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Urteil
Abschiebestopp bei drohender Genitalverstümmelung
Keine Abschiebung bei drohender Genitalverstümmelung2 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit jedes Jahr Opfer von Zwangsbeschneidungen. Dieses grausame Ritual ist in vielen afrikanischen Ländern tief verwurzelt. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Asylanspruch festgestellt, wenn Genitalverstümmelung droht.
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Amnesty International
Geklagt hatten eine 17-Jährige und ihre acht Jahre alte Schwester aus Sierra Leone. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor einen Anspruch auf Asyl und einen Abschiebungsschutz für die beiden Afrikanerinnen abgelehnt.
Zwangsbeschneidung tief in der Traditon verwurzelt
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel begründete seine Entscheidung damit, dass beiden Klägerinnen bei der Rückkehr in ihr Heimatland eine Genitalverstümmelung drohe. In Sierra Leone sei die Zwangsbeschneidung bei Frauen tief in der Tradition verwurzelt und extrem weit verbreitet. 80 bis 90 Prozent aller jungen Frauen und Mädchen seien betroffen. Das Ritual sein gesetzlich nicht verboten und der Staat sei auch nicht willens diese schmerzhaften Verstümmelungen zu verhindert, erläuterte das Gericht weiter. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.
Hintergrund Genitalverstümmelung
In 28 Ländern Afrikas wird die Zwangsbeschneidung bei Frauen praktiziert. Häufig nehmen traditonelle Hebammen den Eingriff unter schlechten hygienischen Bedingungen vor. Alle Formen sind nicht mehr rückgängig zu machen und führen bei den betroffenen Frauen zu schweren körperlichen wie psychischen Schäden. Meist sind die Mädchen zwischen vier und vierzehn Jahren als, manchmal aber erst wenige Tage.
Stand: 19.04.2005
also diese genitalverstuemmelung ist grausam aber heisst das jetzt das jede frau die aus diesen laendern kommt aufgenommen werden muss?
und wen die frau erst mal aufgenommen wurde dan muss man die familie natuerlich nachbringen.
ich frage mich nur wielange deutschland das noch aushaelt. :rolleyes: