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Thema: Maulkorb für einen Richter.

  1. #131
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Was hat sich zwischen 21:10 und 22:05 bei Dir denn geändert, dass Du die Meinung geändert hast?

    Ging flott.
    Ich habe meine Meinung nicht geändert. Du solltest nur richtig lesen.

  2. #132
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Genau meine Rede

  3. #133
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ich habe meine Meinung nicht geändert. Du solltest nur richtig lesen.
    Ich habe richtig gelesen: interpretierte aber "begeisterte Schreiber" als weitere Eigenschaft von "selbstzufriedenen Mitläufer". Aber Danke für die Klarstellung.
    kol-ut-shan

  4. #134
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
    § 10


    (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
    ............
    3.
    den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

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    Gilt das in Absatz 3. genannte für die gesamten acht Jahre zuvor, oder ist diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn der hoffnungsvolle "Neudeutsche" erst kurz vor dem Stichpunkt dazu "offiziell" in der Lage war?

  5. #135
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Gilt das in Absatz 3. genannte für die gesamten acht Jahre zuvor (...)
    Ja. 8 Jahre beziehen sich auf den "legalen Aufenthalt".
    kol-ut-shan

  6. #136
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ich habe richtig gelesen: interpretierte aber "begeisterte Schreiber" als weitere Eigenschaft von "selbstzufriedenen Mitläufer". Aber Danke für die Klarstellung.
    Könnte man so verstehen, wenn man das "und auch du" überlesen würde. Mit den Schreibern bist tatsächlich auch nicht du gemeint, sondern der Berufsstand.

  7. #137
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Gilt das in Absatz 3. genannte für die gesamten acht Jahre zuvor, oder ist diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn der hoffnungsvolle "Neudeutsche" erst kurz vor dem Stichpunkt dazu "offiziell" in der Lage war?
    Guck mal, ich habe bereits ein Posting dazu (und registriere bitte auch den Nachsatz, der inzwischen zur Regelmäßigkeit verkommen ist: ...."oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat")

    Siehe dieses Posting:

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  8. #138
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Guck mal, ich habe bereits ein Posting dazu (und registriere bitte auch den Nachsatz, der inzwischen zur Regelmäßigkeit verkommen ist: ...."oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat")

    Siehe dieses Posting:

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    Besten Dank. Bin halt zu langsam hier in der Weltnetz-Diaspora.

  9. #139
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Geschmäckle...für alle Nichtschwaben:
    Das heißt so viel wie die Sache stinkt !
    ... aber gewaltig!

  10. #140
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das ganze Thema hat eigentlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit politischer Willkür.

    Der eigentliche Fehler liegt schon in der Tatsache, dass man Entscheidungen einer Bundesbehörde per Klageweg bis in höchste Instanzen treiben kann und dabei auch die Möglichkeit eröffnet, Richtern mit irgendwelchen absurden Begründungen diese ominöse Befangenheit vorwerfen zu können.

    Die Bundesbehörde BAMF bewertet Asylanträge anhand eines umfassenden, eindeutigen Fragen- und Prüfkriterienkatalogs, mit dem alleine schon alle Parameter für eine Berechtigung erfasst und klassifiziert werden. Damit ist doch schon das Anspruchsrecht hinreichend geklärt.

    Sollte nun der Eindruck entstehen, diese Behörde habe einen Irrtum oder einen Fehler begangen, dürfte eigentlich nur noch eine nachträgliche Prüfung wegen eines möglichen Verfahrensfehlers durch eine unabhängige Expertenkommission erfolgen, aber doch nicht die gesamte Kaskade an Gerichtsverfahren angeleiert werden.

    Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.
    Dazu müßte man aber erst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz herausnehmen.

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