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Thema: Strafanzeige gegen Baerbock

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard Strafanzeige gegen Baerbock

    Im Netz kursiert ein Vordruck einer Strafanzeige, an der schon viele teilgenommen haben.
    Obwohl es nicht viel bringen dürfte werde ich ebenfalls teilnehmen. Es ist nur ein Zeichen, aber ein gutes

    Vorzulegen, bei der lokalen Polizei:



    Absender:
    _______________
    _______________
    _______________



    ____________________, den _________

    Strafanzeige

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes des Meineids (§ 154
    StGB) gegen die Bundesaußenministerin. Anna Lena Baerbock!


    Die Beschuldigte (BES) Baerbock hat sich meines Erachtens vollumfassend des
    Meineides strafbar gemacht.


    § 154 StGB besagt, dass
    „(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
    Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In
    minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
    Jahren.“

    Der BES wurde am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Plenarsaal des Bundestages
    nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Amtseid abgenommen.

    Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
    Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
    von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
    verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
    jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Die BES antwortete, nachdem ihr der Eid vorgelesen wurde, mit: „Ich schwöre.“
    Ich fasse zusammen: Wer zuvor unter Eid schwört, „dass er/sie seine/ihre Kraft dem
    Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
    wenden...“ und daraufhin öffentlich verspricht, dass das ukrainische Volk über dem
    deutschen steht und zudem der Wählerwille ihrer deutschen Wähler ihr völlig egal ist,
    der hat einen beispiellosen Meineid hingelegt.


    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Im Netz kursiert ein Vordruck einer Strafanzeige, an der schon viele teilgenommen haben.
    Obwohl es nicht viel bringen dürfte werde ich ebenfalls teilnehmen. Es ist nur ein Zeichen, aber ein gutes

    Vorzulegen, bei der lokalen Polizei:



    Absender:
    _______________
    _______________
    _______________



    ____________________, den _________

    Strafanzeige

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes des Meineids (§ 154
    StGB) gegen die Bundesaußenministerin. Anna Lena Baerbock!


    Die Beschuldigte (BES) Baerbock hat sich meines Erachtens vollumfassend des
    Meineides strafbar gemacht.


    § 154 StGB besagt, dass
    „(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
    Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In
    minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
    Jahren.“

    Der BES wurde am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Plenarsaal des Bundestages
    nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Amtseid abgenommen.

    Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
    Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
    von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
    verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
    jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Die BES antwortete, nachdem ihr der Eid vorgelesen wurde, mit: „Ich schwöre.“
    Ich fasse zusammen: Wer zuvor unter Eid schwört, „dass er/sie seine/ihre Kraft dem
    Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
    wenden...“ und daraufhin öffentlich verspricht, dass das ukrainische Volk über dem
    deutschen steht und zudem der Wählerwille ihrer deutschen Wähler ihr völlig egal ist,
    der hat einen beispiellosen Meineid hingelegt.


    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________
    Würde ich eher der Staatsanwaltschaft in Berlin senden.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Solche Zettel dürften dort täglich kistenweise eingehen - Ablage rund.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Würde ich eher der Staatsanwaltschaft in Berlin senden.
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    Deine Rechtsauslegung ist bekann und ärmlich....vielleicht wird das so behandelt, erst einmal.
    Was du nicht mal begriffen hast, ist der tiefere Sinn dahinter...erwarte ich von einem, der nicht einmal das GG begriffen hat, auch nicht
    Die STA und Deinesgleichen müssen alle Anzeigen bearbeiten, auch die Beschwerden danach...
    Dieser Schriftverkerkehr wird gespeichert. Vielleicht helfen die nächsten 3 Winter bei einer Neuauflage

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Würde ich eher der Staatsanwaltschaft in Berlin senden.
    Kann man, aber bei Einsendung zur lokalen Polizei entsteht ein höherer Aufwand...

  7. #7
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Solche Zettel dürften dort täglich kistenweise eingehen - Ablage rund.
    Ja, weil die Vorlage von juristischer Unkenntnis strotz. Beschuldigte sind Tatverdaechtige
    erst im laufenden Strafverfahren. Vorher sind es eben Tatverdaechtige. Eine Anzeige wg.
    Meineid wird abgeschmettert.

    Allerdings ist rechtlich zu ueberpruefen ob Anzeigen wg. Verleumdung bzw. uebeler Nachrede
    in Verbindung mit Volksverhetzung gegen alle Politiker und Journalisten in Betracht kommt, die
    oeffentlich von einem " russischen Angriffskrieg " oder " Putins Angriffskrieg " reden, weil die
    Vorgehensweise der Russischen Foederation nach geltenden Voelkerrecht kein Krieg sondern
    eine militaerische Operation zur Beseitigung eines bereits bestehenden militaerischen Konfliktes
    in der Ukraine ist. Die Russen haben voelkerrechtlich die genau Bezeichnung genutzt und sind
    im Recht. Politiker und Journalisten des Westen sind durch die Nutzung des Begriffs " Angriffskrieg "
    bzw. " Krieg " in der Ukraine im Unrecht.

    Flankierend zur Anzeige wg. Verleumdung und Volksverhetzung sollte noch eine Beschwerde
    beim Deutschen Presserat eingelegt werden weil die Journalisten den Begriff " Angriffskrieg "
    von der Politik unrecherchiert uebernehmen und damit gegen den Pressekodex verstossen.

    Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt das von Amts wegen verfolgt werden muss sobald die
    Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft von der Tat
    Kenntnis erhaelt. Verleumdungen und uebele Nachrichten sind Antragsdelikte solange kein
    oeffentliches Interesse besteht.

    Da es sich allerdings um nationales Recht handelt, werden Strafanzeigen keine Aussicht
    auf Erfolg haben. Somit laesst sich feststellen das deutsche Politiker und Journalisten gegen
    andere Voelker und Regierungen mit dreisten Luegen, Verleumdungen, uebeler Nachrede,
    Volksverhetzung bzw. sogar Kriegshetze betreiben koennen, ohne dafuer strafrechtlich
    belangt zu werden.

    Von Deutschland aus kann folglich gegen Russen und andere Voelker kann ungestraft gelogen,
    verleumdet, uebel nachgeredet und gehetzt werden obwohl das nach den national geltenden
    Strafgesetzenbestimmungen des § 186 STGB Uebele Nachrede, § 187 StGB Verleumdung und
    § 130 STGB Volksverhetzung verboten ist.
    Geändert von ABAS (18.09.2022 um 00:13 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Kann man, aber bei Einsendung zur lokalen Polizei entsteht ein höherer Aufwand...
    Mannmann.... Ihr legt noch das System lahm!!

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Kann man, aber bei Einsendung zur lokalen Polizei entsteht ein höherer Aufwand...
    Du glaubst die haben keine NULL-Ablage ? oder einen Papierkorb ?
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Mannmann.... Ihr legt noch das System lahm!!
    Uns regieren gewisse Milliardäre, die Minister und Kanzler dürfen nur Befehle umsetzen mit kleinen Freiräumen.

    Diese Hochfinanz kontrolliert auch gewisse Staatsanwälte.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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