Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor
Nun, so wie ich es erlesen habe, hat er Ehebruch begangen was ja schon allein gegen die Prinzipien der kath. Kirche verstößt. Die Scheidung kommt ja da noch dazu.
Als nächstes klagt dann jemand weil er als Geschiedener ( der kirchl. gerheiratet hatte ) nicht noch einmal kirchl. heiraten darf.
Aber darum geht es eigentlich nicht.
Es geht allein darum, ob jemand entlassen werden kann wenn er der Grundhaltung seines Arbeitgebers entgegenhandelt.
Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist.
Man muß dabei eben auch über den Tellerrand hinaus blicken in Bezug auf die Folgen eines solchen Urteils.
Ich möchte z.B. mal die Partei sehen welche sich nicht von Mitarbeitern trennen würde bei welchen sich herausstellt, daß diese in der Zwischenzeit ihre ideologische Einstellung verändert haben.
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
PegBundy, warum denn?
Man sollte die Rechtslage in Sinne des EuGHMR weiter entwickeln,
ihr alle Reichnisse nehmen, und alle Organisationen, die sie stark als eigene betrachtet und damit verstärkt Werbung fährt, in voller Höhe bezahlen lassen.
So sind nicht mehr als 4% der Gelder, mit denen die Diakonien finaiziert werden, Gelder der Kirche. Der Rest wird von dir und mir und ihr und ihm und uns finanziert, also vom Staat, also Steuergelder.
Hier zur besseren optischen Wahrnehmung:
4% bezahlt die Kirche
96% bezahlen wir alle
----
100% Organisation der Kirche = Diakonie
Muß sowas sein, daß der demokratische Staat sich weiterhin zum Fürsprecher von Vertretern der Monarchie etc. macht?
Die katholische Kirche verbietet ihren Gläubigen nicht generell die Scheidung. Es gibt also eine Ungleichbehandlung zwischen Normalgläubigem und Kirchenbedienstetem, egal ob Hausmeister oder Verwaltungschef.
Die Frage ist, ob er es bei einer Scheidung - die ja nicht den Platz im Himmel versperrt - schon tut. Und ob er das Recht hat, solche privaten Entscheidungen selbst treffen.Es geht allein darum, ob jemand entlassen werden kann wenn er der Grundhaltung seines Arbeitgebers entgegenhandelt.
Nun, wie wir wissen, wurden trotz dieser Grundhaltung eine ganze Menge praktizierender Schwuler eingestellt und auch dort belassen. Sie dürfen es nur nicht laut sagen. Das ist Heuchelei auf römisch-katholisch und betrifft ähnlich auch deren Bedienstete, wenn auch mit geringeren Konsequenzen.Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist.
Man muß dabei eben auch über den Tellerrand hinaus blicken in Bezug auf die Folgen eines solchen Urteils.
Ich möchte z.B. mal die Partei sehen welche sich nicht von Mitarbeitern trennen würde bei welchen sich herausstellt, daß diese in der Zwischenzeit ihre ideologische Einstellung verändert haben.
Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor
henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ja, da 65% der Deutschen eh Christen sind, bezahlen sie ihre Steuern für sich selbst, dagegen wird keiner etwas haben. Die restlichen 35% gehen ja auch in Krankenhäuser und Pflegeheime in kirchlicher Trägerschaft, wenn sie nicht Christen sind. Die Christen finanzieren also den Nicht-christen den Krankenhausaufenthalt oder die Alterspflege mit.
So siehts aus.
C†F
Der EuGHMR aber nicht, das geht aus dem aktuellen Urteil hervor. Was für einen Kirchenorgelspieler gilt, gilt natürlich auch für Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen.
Wobei mir nicht ganz klar ist, wo Du da den Unterschied zum medizinischen Personal von katholischen Krankenhäusern siehst.
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