[Links nur für registrierte Nutzer]Bundesverfassungsgericht stärkt Abgeordnete
12.08.2010
Karlsruhe. Abgeordnete des Bundestags sind zu Recht steuerlich besser gestellt als Ottonormalbürger. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden.
Die steuerfreie Abgeordnetenpauschale 3.969 Euro im Monat ist verfassungsgemäß. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Privilegierung gegenüber anderen Steuerpflichtigen wegen der besonderen Stellung des Abgeordnetenmandats sachlich gerechtfertigt.
Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung wurden die Verfassungsbeschwerden von vier Bürgern abgewiesen, die eine Gleichbehandlung erreichen wollten. Sie machten geltend, dass sie für berufliche Aufwendungen nur die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro im Jahr bekämen, Abgeordnete hätten dagegen vielfach höhere steuerfreie Bezüge. Die Klage der Bürgerinnen und Bürger scheiterte vor den Finanzgerichten. In Karlsruhe blieb nun auch ihre Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg. [...]
Regieren und Gesetze erlassen nach Gutsherrenart. Wer in der BRD regulärer arbeitet und Steuern zahlt, der wird von den juristischen Marionetten der edlen Herrschaften zum unterprivilegierten Vollidioten deklariert.
Quod licet Iovi, non licet bovi.