kan die familie das nicht mitbekommen, ich kapier das nicht.
ich bringe jetzt den deutschen fall aber genauso ist es hier in den usa ein grosses problem.
was ich als unverschaemt fand war die bemerkung das er homosexuell ist weil das im grunde wirklich gar nix damit zu tun hat. ich kenne leute vom anderen ufer aber sie wuerden das niemals tun.
Lokalnachrichten
Großvater hatte sich Jungen mit Drogen gefügig gemacht
Opa missbrauchte Enkel: Hohe Haftstrafe
Köln (ddp-nrw). Weil er seinen zur Tatzeit zehnjährigen Enkel jahrelang sexuell missbraucht hat, muss ein 58-Jähriger für acht Jahre hinter Gitter. Das Kölner Landgericht verurteilte am Freitag den Handelsvertreter für Backmaschinen auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und sechs Monate gefordert.
Der angeklagte Großvater hatte laut Anklage in mehr als 44 Fällen seinen Enkel über einen Zeitraum von vier Jahren mit Schnüffeldrogen («Poppers»), Alkohol und Cannabis gefügig gemacht, um das «solcherart willenlos gemachte Opfer» immer wieder zu missbrauchen. Im Keller seiner Wohnung hatte der bekennende homosexuelle Mann eigens eine Schaukel angebracht, auf der er das nackte Kind festband, um sich dann «mit besonders erniedrigenden, beischlafähnlichen Handlungen» an dem schmächtigen Schüler zu vergreifen. Den Missbrauch hatte der Angeklagte mit der Kamera festgehalten.
Im Prozess hatte der Großvater auf Anraten seiner Verteidiger geschwiegen, im Vorfeld allerdings zu Protokoll gegeben, sämtliche Handlungen seien ausschließlich auf Wunsch und Drängen des Kindes passiert. Mit den Fotos habe der Junge ihn gar «erpressen wollen». Sich selbst hatte er in der Rolle eines «gutmütigen Trottels» gesehen.
«Das ist eine bodenlose Unverschämtheit, so eine Lüge in die Welt zu setzen», hielt der Vorsitzende Richter dem Angeklagten im Urteil vor und nahm darin kein Blatt vor den Mund: «Sie haben mit ihren beispiellosen Übergriffen sich den Jungen regelrecht zugeritten und mit Drogen so fertig gemacht, dass er ihnen allzeit zur Verfügung stand», hieß es weiter in der Urteilsbegründung.
Weil die Aussagen des Opfers nach Bekundungen eines psychiatrischen Sachverständigen nicht gewertet werden konnten, da der Junge «nicht in der Lage sei, Erlebtes in Erinnerung zu rufen» - möglicherweise als Folge der damals massiv verabreichten Schnüffeldroge - hielt das Gericht lediglich drei Fälle des angeklagten Missbrauchs für nachgewiesen.
(6.5.2005
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