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Thema: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Ein neues Thema auf dem GG-Aktiv - Forum, der Teilnehmer möchte, dass das noch auf anderen Foren veröffentlicht wird, auf denen er nicht registriert ist:
    _________________________

    Nach dem aufsehenerregenden Urteil zur Sicherungsverwahrung von Straftätern in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt auch die klassische Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum eingeschränkten Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sog. "Tendenzbetriebe" in die Tonne gedrückt:

    "Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht."

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    Dabei ist ausnahmslos alles, was von der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird, nach unserem Grundgesetz von hohem Verfassungsrang.

    Diese entgegengesetzten Sichtweisen sind also nur dadurch zu erklären, dass die Richter in Straßburg anders ticken als die in Karlsruhe, Leipzig, Erfurt usw.

    Wer spinnt denn da jetzt? Ist in Straßburg ein Nest weltfremder "Gutmenschen" oder haben wir uns hier in Deutschland eine verfassungsverachtende Justizklasse herangezüchtet?

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  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    "Tendenzbetrieb" heisst nach § 118 Betriebsverfassungsgesetz und nach klassischer deutscher Arbeitsgerichtsrechtsprechung, dass der Kündigungsschutz bei Betrieben mit religiösen oder ideellen Tendenzen eingeschränkt ist, katholische Kindergärtnerinnen konnten z. B. bei Wiederheirat entlassen werden, aber auch Rechtssekretäre von Gewerkschaften, wenn sie extrem arbeitgeberfreundlich in Fachzeitschriften schrieben.

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  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.

  4. #4
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Ein neues Thema auf dem GG-Aktiv - Forum, der Teilnehmer möchte, dass das noch auf anderen Foren veröffentlicht wird, auf denen er nicht registriert ist:
    _________________________

    Nach dem aufsehenerregenden Urteil zur Sicherungsverwahrung von Straftätern in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt auch die klassische Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum eingeschränkten Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sog. "Tendenzbetriebe" in die Tonne gedrückt:

    "Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht."

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    Dabei ist ausnahmslos alles, was von der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird, nach unserem Grundgesetz von hohem Verfassungsrang.

    Diese entgegengesetzten Sichtweisen sind also nur dadurch zu erklären, dass die Richter in Straßburg anders ticken als die in Karlsruhe, Leipzig, Erfurt usw.

    Wer spinnt denn da jetzt? Ist in Straßburg ein Nest weltfremder "Gutmenschen" oder haben wir uns hier in Deutschland eine verfassungsverachtende Justizklasse herangezüchtet?

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    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das könnte ein wegweisendes Urteil sein. Denn das Recht, wegen Fragen des familiären Lebensstils und Standesverhältnis Sanktionen bis zur Kündigung zu verhängen, nimmt sich in dieser Form nur noch die katholische Kirche heraus.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von PegBundy Beitrag anzeigen
    Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.
    Der Teilnehmer hat sich ja auch nicht festgelegt, wer da spinnt. Kannst ja mal kurz auf den gmx - thread gucken.

    Die dortige Teilnehmerin "Cleopatra" ist hier auf dem cpf übrigens als "Hase" registriert, weil Cleopatra hier schon besetzt war.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Das könnte ein wegweisendes Urteil sein. Denn das Recht, wegen Fragen des familiären Lebensstils und Standesverhältnis Sanktionen bis zur Kündigung zu verhängen, nimmt sich in dieser Form nur noch die katholische Kirche heraus.

    Das stimmt ja nun so auch nicht.
    Wenn man sich z.B. den Berufsstand des Beamten ansieht gibt es dort auch Berufsgruppen welche wegen Verstößen in ihrem Privatleben gekündigt werden können.
    Schon allein die ( falsche ) politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen entlassen zu werden.

    Nach meiner Meinung sollten Tendenzbetriebe sehr wohl die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter zu entlassen wenn diese sich entgegen der grundsätzlichen Einstellung ihres Arbeitgebers verhalten, zumal diese ihnen bei der Einstellung bekannt gewesen ist.

    Letztlich ist dieses Urteil nur ein Beweis dafür, daß Deutschland seine souveräne Rechtsprechung und Gesetzgebung verliert wenn es sich den Urteilen des MRGH oder des EuGH beugt.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Der Teilnehmer hat sich ja auch nicht festgelegt, wer da spinnt. Kannst ja mal kurz auf den gmx - thread gucken.
    Da ist Dein gewählter Strangtitel aber ziemlich irreführend.

  8. #8
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von PegBundy Beitrag anzeigen
    Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.
    Sehe ich auch so, liebe Peg. Wenn allen evangelischen Pfarrern gekündigt würde, wenn die Ehebruch begehen, die Kirchen wären noch leerer als sonst.

    Die Kirchen sollen sich aus jedem Privatleben heraushalten.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  9. #9
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Wenn der Orgelaugust Moslem gewesen wäre, hätte man ihm nicht kündigen dürfen.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  10. #10
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Das stimmt ja nun so auch nicht.
    Wenn man sich z.B. den Berufsstand des Beamten ansieht gibt es dort auch Berufsgruppen welche wegen Verstößen in ihrem Privatleben gekündigt werden können.
    Schon allein die ( falsche ) politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen entlassen zu werden.
    Das hat dann Hand und Fuß, wenn man sagt: die verfassungsfeindliche politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen, entlassen zu werden. Und der kommt man nur dann auf die Spur, wenn sich derjenige öffentlich entsprechend geäußert hat. Das markiert aber einen deutlichen Unterschied zu der nur noch in der katholischen Kirche praktizierten Entlassung wegen Scheidung.

    Nach meiner Meinung sollten Tendenzbetriebe sehr wohl die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter zu entlassen wenn diese sich entgegen der grundsätzlichen Einstellung ihres Arbeitgebers verhalten, zumal diese ihnen bei der Einstellung bekannt gewesen ist.
    Es ist verständlich, wenn die Kirche jemand entlässt, der sich z.B. atheistisch äußert. Doch ist es für den Rest der Welt piepegal, ob einer ihrer Bediensteten geschieden ist, oder nicht. Das sollte doch kein existenzstörender Grund mehr sein.


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