Zitat von
Gehirnnutzer
Mein lieber Zausel, du sprachst von souveränen Staaten, nicht von Rechtsstaaten.
Ansonsten gilt, mein lieber Zausel, man sollte sich mit Verfassungsrecht wirklich beschäftigen, bevor man eine Behauptung aufstellt, ansonsten kommt nämlich dabei Stuss raus.
Mal ein paar kleine Fakten, die Leute wie du ignorieren bzw. weil sie Dinge nur nachplappern nicht kennen:
1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, durch nichts anderes, weder durch ihre Bezeichnung, weder durch ihr Zustandekommen, noch durch eine Entsprechung mit der Idealvorstellung.
2. Es gibt keine Regeln oder sonstige Bestimmungen, wie eine Verfassung auszusehen hat, es gibt nur die durch ihre Aufgabe bestimmten Notwendigkeiten. Nebenbei gibt es noch die Idealvorstellung einer Verfassung.
3. Es gibt keine Bestimmungen wie die Änderung einer Verfassung zu erfolgen hat, außer denen, die die Verfassung selber enthält.
4. Der Begriff der Zustimmung durch das Volk aus der Idealvorstellung einer Verfassung umfasst nicht nur die direkte Zustimmung durch das Volk sondern auch die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter.
etc. pp.
Und mal ein kleiner Ratschlag für die Zukunft, wenn man eine Behauptung aufstellt, warum etwas kein Verfassung ist oder eine Bezug Verfassung - Rechtsstaat aufstellt, sollte man sich mal ein paar Verfassungen anschauen, bzw. sich mit ihnen intensiver beschäftigen und die Behauptung an ihnen überprüfen.
Zausel, 98% der Behauptungen, die in den Grundgesetzdiskussionen aufgestellt werden, die dazu dienen zu Beweisen, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, haben eins gemeinsam, wären sie tatsächlich richtig und der Maßstab, dann hätten eine ganze Menge Staaten keine Verfassung.
Anstatt sich damit zu beschäftigen, insbesondere wenn man der Meinung ist, Deutschland braucht eine neue Verfassung, dann sollte man sich mit den Mängeln des Grundgesetzes beschäftigen und darauf argumentieren.
Mängel findest du in jeder Verfassung.
Mal ein kleine Aufstellung für dich:
- dem Grundgesetz fehlen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene
- die Behauptung, das Grundgesetz sieht keine Volksabstimmungen auf Bundesebene vor, ist falsch, es enthält nur keine entsprechenden Ausführungs- und Anwendungsregeln
- auch wenn es keine Bedeutung für den Verfassungsstatus des GG, die Väter des GG haben das GG in seiner ursprünglichen Form als Provisorium gedacht, das wird aus der ursprünglichen Präambel und dem Artikel 146 GG klar, sie haben aber auch das Potential des GG erkannt, sonst hätten sie den Artikel 146 und die ursprüngliche Präambel des GG unter den Schutz des Artikels 79 GG gestellt und somit tatsächlich eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neuen Verfassung geschaffen. Es ist als die Frage auf Grund der historischen Entwicklung, erfüllt das GG seine Aufgabe, bzw. kann es mit einigen Veränderungen die Aufgabe weiterhin erfüllen oder ist tatsächlich eine neue Verfassung notwendig.
Es gibt noch eine Menge Dinge die man aufführen könnte, sie haben aber eins gemeinsam, sieh haben ihre Basis in rechtlichen Tatsachen und gründen nicht auf rechtlich falschen Pseudobehauptungen.
Stell doch mal dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises, warum man sich nicht wirklich an den [Links nur für registrierte Nutzer] gehalten hat.