Lange Haftstrafe für Mörder von kleiner KarolinaLange Haftstrafe für Mörder von kleiner Karolina
Memmingen (AFP) - Im Fall der grausam zu Tode misshandelten dreijährigen Karolina muss der Haupttäter für zehn Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Außerdem verfügte das Landgericht Memmingen die Einweisung von Mehmet A. in die Psychiatrie. Das Gericht sah sowohl bei dem 31-Jährigen als auch bei seiner ehemaligen Freundin, der 26-jährigen Mutter des Mädchens, die Schuld für dessen Tod als erwiesen an. Zaneta C. muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Mit diesem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für A. dreizehn Jahre Haft und für C. acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Im Gegensatz zur Anklage-Forderung verurteilte das Gericht die beiden nicht wegen Mordes, sondern wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die aus dem bayerischen Weißenhorn stammende Karolina war Anfang Januar 2004 nach tagelangem Martyrium nackt, kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Frauentoilette der Weißenhorner Stiftsklinik gefunden worden. Sie starb kurze Zeit später infolge einer Gehirnblutung.
Mehmet A. hatte das von ihm gehasste Mädchen in einen unbeheizten Keller gesperrt und mit heißen Gegenständen und einer Feuerzeugflamme gequält. Zudem schlug er wiederholt auf den Kopf des Kindes ein, riss ihm teilweise die Haare aus und malträtierte das Mädchen mit einem Gürtel oder Holzstab. Als Strafe dafür, das Karolina in die Hosen gemacht hatte, duschte A. das Kind mit brühend heißem Wasser ab. Anschließend rasierten die Angeklagten dem Mädchen die Haare ab. Ein kräftiger Faustschlag in Karolinas Gesicht führte schließlich dazu, dass sie röcheld und bewusstlos zusammenbrach.
Zaneta C. und Mehmet A. flüchteten nach der Tat nach Italien, wo sie dann festgenommen wurden. In ihren Einlassungen schob Zaneta C. ihrem ehemaligen Freund die Hauptverantwortung für die Tat zu. Sie selbst will keine Möglichkeit gesehen haben, ihre Tochter vor den brutalen Attacken zu schützen. Sie überredete Mehmet A. nach eigenen Angaben erst nach längerer Zeit, das bewusstlose Kind in der Toilette des Krankenhauses abzulegen. Mehmet A. verwies vor Gericht auf Drogenprobleme, mit denen er bereits seit seiner Jugend zu tun gehabt habe.
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