Pro und Contra zu einer British Limited
aus dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG:
>>Britische Limited ist keine Alternative für deutsche Gründer
Die UK Limited (Ltd.) ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der deutschen GmbH vergleichbar und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Der Hauptsitz der Firma aber befindet sich in Großbritannien.<<
Die Vorteile: geringe Gründungskosten, kaum Stammkapital (ab 3 Euro ) und weniger Bürokratie
Die Nachteile laut dem Verlag:
Kaum Sicherheiten für Kunden&Lieferanten- na klar, da liegen eben nicht mehr 25.000 Euro drin. Aber bei einer GmbH liegen diese 25.000 Euro auch nicht unbedingt als Cash Bestand auf einem Konto, sondern in Sachanlagen bzw. das Cash, was auf dem Konto liegen sollte, liegt da auf einmal nicht mehr...
Rechtslage unklar - uneinheitliche Rechtsprechung zu Limited-Gründungen in Deutschland. Immer wieder kommt es vor, dass sich Gerichte gegen die nötige Eintragung einer Ltd.-Niederlassung ins Handelsregister aussprechen. Limited-Befürworter verweisen hingegen auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof vom 9.3.1999 (Az.: C-212 /97), die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU zulässt.
Berater vor Ort: Gründer müssen sich ganz genau überlegen, ob sie die bürokratischen Hürden bei der GmbH-Gründung durch eine Limited tatsächlich umgehen. "Die Gründung und der Betrieb der Firma unterliegen britischem Recht, ein ganzes Firmenleben lang. Das dürfen Gründer nie vergessen", warnt Wirtschaftsprüferin Ingrid Hoffmann-Scmitz aus Euskirchen. Kosten: mindestens 1.000 Euro pro Jahr für Büroadresse und diverse Steuererklärungen. Wer für den notwendigen Director oder Secretary zudem Treuhänder einsetzt, muss zusätzlich mindestens je 600 Euro kalkulieren.
Verdacht auf Steuerehinterziehung: es ist möglich, die Steuervorteile in England zu nutzen, da die Körperschaftssteuer dort nur max. 30% beträgt und keine Gewerbesteuer existiert. Dies hängt davon ab, wie man eine british Limited konstruiert. Jedoch, ist das deutsche FA der Meinung, daß die Limited lediglich eine Briefkastenfirma ist, gibt es ganz schnell Probleme.
Ich selbst überlege, eine British Limited zu gründen. Mir geht es dabei um die höhere Sicherheit für den Unternehmer (nicht einmal Durchgriffshaftung möglich, im Gegensatz zur deutschen GmbH). Die Steuerkiste finde ich einfach zu heiss, um sie anzugehen. Das liegt doch auf der Hand, daß das FA hier doppelt und dreifach kontrollieren wird. Das ist fast genauso, wenn man eine ausländische Tochter hat und dort anfängt, mit internen Verrechnungspreisen zu spielen, nur um Steuern zu sparen. Da peitscht das FA ebenso schnell dazwischen mittlerweile.