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Thema: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

  1. #1
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Standard Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Mehrere deutsche Professorengruppen klagen gegen den Euro-Rettungsschirm. Sie sprechen von einem „Putsch“ und von „kriminellem Umgang mit der Verfassung“. Die Bürger hätten dagegen sogar das Recht auf Widerstand.

    Die Gruppe von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern um den Tübinger Ökonomen Joachim Starbatty hat ihre Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm ausgeweitet. „Die weiteren politischen Entscheidungen in Brüssel haben uns bestärkt“, sagte Starbatty in einer Pressekonferenz in Berlin. „Die handstreichartige Missachtung des Lissabon-Vertrags verstößt gegen zentrale Rechte der Bürger aus dem Grundgesetz.“ Für den „Schutzschirm“ hat Deutschland Garantien für Kredite an Euro-Länder bis zu 148 Milliarden Euro bewilligt. Damit sollen die Finanzmärkte von weiteren Spekulationen auf Staatspleiten im Euro-Raum abgebracht werden.
    und weiter heisst es:

    Die Bundeskanzlerin habe den Bundespräsidenten „genötigt“, beide „Notstandsgesetze“ zu unterzeichnen. Die Kläger sehen darin einen „Putsch“.
    Die Klägergruppe um Kerber, der an der Technischen Universität in Berlin lehrt, wendet sich ebenfalls gegen die Umwandlung der Währungsunion in eine Haftungsgemeinschaft durch ein „Generalermächtigungsgesetz“. Das Verfassungsgericht solle den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Kerber hofft auf eine „Bürgerrevolte“. Die Beschwerdeführer meinen gar: Sollte das Gericht ihren Anträgen nicht stattgeben, hätten die Bürger „nicht nur das Recht, sondern sogar Pflicht zum Widerstand“ nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes.
    Gesamter Text: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Titel "Elite" sollte ab heute umgedeutet werden. Es gibt viele "sogenannte" Eliten, die ihre höhere Bildung und ihr Können auf verbrecherischer Art missbrauchen. Meiner Meinung nach dürfen sich nur noch Jene als Elite betrachten, die ihre ausserordentliche Befähigung ausschließlich zum Wohle des Volkes, der Vernunft und des Friedens einsetzen.

    Lange haben wir es geahnt und wir sollten leider Recht behalten. Der Euro ist ein Fluch. Alles was uns diese "elitären" Verbrecher über die einheitliche Währung geheissen haben ist ein Märchen, bzw. ist nur ein Instrument welches sich nur für die Bereicherungsmaximierung der Wirtschaftsmagnaten dienlich gemacht hat.

    Das Euro-Experiment ist gescheitert! Um den Euro zu erhalten, müssen wir alle persönlich für diese Rettungsschirme auf schmerzhafter Weise haften. Diese Verbrecher denken nicht daran, sich diesen Fehler einzugestehen und die Währungsunion abzuschaffen. Für Griechenland wurden bereits mehrere Milliarden gezahlt, weitere werden folgen. Aber auch die nächsten Pleitekandidaten stehen bereits an der Schwelle. Selbst wenn sie ihre angepeilte Sparmaßnahmen umsetzen, am Ende wird die Pleite und die damit einsetzenden Beilouts unausweichlich sein.

    Dies stellt jedoch ein eklatanter Vertrags- und vor allem Verfassungsbruch dar. Was haben wir für Leute im Parlament sitzen? Sind es unfähige Idioten oder einfache Kriminelle oder eine Mischung aus beiden? Was war mit dem Bundeshorst? Ein Feigling dem sein Stuhl einfach zu heiss wurde?

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Es sollte eine Währungsunion sein und keine Haftungsgemeinschaft! Dieses „Generalermächtigungsgesetz“ muß umgehend rückgängig gemacht werden, selbst wenn es das Ende des Euros bedeuten würde (womit die Meisten Menschen kein Problem damit hätten). Wir Bürger haben die Pflicht, diesen wahren Eliten den Rücken zu stärken!

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Unser ehem. Bundeshorst wird einen trifftigen Grund gehabt haben zurückzutreten, meine Vermutung war schon immer dabei, daß er genau wußte was er da unterschrieben hat.

    Ob das Verfassungsgericht dies allerdings genauso sieht wage ich zu bezweifeln, genauso wie ich zu bezeifeln wage, daß die Bürger den Art. 20 Abs. 4 in die Realität umsetzen würden.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #3
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    Daumen hoch! AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Hoffentlich fällt "Otto Normaldummdeutscher" endlich mal auf, dass er enteignet, entrechtet und verarscht wird.

    Zweifel sind jedoch angebracht

  4. #4
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Die Macht geht von den Bonzen aus,also ist der Artikel 20 / Absatz 4 schon OK.
    Wenigstens bleibt uns die Hoffnung,das der Karren der Volksverräter immer tiefer
    in den Sumpf der unfinanzierbarkeit gerät.
    Mir ist alles recht was dieses System zusammenbrechen lässt.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  5. #5
    O Tempora O Mores
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Die Klage vor dem Verfassungsgericht wird vermutlich nicht viel bringen, denn es ist zu bezweifeln, dass wir eine echte Gewaltenteilung haben. Die Richter werden von den Parteien ernannt und haben zum Teil auch selbst das Parteibuch - wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Auch die Weiterleitung an den europäischen Gerichtshof dürfte nicht viel bringen. Europäischer Gerichtshof und EU sind ein einziger Klüngel.

    Für einen Widerstand gemäss Artikel 20 Abs. 4 fehlt den Deutschen mit ihrem Untertanengeist die Mentalität, die meisten sind phlegmatisch und gleichgültig. Der Leidensdruck der Bevölkerung müßte dazu größer sein. Die Regierenden stellen die Bevölkerung mit Geld ruhig, dafür werden Schulden gemacht. So lange dieses "Spiel" funktioniert, ändert sich nichts.

  6. #6
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Ob das Verfassungsgericht dies allerdings genauso sieht wage ich zu bezweifeln,
    Zitat Zitat von Cicero1 Beitrag anzeigen
    Die Klage vor dem Verfassungsgericht wird vermutlich nicht viel bringen, denn es ist zu bezweifeln, dass wir eine echte Gewaltenteilung haben.
    Dann müssen wir uns aber auch eingestehen, daß wir in keinem Rechtsstaat leben, sondern in einer Bananenrepublik bei der wir auch diese "lästige" Wahlsonntage ebensogut abschaffen könnten. Sollen die doch weiterhin machen was sie wollen?

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Erstaunlich ist, dass die Herren Universitätsprofessoren so lange dazu gebraucht haben, eine Offensichtlichkeit festzustellen, die besipielsweise hier im Forum, das wohl nahezu ausschließlich aus "Laien" besteht, allen halbwegs mit Hirn gesegneten Leuten schon von Anfang an klar war.

    Die Klage wird allerdings, so befürchte ich, ebenso wenig bringen wie ein Plädoyer auf Freispruch vor dem Volksgerichtshof, wenn Freisler richtig in Fahrt war.

  8. #8
    Mixerbesitzerin Benutzerbild von Marlen
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Das trifft sich ..... die Griechen sind heute auf der Strasse und protestieren
    gegen das Sparpaket ihrer Regierung .......

    Die Deutschen sind in ihrer Mehrheit leider zu dumm und zu faul dazu .....
    die nicken jeden Schwachsinn ab und maulen nur hinten herum.

    Man müsste Auswandern, bevor einen die gleichgültige Blödheit der Mitzeitgenossen einholt
    ... man muss dem Leser "die Wahrheit wie einen
    nassen Lappen ins Gesicht" klatschen ...

    Henri Nannen

  9. #9
    Meint es nur gut mit Euch
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Unser ehem. Bundeshorst wird einen trifftigen Grund gehabt haben zurückzutreten, meine Vermutung war schon immer dabei, daß er genau wußte was er da unterschrieben hat.

    Ob das Verfassungsgericht dies allerdings genauso sieht wage ich zu bezweifeln, genauso wie ich zu bezeifeln wage, daß die Bürger den Art. 20 Abs. 4 in die Realität umsetzen würden.
    Es wäre ihnen auch nicht zu raten denn gemäss Vertrag von Lissabon dürfen derlei renitente Bürger auf der Strasse einfach umgeschossen werden. Ohne dass sich irgendeine Regierung jemals dafür rechtfertigen müsste, ist ja "gesetzlich". Da könnten die Bürger lange und laut "Keine Gewalt!" rufen wie die DDRler 1989, es würde ihnen nichts nützen.

    Es hilft nur eines: Reden, absprechen, kommunizieren, diskutieren, und zwar horizontal, nicht vertikal, also kein Befehlsempfang, sondern Meinungsaustausch zur Wahrheitsfindung. Und vor allem sich in dieser Diskussion nicht behindern lassen durch irgendwelche ebenfall von oben befohlenen "Denkverbote" die da heissen "NAZISEKTEKOMMUNISTTERRORIST!". Und passiver Widerstand, wo es geht (die erste Mahnung für Gebühren oder ähnliches ist immer kostenlos - keine Einzugsermächtigung - keine "freiwillige" Mitarbeit für nichts - kein "Ehrenamt" - kein "ich hab ja nichts zu verbergen" - kein "mir wird schon nichts passieren").

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Unser ehem. Bundeshorst wird einen trifftigen Grund gehabt haben zurückzutreten, meine Vermutung war schon immer dabei, daß er genau wußte was er da unterschrieben hat.

    Er hätte klar sagen können:

    "Ich als Bundespräsident habe geschworen dem Deutschen Volk zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden.

    Mein Gewissen verbietet es mir dieses Gesetz zu unterschreiben da die langfristigen Konsequenzen für das Deutsche Volk unabsehbar sind."

    hat er dies gesagt?

    Nein wenn er es getan hätte, hätten wir heute kein Euro mehr.

    Er hat unterschrieben ist und danach zurückgetreten.

    Ich empfinde weder Mitleid noch Respekt für Herrn Köhler sondern nur Abscheu. Er hatte die Möglichkeit etwas zu ändern aber er hat sie nicht genutzt.

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