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Thema: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

  1. #101
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    "Allein ist der Starke am mächtigsten"

    Auch Schiller
    Die Frage ist, was das höherwertige Gut ist, der Volkswille oder ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Urteilt es gegen den Volkswillen, hat es seine Legimität verloren und existiert als solches nicht mehr.
    Alle Gewalt geht vom Volke aus ( nicht von diesem Gericht )

  2. #102
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!




    ein praktisches Teil für unterwegs.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  3. #103
    Meint es nur gut mit Euch
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, was das höherwertige Gut ist, der Volkswille oder ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Urteilt es gegen den Volkswillen, hat es seine Legimität verloren und existiert als solches nicht mehr.
    Alle Gewalt geht vom Volke aus ( nicht von diesem Gericht )
    Ein Volksentscheid steht selbstverständlich über der Entscheidung des BVerfG. Theoretisch. Praktisch ist der durch nichts legitimierte Europäische Gerichtshof inzwischen die "oberste Instanz".

  4. #104
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von Pescatore Beitrag anzeigen
    Ein Volksentscheid steht selbstverständlich über der Entscheidung des BVerfG. Theoretisch. Praktisch ist der durch nichts legitimierte Europäische Gerichtshof inzwischen die "oberste Instanz".
    Diese Frage wird zur Zeit geklärt an Hand des Minarettverbots in der Schweiz. Auf den Ausgang darf man gespannt sein.

  5. #105
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, was das höherwertige Gut ist, der Volkswille oder ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Urteilt es gegen den Volkswillen, hat es seine Legimität verloren und existiert als solches nicht mehr.
    Alle Gewalt geht vom Volke aus ( nicht von diesem Gericht )
    Die Existenz einer Verfassung und damit ein zuverlässiger Schutz des Einzelnen vor spontanen Willkürentscheidungen der Mehrheit entspricht auch dem Mehrheitswillen, nur eben langfristig betrachtet. Man könnte in dem einen oder anderen Fall eine Mehrheit für verfassungswidrige Ziele zusammenbekommen, grundsätzlich aber auch eine permanente Mehrheit für konstitutionelle Sicherungsmaßnahmen gegen jede Art von Willkür darstellen.

    Die permanente Mehrheit ginge der akuten Laune - Mehrheit unproblematisch vor, wenn das BVerG wirklich ein unabhängiges Verfassungsorgan wäre, das ausschliesslich Volk und Verfassung und sonst keiner Macht und keinem Interesse auf der Welt dient. Die eigentliche Gretchenfrage ist also, ob dieses Gericht, diese kleine Zahl von Menschlein (16) diesem ungeheuren Anspruch genügen kann.

  6. #106
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Die Existenz einer Verfassung und damit ein zuverlässiger Schutz des Einzelnen vor spontanen Willkürentscheidungen der Mehrheit entspricht auch dem Mehrheitswillen, nur eben langfristig betrachtet. Man könnte in dem einen oder anderen Fall eine Mehrheit für verfassungswidrige Ziele zusammenbekommen, grundsätzlich aber auch eine permanente Mehrheit für konstitutionelle Sicherungsmaßnahmen gegen jede Art von Willkür darstellen.

    Die permanente Mehrheit ginge der akuten Laune - Mehrheit unproblematisch vor, wenn das BVerG wirklich ein unabhängiges Verfassungsorgan wäre, das ausschliesslich Volk und Verfassung und sonst keiner Macht und keinem Interesse auf der Welt dient. Die eigentliche Gretchenfrage ist also, ob dieses Gericht, diese kleine Zahl von Menschlein (16) diesem ungeheuren Anspruch genügen kann.
    Das impliziert, dass dieses Gericht über dem Volk steht, auf das es sich jedoch bei seinen Urteilen beruft. Hier scheint mir ein grundsätzlicher Widerspruch zu bestehen. Es erinnert eher an den religösen Wächterrat des Iran.
    Man könnte es auch als Diktatur des Bundesverfassungsgerichts bezeichnen.

  7. #107
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das impliziert, dass dieses Gericht über dem Volk steht, auf das es sich jedoch bei seinen Urteilen beruft. Hier scheint mir ein grundsätzlicher Widerspruch zu bestehen. Es erinnert eher an den religösen Wächterrat des Iran.
    Man könnte es auch als Diktatur des Bundesverfassungsgerichts bezeichnen.
    Wer lesen kann, ist im Vorteil. Ich habe geschrieben, dass das BVerfG Volk und Verfassung dienen müsse, dann ordnet es sich auch der Mehrheit unter. Die besteht nämlich derzeit permanent aus Verfassungsdemokraten, auch wenn in Einzelfällen Mehrheiten für verfassungswidrige Ziele zustande kommen könnten. Die permanente Mehrheit geht der akuten vor.

    Das kardinale Problem ist nur die Zusammenstellung des Gerichts nach Parteibuchproporz durch dieselbe kleine Gruppe von Spitzenpolitikern, die auch alles andere hierzulande bestimmt - wie z. B. den Bundespräsidenten.

    Ich habe ernstliche Zweifel, dass sich ein so zusammengestelltes Gericht im Konfliktfall auch ganz klar gegen die komplette politische Klasse stellt, um Volk und Verfassung zu dienen.

  8. #108
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    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Wer lesen kann, ist im Vorteil. Ich habe geschrieben, dass das BVerfG Volk und Verfassung dienen müsse, dann ordnet es sich auch der Mehrheit unter. Die besteht nämlich derzeit permanent aus Verfassungsdemokraten, auch wenn in Einzelfällen Mehrheiten für verfassungswidrige Ziele zustande kommen könnten. Die permanente Mehrheit geht der akuten vor.

    Das kardinale Problem ist nur die Zusammenstellung des Gerichts nach Parteibuchproporz durch dieselbe kleine Gruppe von Spitzenpolitikern, die auch alles andere hierzulande bestimmt - wie z. B. den Bundespräsidenten.

    Ich habe ernstliche Zweifel, dass sich ein so zusammengestelltes Gericht im Konfliktfall auch ganz klar gegen die komplette politische Klasse stellt, um Volk und Verfassung zu dienen.
    Auch die Verfassung kann immer nur der Ausdruck des Volkswillens sein, was auch sonst.
    Es ist genau diese Konstruktion, die es den Parteien ermöglicht haben, sich unseren Staat zur Beute zu machen und ihn wie ihr Eigentum zu verwalten. Sie berufen sich permanent auf Gesetze, die nie nach dem Volkswillen hinterfragt und zur Abstimmung gestellt wurden.
    Unser Gesetze sind der Ausdruck des Willens der Parteien, aber nicht der des Volkes. Was fehlt, ist ein dickes Stück direkte Demokratie nach schweizer Vorbild.

  9. #109
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Auch die Verfassung kann immer nur der Ausdruck des Volkswillens sein, was auch sonst.
    Es ist genau diese Konstruktion, die es den Parteien ermöglicht haben, sich unseren Staat zur Beute zu machen und ihn wie ihr Eigentum zu verwalten. Sie berufen sich permanent auf Gesetze, die nie nach dem Volkswillen hinterfragt und zur Abstimmung gestellt wurden.
    Unser Gesetze sind der Ausdruck des Willens der Parteien, aber nicht der des Volkes. Was fehlt, ist ein dickes Stück direkte Demokratie nach schweizer Vorbild.
    Es gibt Parteien, die diese Positionen im Programm haben. Das sind aber derzeit Splitterparteien. Mehrheitlich gewählt werden die Parteien, die sich den Staat zur Beute machen. Was also ist der Volkswille?

  10. #110
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    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Es gibt Parteien, die diese Positionen im Programm haben. Das sind aber derzeit Splitterparteien. Mehrheitlich gewählt werden die Parteien, die sich den Staat zur Beute machen. Was also ist der Volkswille?
    Wahlen, wie wir sie heute haben, lösen das Problem nicht. Niemand weiss vor der Wahl, wer mit wem koaliert und eine einfache Mehrheit genügt bereits, um gegen das Volk zu regieren und sich gleichwohl auf den Wähler zu berufen.
    Unter einer echten Demokratie verstehe ich, dass ich als Bürger zumindest bei Entscheidungen, die die Substanz des Staates betreffen, mit bestimmen kann. Diese Möglichkeit habe ich nicht. Als Wähler werde ich gezwungen, mich in jeder Entscheidung einer Partei auszuliefern, egal was sie tut. Im Grunde genommen bin ich als Bürger machtlos, die Gewalt geht nicht von mir aus.

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