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Thema: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

  1. #1
    Backpfeifen-Picasso Benutzerbild von Tonsetzer
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    Standard Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Auf das muss man erst mal kommen:

    Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt.

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Folgen werden noch mehr Pleiten von Gläubigerfirmen und kleiner Handwerker sein. Aber was solls, auch da kann sich der Staat dann ja bevorzugt bedienen :rolleyes:

    Es ist wirklich kaum zu glauben wie schlimm es um diesen Staat und sein ehemaliges Rechtssystem steht.

    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.

    Wahlen ändern nichts - sonst wären sie verboten.

  2. #2
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von Tonsetzer Beitrag anzeigen
    Auf das muss man erst mal kommen:

    Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt.

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Folgen werden noch mehr Pleiten von Gläubigerfirmen und kleiner Handwerker sein. Aber was solls, auch da kann sich der Staat dann ja bevorzugt bedienen :rolleyes:

    Es ist wirklich kaum zu glauben wie schlimm es um diesen Staat und sein ehemaliges Rechtssystem steht.
    Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #3
    Backpfeifen-Picasso Benutzerbild von Tonsetzer
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.
    Du meinst wahrscheinlich das sog. Fiskusprivileg:

    Die Politik will sich dazu nicht äußern. „Das Haushaltsbegleitgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich zu Einzelheiten nichts sagen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

    Er dementierte allerdings nicht, dass neben dem schon länger geplanten und reichlich umstrittenen Fiskusprivileg nun auch die Sozialversicherungsträger bevorzugt werden sollen.

    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.

    Wahlen ändern nichts - sonst wären sie verboten.

  4. #4
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.
    Wurde 1999 zu Gunsten der Banken geändert

  5. #5
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.
    Mitnichten, nur die Sozialversicherungen werden im Vorfeld einer Insolvenz bevorzugt durch den künftigen Insolvenzschuldner befriedigt (nicht nach Insolvenzrecht selbst), weil es einen Straftatbestand gibt, nach dem es sowas ähnliches wie Untreue sei, die SV - Abgaben nicht abzuführen (§ 266a StGB).

    Eine Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz bekommt man auch nicht für Beträge, die man im Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat (zivilrechtlich: "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung") am Hals hat.

    Eine zivil- bzw. insolvenzrechtliche Privilegierung für öffentliche Forderungen gibt es aber bisher nicht. Dann hätte auch kaum ein privater Gläubiger jemals eine Quote in einem Insolvenzverfahren zugewiesen bekommen.

  6. #6
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    Daumen hoch! AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Wurde 1999 zu Gunsten der Banken geändert
    Genau so. :]

    Bis 1999 hatten die Sozialversicherungen den ersten Zugriff auf die "Reste".
    Das gefiel den Banken natürlich nicht,
    und die SPD unter Schröder hat das mit den Grünen geändert.

    DAS ist der Witz: Die Sozis waren´s

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Mitnichten, nur die Sozialversicherungen werden im Vorfeld einer Insolvenz bevorzugt durch den künftigen Insolvenzschuldner befriedigt (nicht nach Insolvenzrecht selbst), weil es einen Straftatbestand gibt, nach dem es sowas ähnliches wie Untreue sei, die SV - Abgaben nicht abzuführen (§ 266a StGB).

    Eine Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz bekommt man auch nicht für Beträge, die man im Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat (zivilrechtlich: "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung") am Hals hat.

    Eine zivil- bzw. insolvenzrechtliche Privilegierung für öffentliche Forderungen gibt es aber bisher nicht. Dann hätte auch kaum ein privater Gläubiger jemals eine Quote in einem Insolvenzverfahren zugewiesen bekommen.
    Danke Dir, und ja, das meinte ich.
    Ich bin lediglich immer davon ausgegangen, daß es nicht nur für die Sozialversicherungen zutraf sondern auch für das Finanzamt da ja eben z.B. Umsatzsteuerverbindlichkeiten lediglich ein Durchgangsposten ist der lediglich " treuhänderisch " vom Unternehmer weitergeleitet werden muß.

    Wenn man nun so ein Gesetz ändern will halte ich persönlich allerdings für sinnvoller, daß zunächst die Lieferanten oder eben die kleinen Handwerker als erstes bedienen sollte, dadurch würden evtl. Pleiten verhindert was wiederum dazu führt, daß letztendlich mehr Steuern und SV- Beiträge zufließen als wenn diese Kleinunternehmer evtl. gleich mit untergehen.
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    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  8. #8
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Danke Dir, und ja, das meinte ich.
    Ich bin lediglich immer davon ausgegangen, daß es nicht nur für die Sozialversicherungen zutraf sondern auch für das Finanzamt da ja eben z.B. Umsatzsteuerverbindlichkeiten lediglich ein Durchgangsposten ist der lediglich " treuhänderisch " vom Unternehmer weitergeleitet werden muß.
    Von der Art der Zahlungsverpflichtung her sehe ich auch keinen Grund, SV - Abgaben anders zu behandeln als die USt, in beiden Fällen handelt es sich um fremdes Geld, dass der Unternehmer nur zwischenzeitlich verwaltet.

    Das einzigartige Privileg der Sozialversicherungen, mit der (verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen) Strafrechtskeule bevozugte Befriedigung ihrer Forderungen durchsetzen zu können, muss irgendwelche politischen Gründe haben, die sich mir nicht ganz erschliessen.

    Wenn man nun so ein Gesetz ändern will halte ich persönlich allerdings für sinnvoller, daß zunächst die Lieferanten oder eben die kleinen Handwerker als erstes bedienen sollte, dadurch würden evtl. Pleiten verhindert was wiederum dazu führt, daß letztendlich mehr Steuern und SV- Beiträge zufließen als wenn diese Kleinunternehmer evtl. gleich mit untergehen.
    Ich fürchte, dass den kleinen Handwerken so auch nicht zu helfen wäre. Ob sie nun nach einem mehrjährigen Insolvenzverfahren 10 % ihrer Forderung bekommen oder bei einem künftigen Privileg für öffentlichen Forderungen 0 % oder gar bei einen theoretisch denkbaren Privileg für sie selbst 20 %, macht den Kohl für sie auch nicht mehr fett.

    Viel interessanter ist für mich die Frage der Privilegierung wirtschaftlich mächtiger Gläubiger - besonders Banken - über das Gesellschaftsrecht. Der ursprüngliche Gesetzeszweck von Haftungsbeschränkungen aller Art war es ja, die persönlichen Risiken von Unternehmern und ihren Familien beherrschbar zu machen und zur Eingehung unternehmerischer Risiken zu ermutigen. Unternehmerisches Risiko sollte also nicht zwingend gleichbedeutend sein mit "Kopf und Kragen" bzw. den Familienruin riskieren. In der wirschaftlichen Realität bekommt man aber meist nicht die notwendigen Bankkredite, wenn man nicht zu Gunsten der Bank persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens bürgt, Haus und Hof verpfändet und manchmal auch noch Bürgschaften von Angehörigen beibringt.

    Damit wird das GmbH Gesetz durch die Banken eigenmächtig von einen Unternehmerermutigungsgesetz zu einem Bankenprivilegierungsgesetz zu Lasten der Gläubigergemeinschaft umgestaltet. Da sollten die Gesetzesgestalter mal genauer hinsehen und sich etwas einfallen lassen. Wenn z. B. im Falle einer Insolvenz, bei der der Hausbank auch nur das allergeringste Mitverschulden nachgewiesen werden kann, der Insolvenzverwalter die Bürgschaften und Sicherungsübereignungen usw. zu Gunsten der Bank leicht anfechten könnte mit der Folge, dass das in die Haftung eingestellte Privatvermögen gegenüber allen Gläubigern gleich haftet, würde das sowohl für den Fiskus als auch für die kleinen Handwerker wirklich was bringen. Ausserdem wären die Banken dann auch sehr viel vorsichtiger mit ihren (m. M. n.) ohnehin wirtschaftskriminellen Marktbereinigungsaktionen - von wegen dem einen Kunden die Kredite platzen lassen, um dem besseren Kunden (und sei es die Firma der Verwandtschaft des Geschäftskundenbetreuers) die Marktanteile der beseitigten Firma zu verschaffen.
    Geändert von GG146 (23.08.2010 um 10:40 Uhr)

  9. #9
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Ich habe 2008/2009 als kleine Baufirma die Insolvenz meines Hauptauftraggebers überlebt, aber nur mit Hilfe einer Forderungsausfallversicherung, welche mir nach über 1 Jahr 80% meiner versicherten Forderungen erstattete.

    Erst wenn Du ein Urteil über die Rechtmässigkeit deiner Forderungen hast oder die Insolvenzverwaltung diese Rechtmässigkeit bestätigt, erst dann gibt es Kohle.

    Ziehe ich die Prämien ab bleiben 60%.

    In der Tat hat GG146 recht, ohne Haftung mit allem was du hast bekommst du keinen Kredit, von keiner Bank.

    Beschränkte Haftung habe ich erst nach Rückzahlung des Gründungsdarlehens an die Bank gehabt.

    So sind die Fakten.

    Kein Wunder dass alle Welt in den ÖD will:
    Null Risiko, null Stress, und seine "Arbeit" auch noch als "wichtig" betrachten muss schon toll sein

  10. #10
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0

    Alles, was an den Staat geht, geht automatisch zu Goldman Sucks und Co.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

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