Rückschlag für Die Linke und Bodo Ramelow. Der thüringische Fraktionsvorsitzende darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden, da es in der Partei verfassungsfeindliche Tendenzen gebe, entschied das Bundesverfassungsverwaltungsgericht. In den vorigen Instanzen hatte noch Ramelow, der Revision ankündigte, Recht bekommen.
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