User in diesem Thread gebannt : DerBeißer |
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Auch das ist wissentlich falsch interpretiert von den Historikern
Es besteht kein Verfolgungszwang gegen den Angehörigen der Wehrmacht, selbst wenn es sich um ein militärisches Verbrechen handelt.
Bei der Beurteilung solcher Taten sind Rachegedanken und Leiderfahrungen zu berücksichtigen, die dem deutschen Volk durch „bolschewistischen Einfluss“ zugefügt worden sind.
Nur schwere Sexualstraftaten, Taten aus verbrecherischer Neigung, sinnlose Vernichtung von Unterkünften und Beutegut sind kriegsgerichtlich zu ahnden, da dieses zur „Aufrechterhaltung der Manneszucht“ diene.
Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit feindlicher Zivilpersonen ist „äußerste Vorsicht“ zu beachten.
Kriegsgerichtsbarkeitserlass
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Kriegsgerichtsbarkeitserlass, Seite 1
Mit dem Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet „Barbarossa“ und über besondere Maßnahmen der Truppe vom 13. Mai 1941, kurz Kriegsgerichtsbarkeitserlass genannt, ließ Adolf Hitler durch den Chef des OKW Wilhelm Keitel anordnen, dass Straftaten von Zivilpersonen, die in den Ostgebieten gegen die deutsche Wehrmacht erfolgten, nicht durch ordentliche Verfahren vor Standgerichten oder Kriegsgerichten geahndet werden durften. Vielmehr sollten flüchtende Personen unverzüglich, Tatverdächtige auf Geheiß eines Offiziers erschossen werden; Angehörige der Wehrmacht mussten nicht damit rechnen, sich nach einem Übergriff vor einem Militärgericht verantworten zu müssen.
Historiker sehen einen „engen ideologischen und rechtlichen Zusammenhang“ mit dem ungleich bekannteren Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941, bei dem der Bruch des Völkerrechts offensichtlich ist
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Teil2
Die Strafverfolgung wurde gegen Angehörige der deutsche Streitkräfte nicht ausgesetzt, das dementierte in einem Prozess ein General Reinecke.
Es wurde nur der Zwang zur Strafverfolgung ausgesetzt, die Kriegs-Gerichte vor Ort konnten eigenständig die Strafverfolgung einstellen, bei Geringfügigkeit zum Beispiel.
Das es so war, das beweisen die Archive der Wehrmachtsjustiz.
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Eine Historikerin hat so etwas auch behauptet, nur weil ihr die Fälle der Vergewaltigungen zu gering erschien, und ihre Logik, es muss eine riesige Dunkelziffer geben. Das eine ab den 60er Jahre in der BRD geborene so denkt ist verständlich, eine geringe Kriminalrate so etwas gibt es nicht.
Auch das macht Sinn, habe ich selber in einem Betrieb erlebt, alle Türken sagten der Deutsche hat angefangen, das es gelogen war das störte nicht einem Türken.
Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit feindlicher Zivilpersonen ist „äußerste Vorsicht“ zu beachten.
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Dunkelziffern bzgl. Kriminalität gibts immer. Die reine Anzahl der gemeldeten Sexualdelikte ist nicht mal entscheidend. Die Hauptgruppierung bei Sexualdelikaten war das Thema Homosexualität und nicht sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung. Entscheidend ist nur der Umgang mit diesen Fällen innerhalb der Militärjustiz. Und da gibt es zwischen der Strafverfolgung im besetzten Frankreich und in den Ostgebieten erheblich Unterschiede. Lies halt mal die weiter oben von mir verlinkte Dissertation.
Man sollte doch besser schwarz auf weiß Beweise liefern. Auf jeden Fall einfach so behaupten die Dunkelziffer, das ist unwissenschaftlich. Natürlich gibt es eine Dunkelziffer, aber wenn es eine riesige Dunkelziffer gibt, dann hätte die Wehrmacht vermehrt die Truppe durch Anschläge oder Rundschreiben gewarnt.
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