Der BGH hat am 14.07.2010 entschieden,
daß die Preiserhöhungsklausel der EWE zum
1. April 2007 nicht rechtswirksam war.
Die EWE-Kunden, die unter "Vorbehalt" oder diejenigen,
die monatlich die erhöhten Gaspeise weiter gezahlt haben,
können jetzt in Einzelklagen vor den Landgerichten -
Kammern für Handelssachen - ihre zu viel gezahlten
Gaspreiszahlungen von EWE Energie AG einklagen.
Musterbrief für eine Rückforderung:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Gruß
Alfred