Auf das muss man erst mal kommen:
Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt.
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Die Folgen werden noch mehr Pleiten von Gläubigerfirmen und kleiner Handwerker sein. Aber was solls, auch da kann sich der Staat dann ja bevorzugt bedienen :rolleyes:
Es ist wirklich kaum zu glauben wie schlimm es um diesen Staat und sein ehemaliges Rechtssystem steht.