Zitat von
Chronos
Das ganze Thema hat eigentlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit politischer Willkür.
Der eigentliche Fehler liegt schon in der Tatsache, dass man Entscheidungen einer Bundesbehörde per Klageweg bis in höchste Instanzen treiben kann und dabei auch die Möglichkeit eröffnet, Richtern mit irgendwelchen absurden Begründungen diese ominöse Befangenheit vorwerfen zu können.
Die Bundesbehörde BAMF bewertet Asylanträge anhand eines umfassenden, eindeutigen Fragen- und Prüfkriterienkatalogs, mit dem alleine schon alle Parameter für eine Berechtigung erfasst und klassifiziert werden. Damit ist doch schon das Anspruchsrecht hinreichend geklärt.
Sollte nun der Eindruck entstehen, diese Behörde habe einen Irrtum oder einen Fehler begangen, dürfte eigentlich nur noch eine nachträgliche Prüfung wegen eines möglichen Verfahrensfehlers durch eine unabhängige Expertenkommission erfolgen, aber doch nicht die gesamte Kaskade an Gerichtsverfahren angeleiert werden.
Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.