    Kool AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    ........ und der heisst Grupp!
    Wenn seine Firma pleite geht, hat er in jedem Fall die Arschkarte gezogen!
    Ob Einzelfirma oder GmbH!
    In einer GmbH muss Grupp nicht unbedingt auch der Geschäftsführer sein.
    Und auch ein Geschäftsführer haftet in einer GmbH nur bedingt.
    In einer Einzelfirma haftet der Inhaber mit allem, auch mit seinem Privatvermögen.
    Ja, vergiss nur, dass es Menschen gibt...

    Hölderlin



  4. #94
    Mitglied
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    ........ und der heisst Grupp!
    Wenn seine Firma pleite geht, hat er in jedem Fall die Arschkarte gezogen!
    Ob Einzelfirma oder GmbH!

    Das ist nur bedingt richtig.
    Handelt es ich um einen kleinen Handwerker wirst du recht haben, ab einer bestimmten Größe ist dies nicht mehr der Fall.

  5. #95
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von heide Beitrag anzeigen
    GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Mindesteinlage 25.000€). Eine Co ist ein Compagnon(der möglicherweise stilles Geld in die Firma eingelegt haben könnte) und eine KG ist eine Komandit-Gesellschaft.
    Eine GmbH, Co und KG ist eine Verschachtelung, um u.a. auch Steuern zu sparen.
    Kompliziertes Geflecht, durch die wohl nur wirklich ein Steuerberater durchblickt.
    So kompliziert nun auch wieder nicht. Bei der KG gibt es einen persönlich haftenden Gesellschafter, den Komplementär, und einen oder mehrere Gesellschafter (Kommanditisten), die wie ein Aktionär nur mit ihrer Einlage haften. Um das Risiko des Komplementärs zu beschränken wird eine GmbH als Komplementär eingesetzt.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  6. #96
    verteilt Lollis Benutzerbild von Reilinger
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Spannend, daß man das überhaupt diskutieren muß. Man frage mal einen Landwirt, wie er zu der Frage steht. Der wird nur mit den Augen rollen und erklären, daß er von Gesetzes wegen mit seinem Privatvermögen für seinen Betrieb haften muß! Das gilt für alle produzierenden landwirtschaftlichen Gewerbearten. Also z.B. auch für Gärtnereien oder Baumschulen, die ein bestimmtes Maß an Zukäufen nicht überschreiten.

    Ich kenne die Geschichte eines alten Baumschulbetriebes in NRW, der nach über 100-jährigem Bestehen von einem völlig unfähigen Erbentrio übernommen wurde. Die Schwestern fuhren ob ihrer Inkompetenz den Betrieb innerhalb weniger Jahre komplett an die Wand. Als klar wurde, daß das in einer Katastrophe enden würde, und natürlich keine von ihnen Lust hatte, mit dem eigenen Geld für den Betrieb zu haften, gestalteten sie den Betrieb kurzfristig in eine GmbH um. Dazu mußten sie den Handelssektor künstlich ausweiteten. Es wurde also fleißig zugekauft, Baumschulquartiere aufgelöst und Pachtverträge gekündigt, um die Produktion zurückzufahren.

    Die alte Belegschaft wurde in neue Verträge mit der GmbH gedrängt, und die naiven gutgläubigen Mitarbeiter begriffen natürlich nicht, daß sie dadurch ihre z.T. über 20 Jahre reichenden Betriebszugehörigkeiten verloren! (Der aufmerksame Leser merkt schon, daß es hier darum ging, die Beschäftigten um ihre Abfindungen zu prellen).

    Nach 2 Jahren des Dahindümpelns war der Betrieb dann am Ende. Bei umliegenden Baumschulen hatte man bis kurz vor dem Kollaps noch kräftig Schulden angehäuft. Dann kam die Pleite und die GmbH "haftete" für den Millionenschaden. Mit anderen Worten, die Mitarbeiter, die anderen Baumschulen, sie alle blieben auf ihren Forderungen sitzen und nur die Banken bekamen etwas Geld zurück. Die Schwestern, deren Immobilienbesitz allein in die Millionen geht, stiegen lachend aus dem Geschäft aus.

    Der Familienanwalt legte nach diesem Coup sein Mandat nieder. Er konnte das Verhalten der Schwestern (das ja in absolut "rechtmäßigem" Rahmen verlief) nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Das will bei einem Anwalt schon was heißen.

    Und nun frage man sich, was man aus einer solchen Geschichte wohl lernen kann...

  7. #97
    Querschläger Benutzerbild von Staber
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von heide Beitrag anzeigen
    GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Mindesteinlage 25.000€). Eine Co ist ein Compagnon(der möglicherweise stilles Geld in die Firma eingelegt haben könnte) und eine KG ist eine Komandit-Gesellschaft.
    Eine GmbH, Co und KG ist eine Verschachtelung, um u.a. auch Steuern zu sparen.
    Kompliziertes Geflecht, durch die wohl nur wirklich ein Steuerberater durchblickt.

    Nur mit vernünftigen Erklärungen wird schlauer!



    staber
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  8. #98
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von heide Beitrag anzeigen
    Ist ein Geschäftsführer für die GmbH eingesetzt, so haftet dieser für nicht gezahlte Sozialversicherungen mit privatem Vermögen.
    Eine Durchgriffshaftung entsteht immer, wenn man wegen einer Straftat verurteilt wird, soweit es die durch die Straftat verursachten Schäden betrifft. Bei vorsätzlichen Straftaten ist sogar eine Restschuldbefreiung nach einem sog. "Verbraucherinsolvenzverfahren" ausgeschlossen.

    Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen, obwohl man das könnte, ist eine Straftat, § 266a StGB. Sobald man vor einer Insolvenz noch irgendetwas anderes als die SV - Beiträge bezahlt, ist man fällig. Das gilt sogar für die Nettobezüge der Arbeitnehmer.

  9. #99
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von WilhelmII Beitrag anzeigen
    vor den Chef von Trigema ziehe ich den Hut , der ist hart aber fair !!!!!!

    Schwamm drüber,oder?
    1939 trat Josef Mayers Schwiegersohn, der Rechtsanwalt Franz Grupp, in die Firma ein und übernahm bald wichtige Funktionen der Geschäftsleitung. Ab 1933 beteiligte sich das Unternehmen an der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“. Nachdem die Aufnahmesperre der NSDAP 1937 aufgehoben wurde, trat der damalige Betriebsführer Josef Mayer in die Partei ein (Mitgliedsnummer: 4809386). „Gleichgeschaltet“ war das Unternehmen ab 1940. Ein großer Schritt zur Expansion in der damaligen Firmengeschichte war die „Arisierung“ der Firma der jüdischen Familie Levy, die Mechanische Trikotweberei Hermann Levy. 1939 wurde das Grundstück der Familie Levy okkupiert und diente als Baugrundstück für eine Fabrikerweiterung. Als ein dem nationalsozialistischen System konformer Betrieb, der keine Juden beschäftigen durfte, erhielt die Firma Aufträge der NSDAP und der Wehrmacht. Arbeiter, die durch die Einberufung zur Kriegsführung ausfielen, wurden durch den Einsatz von Kriegsgefangenen ersetzt.Was es nicht alles gibt!

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  10. #100
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    ökonomisch und wirtschaftlich sind dasselbe.
    hängst du dich an fehlenden Bindestrichen auf besser wärs !
    Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
    Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
    "Globalisierung ist nur ein anderes Wort für US-Herrschaft.“Henry Kissinger

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