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Thema: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

  1. #1
    Sui
    Gast

    Standard Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Neues schädliches BGH-Urteil:

    Und weil es so doof ist, auch gleich aus der der Blöd


    Auch wenn die Kindheit „schlimm“ war oder die Eltern sich wegen einer Krankheit nicht richtig um ihr Kind kümmern konnten, müssen Söhne und Töchter für deren Pflege zahlen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschlossen.

    Der BGH verurteilte am Mittwoch einen 48-jährigen Mann, für seine inzwischen verstorbene Mutter rückwirkend Sozialhilfe an die Stadt Gelsenkirchen zurückzubezahlen.

    Der genaue Fall: Die Stadt Gelsenkirchen hatte von dem Sohn einer seit April 2005 in einem Pflegeheim untergebrachten und inzwischen verstorbenen, psychisch kranken Frau die Erstattung der angefallenen Heimkosten von rund 40 000 Euro eingefordert.

    Die Stadt hatte als Sozialhilfeträger die Heimkosten zunächst übernommen. Der Sohn weigerte sich jedoch, die aufgelaufene Summe als sogenannten Elternunterhalt zu zahlen, weil die an Schizophrenie leidende Mutter ihn als Kind „nie gut behandelt” habe.

    Für ihn wäre es eine „unbillige Härte”, wenn er gegenüber der Stadt für den Unterhalt der Mutter aufkommen müsse, argumentierte er. In der Vorinstanz war er damit gescheitert.

    Der BGH wies die Revision des Mannes jetzt zurück.

    Der Bundesgerichtshof betonte, dass die „schicksalsbedingte” Krankheit der Mutter und deren Auswirkungen auf den Sohn es nicht rechtfertigten, „die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden”.

    Eine psychische Erkrankung der Mutter könne nicht als ein „schuldhaftes Fehlverhalten” betrachtet werden, aus dem ein Wegfall des Unterhaltsanspruches gegenüber dem Sohn folgen würde.

    Die Mutter litt schon vor der Geburt des Sohnes im Dezember 1961 unter einer Schizophrenie, war tablettenabhängig, antriebsschwach und hatte Wahnideen. Seit 1969 waren regelmäßig stationäre Aufenthalte notwendig gewesen, „um die Mutter vor sich selbst und ihre insgesamt zwei Kinder vor der Mutter zu schützen”, wie der Anwalt des Sohnes in der Revisionsverhandlung betonte.

    Die Mutter habe die Kinder jeden Tag, an dem sie zu Hause war, „zwangsgebadet”. Zudem seien die Kinder mehrfach „ausgesperrt” worden.
    Wäre er Ausländer etc. oder hätte selbst kein Geld, dann bliebe er verschont.
    Sozialstaat eben.

  2. #2
    Ima explode! Benutzerbild von asdfasdf
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    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Hab den Bericht gestern im Fernsehen gesehen. Purer Wahnsinn.

    Das kann's doch nicht sein, oder? Er könnte jetzt nur noch argumentieren, dass sich der Staat in Form der Jugendfürsorge damals nicht eingeschaltet hat und er deshalb unter der "schicksalsbedingten" Krankheit leiden musste.
    Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

    Horch, die alten Eichen rauschen ...

  3. #3
    Sui
    Gast

    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von asdfasdf Beitrag anzeigen
    Hab den Bericht gestern im Fernsehen gesehen. Purer Wahnsinn.

    Das kann's doch nicht sein, oder? Er könnte jetzt nur noch argumentieren, dass sich der Staat in Form der Jugendfürsorge damals nicht eingeschaltet hat und er deshalb unter der "schicksalsbedingten" Krankheit leiden musste.
    Das Urteil ist vom BGH.

    Eigentlich müsste er Regress von der Mutter oder dem Staat bekommen.

    Wenn ich er wäre, ich würde Deutschland mit unbekanntem Ziel verlassen, anstatt die 40.000 EUR zu bezahlen. Oder vor den Europäischen Gerichten klagen.

  4. #4
    Ima explode! Benutzerbild von asdfasdf
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    1.606

    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist vom BGH.

    Eigentlich müsste er Regress von der Mutter oder dem Staat bekommen.

    Wenn ich er wäre, ich würde Deutschland mit unbekanntem Ziel verlassen, anstatt die 40.000 EUR zu bezahlen. Oder vor den Europäischen Gerichten klagen.
    Tja, die Möglichkeit beseht. Aber der Mann hat gerade sein Haus fertig gestellt, da fällt Möglichkeit Nummer 1 schon eher weg. Möglichkeit Nummer 2 könnte funktionieren. Das wird wohl seine letzte Chance sein. Man kann ihm nur wünschen, dass er doch noch irgendwie zu seinem Recht kommt.
    Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

    Horch, die alten Eichen rauschen ...

  5. #5
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    14.619

    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Es ist sowieso eine Frechheit, später einmal für die Eltern zu zahlen! Eltern zahlen immer nach unten, für ihre Kinder - danach hat normalerweise der Mohr seine Schuldigkeit getan. Ich möchte später nicht einmal meinen Kindern zur Last fallen...

  6. #6
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Es ist sowieso eine Frechheit, später einmal für die Eltern zu zahlen! Eltern zahlen immer nach unten, für ihre Kinder - danach hat normalerweise der Mohr seine Schuldigkeit getan. Ich möchte später nicht einmal meinen Kindern zur Last fallen...
    Ach Rabe !

    Wenn eines der Kinder Grossverdiener ist, dann finde ich es logisch wenn es mitfinanziert.

    Leider werden aber eben immer Kleinverdiener in die Mangel genommen !

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  7. #7
    Sui
    Gast

    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Es ist sowieso eine Frechheit, später einmal für die Eltern zu zahlen! Eltern zahlen immer nach unten, für ihre Kinder - danach hat normalerweise der Mohr seine Schuldigkeit getan. Ich möchte später nicht einmal meinen Kindern zur Last fallen...
    Das ist sogenannte Sippenhaft. Gibt es in der Schweiz auch.

    Hier gab es einen Fall, da musste ein recht wohlhabender Vater für seine drogenabhängige Tochter zahlen.


    Zum Urteil:
    Das Urteil ist grob unbillig.

  8. #8
    Mitglied
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    25.609

    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Neues schädliches BGH-Urteil:

    Und weil es so doof ist, auch gleich aus der der Blöd




    Wäre er Ausländer etc. oder hätte selbst kein Geld, dann bliebe er verschont.
    Sozialstaat eben.
    Was soll man da noch sagen?

  9. #9
    Sui
    Gast

    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von Doc Gyneco Beitrag anzeigen
    Ach Rabe !

    Wenn eines der Kinder Grossverdiener ist, dann finde ich es logisch wenn es mitfinanziert.

    Leider werden aber eben immer Kleinverdiener in die Mangel genommen !

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Es geht hier mehr um was anders: Der Kläger hatte eine sehr schlechte Kindheit. Und jetzt muss er auch noch zahlen.

    Nehmen wir mal den Fall an, es hatte jemand eine sehr miese Kindheit (sogenante misshandelte Kinder wie ständig in den Zeitungen), ist aber durch Fliess, Arbeit und Glück sehr wohlhabend geworden. Und muss dann zahlen.

    Das Geld tut ihm vielleicht nicht weh, aber es ist trotzdem grob unbillig. Noch schlimmer eben bei Kleinverdienern.

  10. #10
    verteilt Lollis Benutzerbild von Reilinger
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    Standard AW: Kinder müssen für kranken Eltern zahlen, auch bei schlechter Kindheit

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist vom BGH.

    Eigentlich müsste er Regress von der Mutter oder dem Staat bekommen.

    Wenn ich er wäre, ich würde Deutschland mit unbekanntem Ziel verlassen, anstatt die 40.000 EUR zu bezahlen. Oder vor den Europäischen Gerichten klagen.
    So ist es. Als Deutscher ist man in diesem Land wirklich nur noch der Depp.

    Da erwacht gleich meine kreative Ader und ich entwickle die Szenerie etwas weiter:
    Demnächst sollten Verbrechensopfer persönlich für die Gefängniskosten ihrer Peiniger aufkommen. Nach dem Motto: Willst du, daß er weggesperrt wird, dann zahle für seine Unterbringung. Was man da für schöne neue Geldquellen erschließen könnte!

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