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Thema: Lange Haftstrafe für Mörder von kleiner Karolina

  1. #1
    Liegnitz
    Gast

    Standard Lange Haftstrafe für Mörder von kleiner Karolina

    Lange Haftstrafe für Mörder von kleiner KarolinaLange Haftstrafe für Mörder von kleiner Karolina



    Memmingen (AFP) - Im Fall der grausam zu Tode misshandelten dreijährigen Karolina muss der Haupttäter für zehn Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Außerdem verfügte das Landgericht Memmingen die Einweisung von Mehmet A. in die Psychiatrie. Das Gericht sah sowohl bei dem 31-Jährigen als auch bei seiner ehemaligen Freundin, der 26-jährigen Mutter des Mädchens, die Schuld für dessen Tod als erwiesen an. Zaneta C. muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

    Mit diesem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für A. dreizehn Jahre Haft und für C. acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Im Gegensatz zur Anklage-Forderung verurteilte das Gericht die beiden nicht wegen Mordes, sondern wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge.

    Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die aus dem bayerischen Weißenhorn stammende Karolina war Anfang Januar 2004 nach tagelangem Martyrium nackt, kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Frauentoilette der Weißenhorner Stiftsklinik gefunden worden. Sie starb kurze Zeit später infolge einer Gehirnblutung.

    Mehmet A. hatte das von ihm gehasste Mädchen in einen unbeheizten Keller gesperrt und mit heißen Gegenständen und einer Feuerzeugflamme gequält. Zudem schlug er wiederholt auf den Kopf des Kindes ein, riss ihm teilweise die Haare aus und malträtierte das Mädchen mit einem Gürtel oder Holzstab. Als Strafe dafür, das Karolina in die Hosen gemacht hatte, duschte A. das Kind mit brühend heißem Wasser ab. Anschließend rasierten die Angeklagten dem Mädchen die Haare ab. Ein kräftiger Faustschlag in Karolinas Gesicht führte schließlich dazu, dass sie röcheld und bewusstlos zusammenbrach.

    Zaneta C. und Mehmet A. flüchteten nach der Tat nach Italien, wo sie dann festgenommen wurden. In ihren Einlassungen schob Zaneta C. ihrem ehemaligen Freund die Hauptverantwortung für die Tat zu. Sie selbst will keine Möglichkeit gesehen haben, ihre Tochter vor den brutalen Attacken zu schützen. Sie überredete Mehmet A. nach eigenen Angaben erst nach längerer Zeit, das bewusstlose Kind in der Toilette des Krankenhauses abzulegen. Mehmet A. verwies vor Gericht auf Drogenprobleme, mit denen er bereits seit seiner Jugend zu tun gehabt habe.
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    Hat man da noch Worte? Unsere lasche Justiz müßte selber vors Gericht.
    Wie kann man in solchen Fall den Täter durch so milde Strafe noch schützen?
    Mord wäre die Anklage. Und Todestrafe die richitge Lösung. X(

  2. #2
    they call me tater-salad Benutzerbild von buckeye
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    anscheinend ist der mord an einem kind nicht genug fuer wenigstens lebenslange haftstrafe .... naja vielleicht nehmen sich ihm wenigstens seine mitgefangenen an.
    Oppressors can tyrannize only when they achieve a standing army , an enslaved press , and a disarmed populace ... James Madison

    Its criminal to teach a man NOT to defend himself when he is the victim of brutal attacks , it is legal and lawful to own a shotgun or a rifle , we believe in obeying the law !! ..... Malcolm X

  3. #3
    Cogito, ergo sum !
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    Zitat Zitat von buckeye
    naja vielleicht nehmen sich ihm wenigstens seine mitgefangenen an.
    Da kannst du Gift drauf nehmen!

    Kindermörder und Kinderschänder stehen in der Knasthierarchie gaaaaaaanz unten!

    Das einzigst positive an dem Urteil ist, das er danach in die Klapsmühle kommt... (Schlüssel wegwerfen!!).

    Gruß,

    Wahrheitssucher
    Strom, Wasser und Gesundheit müssen finanzierbar sein !Verstaatlichung oder Staatskontrolle für Energie, Wasser und Gesundheit!
    -
    Demokratische Rechte? Das ist ein Widerspruch in sich! Als ob ich sagen würde, "Nasses Feuer" ...

  4. #4
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von buckeye
    anscheinend ist der mord an einem kind nicht genug fuer wenigstens lebenslange haftstrafe .... naja vielleicht nehmen sich ihm wenigstens seine mitgefangenen an.
    1. Das war kein Mord, da der Täter keine Tötungsabsicht hatte

    2. Wird der Täter anschließend in eine geschlossene Abteilung verwiesen

    3. Dort könnte er, falls er nicht therapiefähig ist sein Leben lang bleiben

    4. Er hat bisher keine Anstallten gezeigt Therapiebereit zu sein

  5. #5
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    Zitat Zitat von georg53
    Hat man da noch Worte? Unsere lasche Justiz müßte selber vors Gericht.
    Wie kann man in solchen Fall den Täter durch so milde Strafe noch schützen?
    Mord wäre die Anklage. Und Todestrafe die richitge Lösung. X(
    Ich finde das ist eine Frechheit! Der Mörder gehört aufgehängt.

  6. #6
    ohne Furcht und Adel Benutzerbild von Wächter
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    Zitat Zitat von Grünkreuz
    1. Das war kein Mord, da der Täter keine Tötungsabsicht hatte
    Er hat es billigend in Kauf genommen. Er hat das Mädchen nackt und kahlgeschoren in einer Toilette abgelegt. Todschlag!

    2. Wird der Täter anschließend in eine geschlossene Abteilung verwiesen
    Mit Therapie. Weißt du, was uns das kostet, dass diese Sau weiter fressen und atmen darf?
    Man hört sie heranziehen wie eine zischende Schlange
    - Jeremia 46,22 -

  7. #7
    I ♥ Preston Burke Benutzerbild von Pluto
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    Ich weiß nicht, wie solche Urteile gerechtfertigt werden. Der Täter hat das Kind misshandelt und war sich der möglichen Konsequenzen bewusst. Können die Richter nachts schlafen?
    Why do we have to sit so close to the kitchen? Is it because we're black?

  8. #8
    they call me tater-salad Benutzerbild von buckeye
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    hmm . nicht richtig im kopf , hat ne schlimme kindheit gehabt , seine frau / freundin hatte ihn nicht lieb genug und das kind wagte es vielleicht etwas aufmerksamkeit zu verlangen ???
    Oppressors can tyrannize only when they achieve a standing army , an enslaved press , and a disarmed populace ... James Madison

    Its criminal to teach a man NOT to defend himself when he is the victim of brutal attacks , it is legal and lawful to own a shotgun or a rifle , we believe in obeying the law !! ..... Malcolm X

  9. #9
    Liegnitz
    Gast

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    Zitat Zitat von Pluto
    Ich weiß nicht, wie solche Urteile gerechtfertigt werden. Der Täter hat das Kind misshandelt und war sich der möglichen Konsequenzen bewusst. Können die Richter nachts schlafen?
    Das frage ich mich auch. Die müssen sich doch fast wie Mittäter fühlen, durch ihr ungerechtes Urteil.

  10. #10
    Mitglied
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    33.752

    Augenzwinkern Natürlich hat er einen Defekt !

    Den grösseren hat unsere Justiz. Dieses Schwein gehört lebenslang weggeknastet oder der türkischen Justiz übergeben.

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