Die westdeutschen Geheimdienste haben extremst "tief" in Biographien und im sozialen Netz von "Zielpersonen" geschnüffelt. Durch die Dossiers und die Berufsverbote wurden Karrieren vernichtet. Die Geheimdienste haben agents provocateurs ins linke und rechte Milleu eingeschleust. Bei einigen Mordfällen liegt der Verdacht einer Mitbeteiligung extrem nah. Und, ach ja - der BND hatte ungefähr so viele Informanten in der DDR wie die Stasi.
Schon mal was von Gladio gehört? Wahrscheinlich haben die westlichen Dienste mehr Terroropfer auf dem Gewissen als die RAF.
"Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk, und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation, eine ritterliche, stolze und harte Nation." Ernst Thälmann
Wegen der Archivierung von dummen Sprüchen wurde das Leipziger Gericht nicht belästigt. Das ist geheimdienstliches Ausspähen.
Was ja noch schlimmer oder lächerlicher ist, dass diese Dienste nach Vorgaben oder Anweisungen ihrer politischen Vorgesetzten handeln. Ich hoffe ja, das es möglichst bald einen Landesinnenminister gibt, der der Linkspartei angehört.
Mann, was der an neuem Personal benötigen wird ob der Konkurrenz, die er zu beobachten hat.
Selbstverständlich. Zu Zeiten des kalten Krieges hatten wir uns ja auch mit einer gefährlichen Verrätermeschpoke herumzuschlagen. Kommunisten nämlich.
Und der winzige Unterschied zur DDR: Die Mehrheit der Bevölkerung hätte jeden Kommunisten/Terroristen sofort an der nächsten Laterne aufgehängt, wäre man ihnen habhaft geworden. In der DDR war die Unterstützung für das MfS nicht ganz so überwältigend.
Aber vielleicht täusche ich mich genau in diesem Punkt. Die letzten Jahre haben mich etwas desillusioniert über die wahre politische Couleur der Bürger der ehemaligen Ostzone.
Ein unglaublich bescheuertes Urteil.
[Links nur für registrierte Nutzer]Anders als das OVG Münster sah das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Überwachung Ramelows nicht verletzt. Zwar trete Ramelow nicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen ein, allerdings trete er ihnen "auch nicht besonders entgegen", argumentierte Richter Neumann. Mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz könne zwar die "Stigmatisierung" von Abgeordneten verbunden sein. Diese müsse aber im Interesse einer effektiven Aufklärung hingenommen werden.
Woraus folgt, ein jeder muß sich vorsorglich von Extremismen distanzieren, eine verfassungsfeindliche Einstellung ist nichtmal nötig, um vom VS beobachtet zu werden.
Es bleibt offen, woraus ein besonderes Entgegentreten überhaupt besteht. Also ob z.B. eine bloße Distanzierung überhaupt ausreicht.
Und der letzte Satz ist der Kracher schlechthin. Im Sinne einer effektiven Aufklärung muss Ramelow also die Überwachung aushalten, wo doch das Gericht im selben Urteil festgestellt hat, dass Ramelow gar nicht verfassungsfeindliche Positionen vertritt. Wie sieht also solch eine effektive Aufklärung aus, wenn es nichts aufzuklären gibt?!
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