ein praktisches Teil für unterwegs.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Die Existenz einer Verfassung und damit ein zuverlässiger Schutz des Einzelnen vor spontanen Willkürentscheidungen der Mehrheit entspricht auch dem Mehrheitswillen, nur eben langfristig betrachtet. Man könnte in dem einen oder anderen Fall eine Mehrheit für verfassungswidrige Ziele zusammenbekommen, grundsätzlich aber auch eine permanente Mehrheit für konstitutionelle Sicherungsmaßnahmen gegen jede Art von Willkür darstellen.
Die permanente Mehrheit ginge der akuten Laune - Mehrheit unproblematisch vor, wenn das BVerG wirklich ein unabhängiges Verfassungsorgan wäre, das ausschliesslich Volk und Verfassung und sonst keiner Macht und keinem Interesse auf der Welt dient. Die eigentliche Gretchenfrage ist also, ob dieses Gericht, diese kleine Zahl von Menschlein (16) diesem ungeheuren Anspruch genügen kann.
Das impliziert, dass dieses Gericht über dem Volk steht, auf das es sich jedoch bei seinen Urteilen beruft. Hier scheint mir ein grundsätzlicher Widerspruch zu bestehen. Es erinnert eher an den religösen Wächterrat des Iran.
Man könnte es auch als Diktatur des Bundesverfassungsgerichts bezeichnen.
Wer lesen kann, ist im Vorteil. Ich habe geschrieben, dass das BVerfG Volk und Verfassung dienen müsse, dann ordnet es sich auch der Mehrheit unter. Die besteht nämlich derzeit permanent aus Verfassungsdemokraten, auch wenn in Einzelfällen Mehrheiten für verfassungswidrige Ziele zustande kommen könnten. Die permanente Mehrheit geht der akuten vor.
Das kardinale Problem ist nur die Zusammenstellung des Gerichts nach Parteibuchproporz durch dieselbe kleine Gruppe von Spitzenpolitikern, die auch alles andere hierzulande bestimmt - wie z. B. den Bundespräsidenten.
Ich habe ernstliche Zweifel, dass sich ein so zusammengestelltes Gericht im Konfliktfall auch ganz klar gegen die komplette politische Klasse stellt, um Volk und Verfassung zu dienen.
Auch die Verfassung kann immer nur der Ausdruck des Volkswillens sein, was auch sonst.
Es ist genau diese Konstruktion, die es den Parteien ermöglicht haben, sich unseren Staat zur Beute zu machen und ihn wie ihr Eigentum zu verwalten. Sie berufen sich permanent auf Gesetze, die nie nach dem Volkswillen hinterfragt und zur Abstimmung gestellt wurden.
Unser Gesetze sind der Ausdruck des Willens der Parteien, aber nicht der des Volkes. Was fehlt, ist ein dickes Stück direkte Demokratie nach schweizer Vorbild.
Wahlen, wie wir sie heute haben, lösen das Problem nicht. Niemand weiss vor der Wahl, wer mit wem koaliert und eine einfache Mehrheit genügt bereits, um gegen das Volk zu regieren und sich gleichwohl auf den Wähler zu berufen.
Unter einer echten Demokratie verstehe ich, dass ich als Bürger zumindest bei Entscheidungen, die die Substanz des Staates betreffen, mit bestimmen kann. Diese Möglichkeit habe ich nicht. Als Wähler werde ich gezwungen, mich in jeder Entscheidung einer Partei auszuliefern, egal was sie tut. Im Grunde genommen bin ich als Bürger machtlos, die Gewalt geht nicht von mir aus.
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