Zitat von
GG146
Ein neues Thema auf dem GG-Aktiv - Forum, der Teilnehmer möchte, dass das noch auf anderen Foren veröffentlicht wird, auf denen er nicht registriert ist:
_________________________
Nach dem aufsehenerregenden Urteil zur Sicherungsverwahrung von Straftätern in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt auch die klassische Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum eingeschränkten Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sog. "Tendenzbetriebe" in die Tonne gedrückt:
"Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht."
[Links nur für registrierte Nutzer]
Dabei ist ausnahmslos alles, was von der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird, nach unserem Grundgesetz von hohem Verfassungsrang.
Diese entgegengesetzten Sichtweisen sind also nur dadurch zu erklären, dass die Richter in Straßburg anders ticken als die in Karlsruhe, Leipzig, Erfurt usw.
Wer spinnt denn da jetzt? Ist in Straßburg ein Nest weltfremder "Gutmenschen" oder haben wir uns hier in Deutschland eine verfassungsverachtende Justizklasse herangezüchtet?
[Links nur für registrierte Nutzer]
Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]