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Thema: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

  1. #11
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Wenn der Orgelaugust Moslem gewesen wäre, hätte man ihm nicht kündigen dürfen.
    Dann wäre er dort gar nicht eingestellt worden.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Das hat dann Hand und Fuß, wenn man sagt: die verfassungsfeindliche politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen, entlassen zu werden. Und der kommt man nur dann auf die Spur, wenn sich derjenige öffentlich entsprechend geäußert hat. Das markiert aber einen deutlichen Unterschied zu der nur noch in der katholischen Kirche praktizierten Entlassung wegen Scheidung.

    Es ist verständlich, wenn die Kirche jemand entlässt, der sich z.B. atheistisch äußert. Doch ist es für den Rest der Welt piepegal, ob einer ihrer Bediensteten geschieden ist, oder nicht. Das sollte doch kein existenzstörender Grund mehr sein.
    Nun, so wie ich es erlesen habe, hat er Ehebruch begangen was ja schon allein gegen die Prinzipien der kath. Kirche verstößt. Die Scheidung kommt ja da noch dazu.
    Als nächstes klagt dann jemand weil er als Geschiedener ( der kirchl. gerheiratet hatte ) nicht noch einmal kirchl. heiraten darf.
    Aber darum geht es eigentlich nicht.

    Es geht allein darum, ob jemand entlassen werden kann wenn er der Grundhaltung seines Arbeitgebers entgegenhandelt.
    Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist.
    Man muß dabei eben auch über den Tellerrand hinaus blicken in Bezug auf die Folgen eines solchen Urteils.

    Ich möchte z.B. mal die Partei sehen welche sich nicht von Mitarbeitern trennen würde bei welchen sich herausstellt, daß diese in der Zwischenzeit ihre ideologische Einstellung verändert haben.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #13
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von PegBundy Beitrag anzeigen
    Da ist Dein gewählter Strangtitel aber ziemlich irreführend.
    Wieso? Das entspricht doch Deiner Rechtsauffassung, wenn ich Deinen ersten Beitrag hier richtig verstehe.

  4. #14
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von PegBundy Beitrag anzeigen
    Verstehe ich jetzt nicht.
    Ich finde das Urteil akzeptabel.
    Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.
    PegBundy, warum denn?
    Man sollte die Rechtslage in Sinne des EuGHMR weiter entwickeln,
    ihr alle Reichnisse nehmen, und alle Organisationen, die sie stark als eigene betrachtet und damit verstärkt Werbung fährt, in voller Höhe bezahlen lassen.

    So sind nicht mehr als 4% der Gelder, mit denen die Diakonien finaiziert werden, Gelder der Kirche. Der Rest wird von dir und mir und ihr und ihm und uns finanziert, also vom Staat, also Steuergelder.

    Hier zur besseren optischen Wahrnehmung:

    4% bezahlt die Kirche
    96% bezahlen wir alle
    ----
    100% Organisation der Kirche = Diakonie

    Muß sowas sein, daß der demokratische Staat sich weiterhin zum Fürsprecher von Vertretern der Monarchie etc. macht?

  5. #15
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Dann wäre er dort gar nicht eingestellt worden.
    So sicher ist das nicht.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  6. #16
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Nun, so wie ich es erlesen habe, hat er Ehebruch begangen was ja schon allein gegen die Prinzipien der kath. Kirche verstößt. Die Scheidung kommt ja da noch dazu.
    Die katholische Kirche verbietet ihren Gläubigen nicht generell die Scheidung. Es gibt also eine Ungleichbehandlung zwischen Normalgläubigem und Kirchenbedienstetem, egal ob Hausmeister oder Verwaltungschef.

    Es geht allein darum, ob jemand entlassen werden kann wenn er der Grundhaltung seines Arbeitgebers entgegenhandelt.
    Die Frage ist, ob er es bei einer Scheidung - die ja nicht den Platz im Himmel versperrt - schon tut. Und ob er das Recht hat, solche privaten Entscheidungen selbst treffen.

    Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist.
    Nun, wie wir wissen, wurden trotz dieser Grundhaltung eine ganze Menge praktizierender Schwuler eingestellt und auch dort belassen. Sie dürfen es nur nicht laut sagen. Das ist Heuchelei auf römisch-katholisch und betrifft ähnlich auch deren Bedienstete, wenn auch mit geringeren Konsequenzen.

    Man muß dabei eben auch über den Tellerrand hinaus blicken in Bezug auf die Folgen eines solchen Urteils.

    Ich möchte z.B. mal die Partei sehen welche sich nicht von Mitarbeitern trennen würde bei welchen sich herausstellt, daß diese in der Zwischenzeit ihre ideologische Einstellung verändert haben.


    Freiheit oder AfD!

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  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Das stimmt ja nun so auch nicht.
    Wenn man sich z.B. den Berufsstand des Beamten ansieht gibt es dort auch Berufsgruppen welche wegen Verstößen in ihrem Privatleben gekündigt werden können.
    Schon allein die ( falsche ) politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen entlassen zu werden.
    Nach meiner Meinung sollten Tendenzbetriebe sehr wohl die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter zu entlassen wenn diese sich entgegen der grundsätzlichen Einstellung ihres Arbeitgebers verhalten, zumal diese ihnen bei der Einstellung bekannt gewesen ist.
    henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
    Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #18
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    PegBundy, warum denn?
    Man sollte die Rechtslage in Sinne des EuGHMR weiter entwickeln,
    ihr alle Reichnisse nehmen, und alle Organisationen, die sie stark als eigene betrachtet und damit verstärkt Werbung fährt, in voller Höhe bezahlen lassen.

    So sind nicht mehr als 4% der Gelder, mit denen die Diakonien finaiziert werden, Gelder der Kirche. Der Rest wird von dir und mir und ihr und ihm und uns finanziert, also vom Staat, also Steuergelder.

    Hier zur besseren optischen Wahrnehmung:

    4% bezahlt die Kirche
    96% bezahlen wir alle
    ----
    100% Organisation der Kirche = Diakonie

    Muß sowas sein, daß der demokratische Staat sich weiterhin zum Fürsprecher von Vertretern der Monarchie etc. macht?
    Ja, da 65% der Deutschen eh Christen sind, bezahlen sie ihre Steuern für sich selbst, dagegen wird keiner etwas haben. Die restlichen 35% gehen ja auch in Krankenhäuser und Pflegeheime in kirchlicher Trägerschaft, wenn sie nicht Christen sind. Die Christen finanzieren also den Nicht-christen den Krankenhausaufenthalt oder die Alterspflege mit.

    So siehts aus.
    CF

  9. #19
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Das könnte ein wegweisendes Urteil sein. Denn das Recht, wegen Fragen des familiären Lebensstils und Standesverhältnis Sanktionen bis zur Kündigung zu verhängen, nimmt sich in dieser Form nur noch die katholische Kirche heraus.
    Nein. Auch Alice Schwarzer feuerte eine Redakteurin weil sie mit Broder bumste.

  10. #20
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
    Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.
    Der EuGHMR aber nicht, das geht aus dem aktuellen Urteil hervor. Was für einen Kirchenorgelspieler gilt, gilt natürlich auch für Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen.

    Wobei mir nicht ganz klar ist, wo Du da den Unterschied zum medizinischen Personal von katholischen Krankenhäusern siehst.

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